Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Zeppelin
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Zeppelin »

Pirro25 hat geschrieben:... Als ob sich jeder gleich in Deutschland verewigen will und nur auf seine Chance lauert das deutsche Sozialversicherungssystem auszunehmen; die Fälle gib es aber leider auch und machen uns "Ehrlichen" das Leben schwerer.
Nun mach mal halblang! Hast Du etwas dagegen, dass meine Frau und ich zusammen in D leben? Was soll daran unehrlich sein?
Da es uns auf die wenigen Wochen nun auch nicht mehr ankam, haben wir uns für den friedvolleren Weg entschieden und nun die FZF beantragt.
Also wollt ihr doch Euren gemeinsamen Hauptwohnsitz hier nehmen und Euch jeweils nie länger als 6 Monate am Stück auswärts aufhalten?
Danach hat sich das Thema "Besuchsvisa" für uns ein für alle Male geklärt; es sei denn wir bekommen Besuch aus Russland...
Das gilt aber eben nur, wenn ihr zusammen hier lebt. Ansonsten erlischt die AE wenn sie länger als 6 Monate am Stück ohne Ausnahmegenehmigung der ABH in RUS bleibt.

Ich habe den Eindruck, dass das Konsulat davon ausgeht, dass ihr dann hier leben wollt bzw. nicht verstanden hat, dass dies nicht zutrifft. Denn alle übrigen binationalen Paare die in RUS leben, bestätigen was Zejtnot schrieb. Also deren Ehepartner kommen gelegentlich mit Besuchsvisa hierher.
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von wolk0815 »

Pirro25 hat geschrieben:Danach hat sich das Thema "Besuchsvisa" für uns ein für alle Male geklärt; es sei denn wir bekommen Besuch aus Russland...
Wird deine Frau dann doch dauerhafter (als die erst genannten 3 Monate) in D leben ?
Nachtrag: ok, hier war Zeppelin schneller ;)
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Pirro25 »

So dann noch mal zur genaueren Erklärung:
Ich und meine Frau wollen nach 2 Jahren St.Petersburg erstmal hier in Deutschland gemeinsam leben. Wie lange? Unbestimmt. So haben wir es ja auch angegeben. Wann wer von uns wie berufstätig für länger irgendwo hin muss wird sich dann zeigen.
Das mit dem Wohnsitz verstehe ich dann wieder nicht. Der eine sagt es so der andere so.
Sie wird sich natürlich dann als wohnhaft in Deutschland melden bzw. ihren Lebensmittelpunkt hier haben. Sie behält aber auch ihren Wohnsitz in Russland bei (des Passes wegen). Beides scheint zu gehen, da die Behörden mir nichts anderes mitgeteilt haben. Warum ist eine FZF daran gebunden wielange ich mich in Deutschland aufhalten möchte bzw. muss? Diese Forderung habe ich nirgends gelesen. Es geht aus den allg. Beschreibungen lediglich hervor, dass wer sich länger als 3 Monate in D. aufhalten will muss entsprechendes FZF-Formular ausfüllen (ist das gleiche wie z.B. nur Anfrage auf Arbeitserl. ohne familiäre Verbindung).
Ich war jetzt auch fast 2 Jahre in R., habe meinen Lebensmittelpunkt trotzdem in Deutschland belassen.

Ich denke auch, dass die in der Botschaft über unseren Sonderfall sehr verwirrt waren. Wer heiratet schon in Neuseeland :D

P.S.: Solange ihr zusammenlebt ist daran doch nichts unehrliches. Ich meine die Personen, die sich eine "Scheinehe" bezahlen lassen und somit andere hier nach Deutschland bringen. Brauchst dich nur mal auf dem Standesamt "umzuhören". Da gibt es die dollsten Dinger.
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von Zejtnot »

Pirro, in Deinem Fall ist doch aber alles ganz klar - hast Du mal ein deutsches Besuchervisum gesehen? Da steht beispielsweise drin: "Gültig vom 1. Februar 2009 bis 31. Januar 2010, maximal 90 Tage." So ein Visum bekommt Deine Frau natürlich sofort - aber das widerspricht Euren Plänen!

Es gibt für Schengen einfach keine Dauervisa, so wie Ihr Euch das vorstellt, sondern nur eine Niederlassungserlaubnis (oder wie auch immer das heißt - Zeppelin wird es richtig nennen).
Pirro25 hat geschrieben:Ich war jetzt auch fast 2 Jahre in R., habe meinen Lebensmittelpunkt trotzdem in Deutschland belassen.
Juristisch und steuerrechtlich war Dein Lebensmittelpunkt aber in Russland. Nur bekommt das halt keiner mit. Deutschland schaut einfach etwas genauer hin.
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung

Beitrag von wolk0815 »

Pirro25 hat geschrieben:Warum ist eine FZF daran gebunden wielange ich mich in Deutschland aufhalten möchte bzw. muss? Diese Forderung habe ich nirgends gelesen. Es geht aus den allg. Beschreibungen lediglich hervor, dass wer sich länger als 3 Monate in D. aufhalten will muss entsprechendes FZF-Formular ausfüllen (ist das gleiche wie z.B. nur Anfrage auf Arbeitserl. ohne familiäre Verbindung).
Das Visum für FZF ist als Visum zur Einreise gedacht. Danach findet bei eine Umwandlung in einen Aufenthaltstitel statt. Zuerst wird das dann eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis. Hierzu steht dann im Aufenthaltsgesetz folgendes
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
....
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, ..
Bekommt man dann später die Niederlassungserlaubnis (nach etwa 3 Jahren..keine Ahnung, was wann hier abweichen kann) gilt dann
2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Seit der Änderung (2005?) wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis als Niederlassungserlaubnis bezeichnet.
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