Hochzeit in Russland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Zejtnot
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von Zejtnot »

Noch etwas zum Ehefähigkeistzeugnis. Viele Standesbeamte sind unwissend was Russland betrifft. Erstens wird kein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Woher diese Weisheit? Wir haben im Forum schon mehrere Nutzer, deren russische Standesämter ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert haben, beispielsweise Novosibirsk und St. Petersburg. (Das mag fachlich nicht korrekt sein - aber die Standesbeamten sind ganz und gar nicht pragmatisch und bestehen dennoch darauf. Da kann man hüpfen, springen, betteln oder schimpfen wie man will - sie werden einen nicht vermählen. In Omsk, Moskau und scheinbar auch Angarsk geht es wiederum ohne.)
HennesMM hat geschrieben:Die russischen Beamten sind pragmatischer. Wenn die Person einen Reisepass hat muss er auch geboren sein.......
Kann ich leider nicht bestätigen! Bestes Beispiel sind die deutschen Führungszeugnisse auf kopiergeschütztem Papier - daher ohne Stempel. Für mein Wohnrecht forderten die russischen Beamten eine Übersetzung, aber mangels Stempel gibt kein Notar eine Bestätigung der Übersetzung. Dabei soll er doch nur die Übersetzung bestätigen, nicht das Original. Aber nein, "Wir bestätigen nur Übersetzungen von Dokumenten und Dokumente ohne Stempel gibt es nicht!" Ist natürlich auch eine Form von Pragmatik ...
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wolk0815
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von wolk0815 »

Zejtnot hat geschrieben:
Noch etwas zum Ehefähigkeistzeugnis. Viele Standesbeamte sind unwissend was Russland betrifft. Erstens wird kein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Woher diese Weisheit? Wir haben im Forum schon mehrere Nutzer, deren russische Standesämter ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert haben, beispielsweise Novosibirsk und St. Petersburg. (Das mag fachlich nicht korrekt sein - aber die Standesbeamten sind ganz und gar nicht pragmatisch und bestehen dennoch darauf. Da kann man hüpfen, springen, betteln oder schimpfen wie man will - sie werden einen nicht vermählen. In Omsk, Moskau und scheinbar auch Angarsk geht es wiederum ohne.)
Zejtnots Aussage kann ich für unsere Hochzeit in St. Petersburg bestätigen. Da wurde es klipp und klar gefordert und gleich im nächsten Atemzug dann erklärt, dass man sich übrigens in dem Zusammenhang garnicht erst wieder an das Standesamt in SPb wenden solle, wenn die Deutschen ein entsprechendes Dokument für die Ausstellung meines Ehefähigkeitszeugnisses verlangen würde. "Sowas gibt es in Russland nicht!" .."Basta!" und "Habe fertig !".."Der nächste, bitte!"
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Magdeburg-Moskva
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Zejtnot hat geschrieben:
HennesMM hat geschrieben:Die russischen Beamten sind pragmatischer. Wenn die Person einen Reisepass hat muss er auch geboren sein.......
Kann ich leider nicht bestätigen! Bestes Beispiel sind die deutschen Führungszeugnisse auf kopiergeschütztem Papier - daher ohne Stempel. Für mein Wohnrecht forderten die russischen Beamten eine Übersetzung, aber mangels Stempel gibt kein Notar eine Bestätigung der Übersetzung. Dabei soll er doch nur die Übersetzung bestätigen, nicht das Original. Aber nein, "Wir bestätigen nur Übersetzungen von Dokumenten und Dokumente ohne Stempel gibt es nicht!" Ist natürlich auch eine Form von Pragmatik ...
Ist das deutsche Führungszeugnis wirklich auf kopiergeschütztem Spezialpapier??? Oder ist es einfach nur bedrucktes, normales Papier. Deutsche Urkunden sind ja nicht gerade der Inbegriff von Fälschungssicherheit, ich brauch da nur an meine Urkunde über die Bestallung als öffentlich bestellter Übersetzer und Dolmetscher für die russische und spanische Sprache zu denken. Mein Hochschulzeugnis ist ebenfalls ein stärkeres Papier, immerhin mit Prägesiegel und nicht mit Farbdrucksiegel. Die neueren Russischen Zeugnisse hingegen sind auf Spezialpapier mit Wasserzeichen und wenn man sie auf den Kopierer oder Scanner legt, erscheint in der Kopie (der gescannten Datei "КОПИЯ").

Das deutsche FZ kannst du übrigens für die Verwendung im Ausland nachträglich Stempeln und unterzeichnen lassen und das Bundesverwaltungsamt in Köln setzt eine Apostille (oder einen anderen Beglaubigungsvermerk für Länder mit konsularischer Legalisation darauf). Gleiches gilt für viele andere Urkunden, auf denen steht "wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift und Siegel gültig".
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Zejtnot
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von Zejtnot »

Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Ist das deutsche Führungszeugnis wirklich auf kopiergeschütztem Spezialpapier??? Oder ist es einfach nur bedrucktes, normales Papier.
Soweit ich mich entsinnen kann, erschien auf der Kopie das Wort "Kopie" auf dem Hintergrund.
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Das deutsche FZ kannst du übrigens für die Verwendung im Ausland nachträglich Stempeln und unterzeichnen lassen ...
Ich habe einfach im Deutschen Generalkonsulat eine amtliche Kopie machen lassen, diese hatte dann logischer Weise den Stempel des Konsulats, dass die Kopie gültig ist. Dann habe ich die Kopie übersetzen lassen und zusammen mit dem Original abgegeben.

Es gibt also immer eine Lösung, jedoch hat in diesem Fall allenfalls das deutsche Konsulat pragmatisch gehandelt und nicht der russische Beamte. 8)
Uwe
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von Uwe »

In Nowosibirsk hatte man bei mir für die Aufenthaltserlaubnis ein Führungszeugnis mit Apostille verlangt.
Das Führungszeugnis wird dabei von der Bundesanwaltschaft vorbeglaubigt und dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Apostille versehen.

Nichts ist gleich - auch nicht in Nowosibirsk.:)
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von harald63 »

Uwe hat geschrieben:In Nowosibirsk hatte man bei mir für die Aufenthaltserlaubnis ein Führungszeugnis mit Apostille verlangt.
Das Führungszeugnis wird dabei von der Bundesanwaltschaft vorbeglaubigt und dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Apostille versehen.
Das Bundesverfassungsgericht musste nicht gegenzeichnen?
Schwach!

:lol:
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Zejtnot
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von Zejtnot »

Uwe hat geschrieben:In Nowosibirsk hatte man bei mir für die Aufenthaltserlaubnis ein Führungszeugnis mit Apostille verlangt.
Das Führungszeugnis wird dabei von der Bundesanwaltschaft vorbeglaubigt und dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Apostille versehen.
Bei mir sagten sie definitiv, sie bräuchten keine Apostille. Leider - mit Apostille hätte ich gleich einen Stempel gehabt und die Übersetzung wäre einfacher geworden.
Uwe hat geschrieben:Nichts ist gleich - auch nicht in Nowosibirsk.:)
Allerdings!
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Spätzleskosake
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von Spätzleskosake »

bei mir waren alle Papiere in Ordnung, nur hatte ich das falsche Visum, Touristenvisum, statt Einladung und somit ging nichts.
blauhai
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von blauhai »

Zum Thema, also ich werde ja nun meine Süsse im Mai heiraten. Als ich im Dezember dort in Novosibirsk war, haben sie mir folgende Auflagen für meine Hochzeit gegeben:

Scheidungsurteil notariell beglaubigt
Personenstand notariell beglaubigt, alles natürlich in Russisch übersetzt
Reisepass
Visum
Als ich wieder in der Schweiz zu Hause war, habe ich die nötigen Unterlagen bei Gericht und Stadtverwaltung besorgt, zu meiner Süssen gemailt, sie hat es inzwischen übersetzen lassen und beim Standesamt vorgelegt. Alles ist soweit schon vorbereitet, nur noch der Bräutigam fehlt....smile..

Leider geht es noch drei lange Monate bis ich endlich meine Süsse heiraten kann...

Gruss
Blauhai
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Re: Hochzeit in Russland

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Sibirier hat geschrieben:Man müsste dazu die Rechtsgrundlage erfahren.....

Denn auch einem deutschen Richter reichte eine Übersetzung in Russland.
So wirklich scheint es keine eindeutige allgemeine Rechtsgrundlage zur Übersetzerei zu geben. Die gibt es immer nur in Gesetzen und Verordnungen zu Einzelthemen.
[viel Verordnungstext] Und irgendwo steht dann etwa: Werden Urkunden, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind beglaubigte Übersetzungen [dann folgt u. U., welcher Übersetzer gemeint ist, woher der herkommen darf usw.] vorzulegen.
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