Das hängt stark von der Behörde und dem zuständigen OLG ab.
In Rheinland-Pfalz steht das für Standesbeamte z.B. in der Anweisung für Standesbeamte Rheinland-Pfalz.
Bei der ABH war denen das egal wo die Übersetzung her kam. "Ich muss das nur lesen können", meinte die Sachbearbeiterin.
Hochzeit in Russland
Re: Hochzeit in Russland
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Re: Hochzeit in Russland
Bei den Standesämtern ist es mit der Übersetzerei recht genau geregelt, aber wie du siehst, bei den anderen BehördenUwe hat geschrieben:Das hängt stark von der Behörde und dem zuständigen OLG ab.
In Rheinland-Pfalz steht das für Standesbeamte z.B. in der Anweisung für Standesbeamte Rheinland-Pfalz.
nicht ganz so streng. Ein allgemeines Gesetz, welche Formal-Anforderungen an die Übersetzungen gestellt werden, gibt es halt nicht.Uwe hat geschrieben:Bei der ABH war denen das egal wo die Übersetzung her kam. "Ich muss das nur lesen können", meinte die Sachbearbeiterin.