Sorry, ich bin kein Spezialist, aber das stimmt so allgemein sicher nicht, die Sache ist erheblich komplexer. Die Kriterien fuer die Bestimmung des Hauptreiseziels (!) und damit meist fuer die Festlegung des zustaendigen Staates sind vom Exekutivausschuss wohl in "GEMEINSAME KONSULARISCHE INSTRUKTION AN DIE DIPLOMATISCHEN MISSIONEN ..." definiert worden.wolk0815 hat geschrieben: ... Aber es gibt den Passus mit dem Hauptaufenthalt und er ist Bedingung des Antrages. Plant man also z.B. sogar 6 Tage im einen Land und 7 Tage im anderen, ist es nach der Bedingungen klar in welchem Land das Visum dann eigentlich zu beantragen ist.
Danach sind u.a. Reiseziel, Reiseweg und Aufenthaltsdauer von Bedeutung, aber áuch der Reisezweck,... werden ggf. beruecksichtigt.
Das Beispiel von Zeppelin (VE fuer Privatbesuch in D, Einreise in D, Aufenthalt in D, gemeinsame Weiterreise in andere Schengen-Staaten, Rueckreise aus D) scheint mir konform zu dieser Instruktion, auch wenn der Aufenthalt in D geringer ist als der folgende Aufenthalt in einem anderen Schengenland.
Wenn man freilich mit von der polnischen Auslandsvertretung ausgestelltem Visum in Deutschland ein- und ausreist und in Polen nur kurz weilt, dann muss man wahrscheinlich begruenden, warum das doch der Zweck der Reise war (oder warum sich dieser nach Antragstellung unvorhergesehen geaendert hat).
Da stimme ich Dir absolut zu.


