Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
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Athos
Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Wir haben jetzt zum zweiten mal die Tochter meiner Frau zu einem Besuch bei uns eingeladen. Sie wohnt in Moskau, hatte gestern einen Termin bei der Botschaft. Alle Unterlagen waren in Ordnung. Auch die Euro 35,-- Bearbeitungsgebühr bezahlte sie. Allerdings wurde ihr gesagt: hätten Sie eine Kopie des Passes Ihrer Mutter mit der Aufenthaltsgenehmigung dabei gehabt und eine Kopie der Heiratsurkunde, dann hätten Sie keine Euro 35,-- zahlen müssen.
Diese Regelung war uns neu und noch nirgends nachzulesen. Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht ?
Athos
Diese Regelung war uns neu und noch nirgends nachzulesen. Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht ?
Athos
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Visa Erleichterungsabkommen EU-Russland ist das Stichwort
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7870
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
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Athos
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Vielen Dank, Marco. Beim nächsten mal sind wir schlauer. Schade nur, daß diese Regelung schon beim ersten Besuch der Tochter hätte greifen können. Tja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Athos
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- Zejtnot
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Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Schaut mal genau in das Gesetz, eventuell reicht für die Tochter sogar eine formlose Einladung, also ohne Verpflichtungserklärung. Dann wären weitere 25 Euro gespart!
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Müsste dann nicht aber der/die Einladende selbst in der Botschaft vorsprechen?
Und: für meinen Mann bekommen wir ein Visum ohne VE, für meinen Schwiegervater müsste ich aber eine VE ausstellen lassen.
Und: für meinen Mann bekommen wir ein Visum ohne VE, für meinen Schwiegervater müsste ich aber eine VE ausstellen lassen.
Du erntest, was du säst.
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Zeppelin
- Zar/iza

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- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
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Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Reine Spekulation meinerseits: Es sollte genügen, wenn das Einladungsschreiben eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung trägt.manuchka hat geschrieben:Müsste dann nicht aber der/die Einladende selbst in der Botschaft vorsprechen?
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Also ich hatte da mal im Konsulat SPb nachgefragt (wegen Schwiegermutti). Mir wurde damals (Mai ´07) mitgeteilt, dass man die Verpflichtungserklärung (kurz: VE) noch braucht. Sonst klappte auch Multivisum ohne Kosten (Schwiegermutti war davor schon 4 mal mit normalem Visum bei uns). Erst diesen Monat wurde das nächste Multivisum gemacht und es war nicht die Rede davon, dass man die VE nicht brauchen würde. Man könnte natürlich vor dem nächsten Mal dann auch noch einmal explizit nachfragen. Vielleicht war man ´07 noch nicht fit genug was das Abkommen angeht und jetzt wurde die VE einfach liebend gerne - und wortlos - angenommen.Zejtnot hat geschrieben:Schaut mal genau in das Gesetz, eventuell reicht für die Tochter sogar eine formlose Einladung, also ohne Verpflichtungserklärung. Dann wären weitere 25 Euro gespart!
Habe gerade mal eine Anfrage rausgeschickt.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
Meine Info ist auch 1 Jahr alt - Ehemann und Kinder (wenn sie nicht sowieso die Staatsangehörigkeit haben) ohne VE, Verwandtschaft mit VE, Visum aber in jedem Fall kostenlos.
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Neue Regelung Deutsche Botschaft ?
OK, kann gut sein. Ich dachte nur, wenn ich als Deutscher in Russland meine Mutter ohne formelle Einladung einladen kann (was natürlich weiterhin aufwändig ist), dürfte es eventuell andersrum für Kinder auch formlos gehen.
