Wann muss nach russischem Arbeitsrecht der Arbeitgeber die monatliche Gehaltszahlung bzw. die Abschlagszahlung leisten?
Bitte um Angaben des Paragraphen sowie von Weblinks.
Vielen Dank im Voraus.
Frage zum russischen Arbeitsrecht
- Sibirier
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Re: Frage zum russischen Arbeitsrecht
Nach § 136 Arbeitsgesetzbuch der RF ist der Arbeitgeber verpflichtet halbmonatlich Lohn/Gehalt zu zahlen.
http://tk.jobin.ru/14996.html
Gemäß Schreiben der Arbeitskommission vom 08.09.2006 Nr. 1557-6 ist der AG verpflichtet, nach einem halben Monat einen Abschlag taggenau abzurechnen.
http://www.klerk.ru/articles/?58376
Zeitpunkt der Auszahlung ist in einer "Betriebsvereinbarung" oder im Einzelarbeitsvertrag zu vereinbaren.
http://tk.jobin.ru/14996.html
Gemäß Schreiben der Arbeitskommission vom 08.09.2006 Nr. 1557-6 ist der AG verpflichtet, nach einem halben Monat einen Abschlag taggenau abzurechnen.
http://www.klerk.ru/articles/?58376
Zeitpunkt der Auszahlung ist in einer "Betriebsvereinbarung" oder im Einzelarbeitsvertrag zu vereinbaren.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- zimdriver
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Re: Frage zum russischen Arbeitsrecht
Zusatz:Die Fristen +|- sind peinlich genaü einzuhalten, was zu Stress im Urlaub oder zu langen Feiertagen wie im Jan. Führen kann. Jede Verzögerung, zB auch bei der Ausgablung des Urlaubsgeldes, kann geahndet werden mit empfindlichem Geldstrafen.
Re: Frage zum russischen Arbeitsrecht
Deswegen ist es gut, in der internen Arbeitsordnung der Firma oder den Arbeitsverträgen statt einem genauen Auszahlungstag ("am 15. und 30. jedes Monats") eine andere Formulierung zu wählen ("bis spätestens 15. und 30. jedes Monats") - dann kann man flexibler auszahlen, ohne dass man gleich eins aufs Dach kriegt.
Du erntest, was du säst.
- zimdriver
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Re: Frage zum russischen Arbeitsrecht
... so haben wir^s auch gemacht, Manu. Die Strafen für den Geschäftsführer sind zu drastisch- weshalb ich es interessant finde, derzeit laufend von ausbleibenden oder verspäteten Lohnzahlungen zu lesen und zu hören. Aber wahrscheinlich haben diese Firmen alle keine ausländischen Geschäftsführer, die um Arbeitsgenehmigung und -visa bangen müssen ...
Re: Frage zum russischen Arbeitsrecht
Und was ist, wenn die Loehne nicht puenktlich ausgezahlt werden koennen, weil nicht genug Kohle da ist? Muss die Firma dann gleich Insolvenz anmelden?
- zimdriver
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Re: Frage zum russischen Arbeitsrecht
... wie in Deutschland auch, ja.
- Sibirier
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Re: Frage zum russischen Arbeitsrecht
Zumindest müsste die Firma dann wenn sie wieder zahlen kann, die Gehälter + Zinsen (Refinanzierungssatz der RZB) bezahlen...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....

