Ehefähigkeitszeugnis, wie lange dauert's?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Ehefähigkeitszeugnis, wie lange dauert's?

Beitrag von Zejtnot »

m1009 hat geschrieben:- Bescheinigung vom russ. Standesamt, das meine Frau ledig ist, mit Uebersetzung
Und das russische Standesamt hat Euch so etwas gegeben? Die meisten Ämter meinen ja, in Russland gäbe es so etwas nicht.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Ehefähigkeitszeugnis, wie lange dauert's?

Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot hat geschrieben:
m1009 hat geschrieben:- Bescheinigung vom russ. Standesamt, das meine Frau ledig ist, mit Uebersetzung
Und das russische Standesamt hat Euch so etwas gegeben? Die meisten Ämter meinen ja, in Russland gäbe es so etwas nicht.
Jepp! Ud weil eben dies in den meisten Fällen so ist, gibt es im Normalfall unter diesen Umständen auch kein EFZ, sondern nur dieses leidige Befreiungsverfahren davon.

Aber ich habe hier im Forum schon so oft und viel darüber geschrieben, dass ich mich vorerst aus der Debatte herausgeklinkt hatte.

@7punkt: Deshalb hatte bin ich auch nicht darauf eingegangen, dass Du meintest, man bekäme ein EFZ unter Vorlage des Persos. § 1309 BGB (Dtl.) erkärt, was ein EFZ ist und definiert die Voraussetzungen.

@all: siehe auch:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg ... eugnis.php
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/ ... ration.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehef%C3%A4 ... im_Ausland
http://www.fremdwort.de/suche.php?term= ... itszeugnis
http://www.google.de/search?source=ig&h ... ogle-Suche

Und aus all dem ergibt sich, dass EFZ nur dann ausgestellt werden können, wenn beide Staaten eines binationalen Paares die Voraussetzungen dafür erfüllen - sprich die Bescheinigung von Ledigkeit bzw. gültiger Scheidungen, keines sonstigen Ehehindernisse. Und daran hapert es von der russischen Seite her meistens.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
m1009

Re: Ehefähigkeitszeugnis, wie lange dauert's?

Beitrag von m1009 »

Zejtnot hat geschrieben:
m1009 hat geschrieben:- Bescheinigung vom russ. Standesamt, das meine Frau ledig ist, mit Uebersetzung
Und das russische Standesamt hat Euch so etwas gegeben? Die meisten Ämter meinen ja, in Russland gäbe es so etwas nicht.
Meine Frau hat vom Standesamt eine spravka o semejnom polozhenii (Bescheinigung ueber den Familienstand) bekommen.
Gagarma

Re: Ehefähigkeitszeugnis, wie lange dauert's?

Beitrag von Gagarma »

m1009 hat geschrieben:Mir wurde ein EFZ 2007 ausgestellt.

Vorlegen musste ich :

- Personalausweis
- meine Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde meiner Frau mit Uebersetzung
- Innlandspass meiner Frau mit Uebersetzung
- Meldebestaetigung meiner Frau mit Uebersetzung
- Bescheinigung vom russ. Standesamt, das meine Frau ledig ist, mit Uebersetzung
bei mir war das so (Hessen):
ich sollte folgende Dokumente vorlegen:
-Geburtsurkunde (da ich aus der Ukraine komme, sollte sie legalisiert sein, in meinem Fall war das nicht möglich, weil meine noch zu Zeiten der Sowjetunion ausgestellt wurde, so konnte sie nicht legalisiert werden, es müsste eine neue bestellt werden und dann mir der ganzen Legalisation hätte es ewig gedauert, also bin ich zu meiner zuständigen Beraterin gegangen und ihr alles erklärt, sie hat dann einen Vermerk gemacht, dass ich keine legalisierte Geburtsurkunde vorlegen muss, nur die, die ich habe.)Also, wenn man ein Problem hat, es können bestimmte Dokumente nicht vorgelegt werden o.ä. muss man unbedingt zu seinem Berater gehen, denn es hängt vieles von ihm ab!
-Bescheinigung über Namesänderung
-Aufenthaltserlaubnis o. Registrierschein (Spätaussiedler wissen was ich meine)
-Ausweis o. Reisepass
-Aufenthaltsbescheinigung

+alle nicht in Deutschland ausgestellten Urkunden sollten ins Deutsche übersetzt sein

er sollte folgende Dokumente vorlegen:
-Geburtsurkunde*
-Aufenthaltsbeschenigung (Propiska)*
-Bescheinigung über den Familienstand* (ist aber keine Bescheinigung in dem Sinne,ist nur ein Stempel im Reisepass),wird in OVIR gemacht, bei meinem Verlobten hat es genau einen Monat gedauert, bis er seinen Reisepass abholen konnte, man muss also jede Menge Geduld einbringen :?
-Reisepass oder beglaubigte Kopie

+alles übersetzt und Punkte mit Sternchen apostilliert
Wenn alle Unterlagen komplett sind,muss ein Termin zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vereinbart werden.


Bei mir hat's eine halbe Stunde gedauert, bis ich das Ding in den Händen hatte (Gebühr- 60€), aber wenn man selbst oder der ausländische Verlobte schon mal verheiratet war, wird das schon paar Tage dauert.
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“