Als Ehepartner nach Russland
-
russlandfan
Als Ehepartner nach Russland
Ich würde gerne einige Info´s von den bekommen die Ehepartner nach Russland gezogen sind.
z.B. wie war der Aufwand für die Aufenthaltserlaubnis /Arbeitserlaubnis u.s.w.
Danke und Gruß
Russlandfan
z.B. wie war der Aufwand für die Aufenthaltserlaubnis /Arbeitserlaubnis u.s.w.
Danke und Gruß
Russlandfan
-
michaelwagener
- Insider/in

- Beiträge: 198
- Registriert: 28 Apr 2004, 00:37
- Wohnort: Oberstdorf/Bayern und weltweit auf kulinarischer Mission
Re: Als Ehepartner nach Russland
Hallo Russlandfan, lese bitte die FAQ!! Oben die Erste :idea:
Dort ist alles sehr gut erklaert
Gruss Michael
Dort ist alles sehr gut erklaert
Gruss Michael
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Als Ehepartner nach Russland
Richtig, dort in der FAQ steht eigentlich alles geschrieben. Ich habe mittlerweile meine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten, welche ich im März abholen werde 
Gruß
Silvio
Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
-
russlandfan
Re: Als Ehepartner nach Russland
michaelwagener hat geschrieben:Hallo Russlandfan, lese bitte die FAQ!! Oben die Erste :idea:
Dort ist alles sehr gut erklaert
Gruss Michael
Aha, danke das hatte ich glatt überlesen
Danke
Gruß
Udo
Re: Als Ehepartner nach Russland
Hallo Udo,
leider ist es als Deutscher weitaus schwieriger eine Aufenthaltsgenehmigung für RU zu bekommen, als umgekehrt.
Eines der größten Probleme dürfte wohl sein, dass die Rasresheniye (quasi eine beschränkte AE) NICHT als Arbeitserlaubnis gilt, sondern du eine Firma finden musst, die sich die Arbeit machen, dich als Ausländer einzustellen. Erst der Vid, den du frühestens nach ca. 1,5 Jahren nach der ersten Einreise in den Händen halten kannst, ist (fast) mit einer deutschen AE gleichzustellen.
Dietrich.
leider ist es als Deutscher weitaus schwieriger eine Aufenthaltsgenehmigung für RU zu bekommen, als umgekehrt.
Eines der größten Probleme dürfte wohl sein, dass die Rasresheniye (quasi eine beschränkte AE) NICHT als Arbeitserlaubnis gilt, sondern du eine Firma finden musst, die sich die Arbeit machen, dich als Ausländer einzustellen. Erst der Vid, den du frühestens nach ca. 1,5 Jahren nach der ersten Einreise in den Händen halten kannst, ist (fast) mit einer deutschen AE gleichzustellen.
Dietrich.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
-
russlandfan
Re: Als Ehepartner nach Russland
Hallo Dietrich,
betriff das Deutsche sowie auch deutsche Ehepartner gleich oder gibt es für Ehepartner eine Erleichterung, ich konnte in den FAQ nicht darüber finden.
Danke und Gruß
Udo
betriff das Deutsche sowie auch deutsche Ehepartner gleich oder gibt es für Ehepartner eine Erleichterung, ich konnte in den FAQ nicht darüber finden.
Danke und Gruß
Udo
Re: Als Ehepartner nach Russland
Was die Problematik Arbeitserlaubnis betrifft, so hilft dir dein Trauschein gar nicht.
Als deutscher Ehepartner hast du zwar prinzipiell ein Anrecht auf eine Rasresheniye und dann auf einen Vid na Shitelstvo, aber das bedeutet nur, dass für dich die festgelegten Quoten nicht gelten. Ansonsten musst du genauso alle Papiere und Untersuchungen zusammemsammeln und auch genauso lange warten.
Und für dich gilt die Rasresheniye genausowenig als Arbeitserlaubnis wie bei allen anderen.
Als deutscher Ehepartner hast du zwar prinzipiell ein Anrecht auf eine Rasresheniye und dann auf einen Vid na Shitelstvo, aber das bedeutet nur, dass für dich die festgelegten Quoten nicht gelten. Ansonsten musst du genauso alle Papiere und Untersuchungen zusammemsammeln und auch genauso lange warten.
Und für dich gilt die Rasresheniye genausowenig als Arbeitserlaubnis wie bei allen anderen.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
-
russlandfan
Re: Als Ehepartner nach Russland
Hm.. dachte ich mir schon,
bei uns wäre das falls wir den Schritt wagen sollten, meine Frau hatte in Russland bereits eine eigne Firma ca. 20 Angestellte, (die ersten 6-12 Monate plane wir mal ohne Job für mich ein, das wäre ungefähr der Zeitraum den meine Frau gebraucht hat um hier Fuß zu fassen)könnte ich dann auch bei meiner Frau einsteigen um die Sache zu beschleunigen oder ist es so das nicht jede Firma Ausländer beschäftigen darf (ich habe sowas dunkel in Erinnerung).
bei uns wäre das falls wir den Schritt wagen sollten, meine Frau hatte in Russland bereits eine eigne Firma ca. 20 Angestellte, (die ersten 6-12 Monate plane wir mal ohne Job für mich ein, das wäre ungefähr der Zeitraum den meine Frau gebraucht hat um hier Fuß zu fassen)könnte ich dann auch bei meiner Frau einsteigen um die Sache zu beschleunigen oder ist es so das nicht jede Firma Ausländer beschäftigen darf (ich habe sowas dunkel in Erinnerung).
Re: Als Ehepartner nach Russland
Hallo Udo,
wenn es nicht gerade ein Unternehmen ist, das irgendwelche geheimen Projekte macht oder quasi eine staatliche Behörde ist, dann gibt es grundsätzlich kein Hindernis, Ausländer einzustellen. Das Unternehmen braucht aber eine Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen. Dafür muss das Unternehmen jährlich bis 1.5. eine sogenannte Ausländerquote beantragen, und wenn die bewilligt wird, kann man auch die Berschäftigungserlaubnis und dann die individuelle Arbeitserlaubnis für den/die Ausländer beantragen, die da arbeiten sollen, ggf. noch das entsprechende Arbeitsvisum dazu. Da das ein sehr langwieriges Prozedere ist, solltet ihr damit anfangen, so bald ihr könnt - dann kannst du evtl. in 6 Monaten tatsächlich da anfangen zu arbeiten. Aber dass deine Frau da eine Firma hat oder ihr verheiratet seid, beschleunigt leider gar nichts. Übliches Prozedere...
wenn es nicht gerade ein Unternehmen ist, das irgendwelche geheimen Projekte macht oder quasi eine staatliche Behörde ist, dann gibt es grundsätzlich kein Hindernis, Ausländer einzustellen. Das Unternehmen braucht aber eine Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen. Dafür muss das Unternehmen jährlich bis 1.5. eine sogenannte Ausländerquote beantragen, und wenn die bewilligt wird, kann man auch die Berschäftigungserlaubnis und dann die individuelle Arbeitserlaubnis für den/die Ausländer beantragen, die da arbeiten sollen, ggf. noch das entsprechende Arbeitsvisum dazu. Da das ein sehr langwieriges Prozedere ist, solltet ihr damit anfangen, so bald ihr könnt - dann kannst du evtl. in 6 Monaten tatsächlich da anfangen zu arbeiten. Aber dass deine Frau da eine Firma hat oder ihr verheiratet seid, beschleunigt leider gar nichts. Übliches Prozedere...
Du erntest, was du säst.
-
russlandfan
Re: Als Ehepartner nach Russland
Hallo all,
danke für die super Info´s, ich habe das gestern auch mit meiner Frau besprochen, wir werden wenn wir die Pläne verwirklichen die Vorlaufzeit entsprechend planen, ich kenne von meinen zahlreichen Reisen, die russischen Behörden nur zu gut ;-)
Gruß
Udo
danke für die super Info´s, ich habe das gestern auch mit meiner Frau besprochen, wir werden wenn wir die Pläne verwirklichen die Vorlaufzeit entsprechend planen, ich kenne von meinen zahlreichen Reisen, die russischen Behörden nur zu gut ;-)
Gruß
Udo
