mausidavid hat geschrieben:in Dt. wurde mir gesagt man braucht ein Papier auf dem steht das meine Freundin ledig ist ... Hier auf dem Standesamt, im Heimatort meiner Freundin wurde gesagt, das Papier gibt es nicht
Genau dort liegt das Problem. Drei mögliche Auswege:
(1) Ich habe damals eine beglaubigte Übersetzung des Inlandspasses gemacht und die Übersetzer explizit auch die leere Seite übersetzen lassen: "Familienstand: /Keine Einträge/" Dann habe ich dem Standesbeamten in Deutschland ein Begleitschreiben gemacht, dass es in Russland keine Ledigkeitsbescheinigung gibt sondern die leere Seite als Nachweis gewertet wird.
(2) Andere haben eine eidesstattliche Erklärung vor dem deutschen Standesamt gemacht. Diese Möglichkeit hat der Standesbeamte, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Ledigkeit nachzuweisen.
(3) Man kann im russischen Auslandspass einen Vermerk zum Familienstand erstellen lassen - das macht der Passportny Stol. Klingt erst einmal gut, kann aber auch mit folgendem Vermerk enden: "Im Inlandspass der Russischen Föderation der Bürgerin der russischen Föderation Petrow Anna Mikhailowna, gültig auf dem Territorium der Russischen Föderation, sind unter 'Familienstand' keine Einträge vorhanden." (Das nutzt dann genausoviel wie Variante 1.)
Meist klappt schon Variante 1, da der Beamte in Deutschland ja nur prüfen soll, ob Eure Ehe irgendwie deutschen Gesetzen widerspricht - dazu gehört halt in Deutschland, dass keiner der künftigen Ehepartner verheiratet sein darf. Da er ja aber Eure Ehe nicht schließt, sondern nur Deine Ehefähigkeit prüft und den russischen Kollegen mitteilt, die Deine Frau dann ja auch noch einmal prüfen, dürften ihm ein paar Blatt Papier für den Aktenordner reichen.
Aber Dein deutsches Standesamt ist auch ein wenig verrückt, noch die Apostillen zu fordern?! Frage da noch einmal nach, ob das für das Ehefähigkeitszeugnis wirklich notwendig ist! Ich habe damals sogar russische Übersetzungen (und Beglaubigungen) eingereicht - war für den Dresdner Standesbeamten vollkommen ok! Dafür wollte er noch die Eheurkunde meiner Schwiegereltern (um den Mädchenname meiner Schwiegermutter zu prüfen).