Lkw Ausführen - wie richtig?
- Zejtnot
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Lkw Ausführen - wie richtig?
Ich habe die Frage von einem Künstler gestellt bekommen und bitte Euch um Rat: Wenn man als Ausländer ohne ständige Registrierung in Russland einen Lkw gekauft hat und diesen nun durch Russland hindurch nach Europa ausführen will - wie stellt man das am Besten an?! Etwas konkreter:
* Kann man als Ausländer ohne Wohnsitz in Russland überhaupt ein Auto anmelden?
* Wenn man das Auto beispielsweise zuerst in Sibirien anmeldet, um dann wochenlang quer durch Russland zu kurven - kann man es dann kurz vor der Grenze abmelden und eine Transitnummer bekommen?
* Kann man wochenlang mit Transitnummer durch Russland fahren?
* Kann man als Ausländer ohne Wohnsitz in Russland überhaupt ein Auto anmelden?
* Wenn man das Auto beispielsweise zuerst in Sibirien anmeldet, um dann wochenlang quer durch Russland zu kurven - kann man es dann kurz vor der Grenze abmelden und eine Transitnummer bekommen?
* Kann man wochenlang mit Transitnummer durch Russland fahren?
- Zejtnot
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Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
Also, die Frage hat sich etwas vereinfacht, da der Lkw nicht ausgeführt werden muss. Insofern bleibt eine Frage: Gibt es Beschränkungen für Ausländer, Autos anzumelden? Braucht man einen festen Wohnsitz oder ein bestimmtes Visum?
Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
Soweit ich gelesen habe, können Ausländer ein Auto für die Gültigkeitszeit ihrer Registrierung anmelden.
Da aber Autoanmeldung eh eine sehr aufwendige Prozedur ist, würde ich persönlich die Finger davon lassen und lieber das Auto auf einen russischen Halter anmelden und selbst mittels Vollmacht fahren.
Da aber Autoanmeldung eh eine sehr aufwendige Prozedur ist, würde ich persönlich die Finger davon lassen und lieber das Auto auf einen russischen Halter anmelden und selbst mittels Vollmacht fahren.
Du erntest, was du säst.
-
m1009
Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
hallo,
erkundige dich erst einmal, ob fahrzeuge ueberhaupt aus der rf ausgefuehrt werden duerfen. wenn ich mich recht erinnere, braucht man fuer solche aktionen verschiedene genehmigungen.
erkundige dich erst einmal, ob fahrzeuge ueberhaupt aus der rf ausgefuehrt werden duerfen. wenn ich mich recht erinnere, braucht man fuer solche aktionen verschiedene genehmigungen.
Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
m1009, das Thema "Ausfuhr" hat sich wohl erledigt, wie ich Zejtnots 2. Beitrag verstanden habe.
Du erntest, was du säst.
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m1009
Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
wer lesen kann, ist klar im vorteil...
brauch ich wohl doch eine brille...
- zimdriver
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Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
Transit (Papier-)Nummer geht 4 Wochen, soweit ich weiss, und der Fahrer die ständigen Stops und Kontrollen bei den GAIshniks ertragen kann.
Vollmacht ist die leichteste Variante, durch RUS zu fahren.
LKW- Ausfuhr ist kompliziert. Auch wenn sich´s schon erledigt hat in dem Fall: Meines Wissens sind zumindest einige Modelle (alles, was jemals vom Militär auch gefahren würde- also alle russischen LKW) noch bei der Militärbehörde zu genehmigen, da sie noch immer in der Mobilisierungsreserve oder etwas ähnlichem geführt werden.
Vollmacht ist die leichteste Variante, durch RUS zu fahren.
LKW- Ausfuhr ist kompliziert. Auch wenn sich´s schon erledigt hat in dem Fall: Meines Wissens sind zumindest einige Modelle (alles, was jemals vom Militär auch gefahren würde- also alle russischen LKW) noch bei der Militärbehörde zu genehmigen, da sie noch immer in der Mobilisierungsreserve oder etwas ähnlichem geführt werden.
- Zejtnot
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Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
Danke für die Hinweise. Auch mit der Ausfuhr ... denn eine zeitweise Ausfuhr (mit Rückführung) steht wohl immer noch zur Debatte.
- zimdriver
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Re: Lkw Ausführen - wie richtig?
Mit russischem Kennzeichen rausfahren ist kein Problem.
Wenn der Fahrer jedoch deutscher Bürger ist, ist nach kurzer Zeit Schluss mit lustig. Da kommt irgendein §§ zur Steuerhinterziehung zur Geltung, wonach Kfz da angemeldet und versteuert werden müssen, wo sie sich hauptsächlich aufhalten. Üblicherweise ist das ein Problem in den westlichen grenznahen Gebieten, trifft jedoch hier genauso zu.
Wenn der Fahrer jedoch deutscher Bürger ist, ist nach kurzer Zeit Schluss mit lustig. Da kommt irgendein §§ zur Steuerhinterziehung zur Geltung, wonach Kfz da angemeldet und versteuert werden müssen, wo sie sich hauptsächlich aufhalten. Üblicherweise ist das ein Problem in den westlichen grenznahen Gebieten, trifft jedoch hier genauso zu.
