Zurück nach Russland wegen PASS ???
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Mischa R.
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
jap Pass und die Aufenthaltserlaubniss galten bis zum **.09.08
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
Seit September ist der Pass abgelaufen??? Und da kümmerst du dich erst jetzt um einen neuen? Da sind die 6 Monate Duldung ja bald rum... ich weiß nicht genau, wie du aus dem Problem rauskommst, aber ich wünsch dir viel Erfolg.
Du erntest, was du säst.
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
Vielleicht geht er nach 12 Monaten bei den Vaterlandsverteidigern etwas aufmerksamer mit solchen Dingen um. Und so schlimm ist das auch nicht, das habe ich heute den ganzen Tag im TV sehen können. Die meiste Zeit singen die am Lagerfeuer und machen sich an die netten Sanitäterinnen (oder auch Scharfschützinnen) ran. Gestorben wird nur ab und an mal, und selbst dann meist bei den blöden Deutschen.
Meine Frau sagt gerade, du sollst dir vom Konsulat die Papiere ausstellen lassen, nach RU reisen und sofort wenn du angekommen bist, einen otkas ot grashdanstvo beantragen. Dann musst du zwar als Staatenloser zurück nach D aber die geben dir ja vielleicht dann einen deutschen Pass. DAS solltest du auf jeden Fall VORHER abklären!!!!
Und zwar zügig! Am besten gestern!
Meine Frau sagt gerade, du sollst dir vom Konsulat die Papiere ausstellen lassen, nach RU reisen und sofort wenn du angekommen bist, einen otkas ot grashdanstvo beantragen. Dann musst du zwar als Staatenloser zurück nach D aber die geben dir ja vielleicht dann einen deutschen Pass. DAS solltest du auf jeden Fall VORHER abklären!!!!
Und zwar zügig! Am besten gestern!
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Zeppelin
- Zar/iza

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Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
Wenn der Einbürgerungsantrag hier nicht bereits gestellt wurde, dürfte auch das eng werden.Dietrich hat geschrieben:Meine Frau sagt gerade, du sollst dir vom Konsulat die Papiere ausstellen lassen, nach RU reisen und sofort wenn du angekommen bist, einen otkas ot grashdanstvo beantragen. Dann musst du zwar als Staatenloser zurück nach D aber die geben dir ja vielleicht dann einen deutschen Pass. DAS solltest du auf jeden Fall VORHER abklären!!!!
Eine Duldung wäre wohl zunächst mal drin, aber bis zu einem deutschen Pass dürfte der Weg recht lang werden.
Nach zehn Jahren hier nur bisher eine Aufenthaltserlaubnis mit der offenkundigen Absicht, zweigleisig zu fahren.
Wie will man da noch Loyalität beweisen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
Muss sagen, der Gedanke kam mir auch. Da muss man sich schon fragen, was da gedacht wurde (oder vielleicht eher nicht gedacht wurde). Da läuft nicht nur ein Pass mal eben ab (was man bei einem Doppelstaatler, der sowieso fast nur mit deutschem Pass lebt und den russischen Pass mal für den ´Heimaturlaub´ nutzt, ja mal vielleicht irgendwie verstehen kann), sondern auch die Aufenthaltserlaubnis für das Land in dem man nach eigenen Worten seine Existenz hat. Und dann macht man sich weit nach Ablauf doch auch mal Gedanken, wie man den Pass erneuern kannmanuchka hat geschrieben:Seit September ist der Pass abgelaufen??? Und da kümmerst du dich erst jetzt um einen neuen?
Ich sehe ein, das hilft hier alles nicht weiter, aber ich denke solche Fragen ´muss´ man sich bei solch einem Verhalten schon gefallen lassen. Und wenn nicht von uns, dann spätestens bei den nächsten Behördengängen. Ich hoffe da ist schon einiges am Laufen. Schliesslich ist deine Duldung ja auch schon bald wieder abgelaufen (oder zählte die dann nicht ab September, was ich mir ja auch vorstellen könnte ?).
Nichtsdestotrotz hoffe ich du kommst da einigermassen heil aus der Sache (aber sicher nicht ohne Lehrgeld). Sollte der Weg dann doch irgendwie nur über den Wehrdienst gehen: das wird dann echt hart für dich! Aber auch andere mussten da durch (und sei´s auch ´nur´ auf deutscher Seite). Von der Idee alle Wege offen zu lassen und dabei beide Seiten austricksen zu wollen, halte ich garnichts.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
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Mischa R.
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
Ich bin hier keinem böse wenn ihr mir solche Fragen stellt, ich weiß dass es meine eigene Schuld und ich kümmere mich schon darum was und wie das da in Russland erledigt wird hier in Deutschland habe ich weniger Probleme habe eine Fiktionsbescheinigung bekommen (heute)die gilt für 3 monate und danach kann ich sie noch verländernlassen das alles is kein Problem mein Visum is ja auch schon im Gange brauche halt "nur" den Ausweis für .... das Problem an der ganzen Sache mit der Einbürgerung ist ich muss hier mir die Papiere austellen lassen dorhin fahren da meine "Austragen" beantragen also dass ich dort nicht mehr gemeldet bin dann die Sache dass mich die Russische Föderation auch gehen lässt das sind zusammengerechnet schon an die 900€ dann muss ich wieder nach Deutschland und dann bekomme ich auch die Staatsbürgerschaft die kostet hier widerum nur 250€ dies alles is noch das geringste Problem .... Es hängt alles nur davon ab wie "freundlich" und "kooperativ" der russische Staat dabei ist ....
Danke trotzdem für alle Beiträge und wenn das so weiterläuft wird mir das auch sicherlich noch irgendwo helfen ... Ich werde auch aufjedenfall nachdem alles vorbei ist einen detailierten Bericht schreiben wie und was genau ich gemacht habe damit der nächste der das Problem hat (wünsche ich zwar keinem aber ich bin nicht der einzige Depp der hier rumläuft) weiß was er zu tun hat !
Danke trotzdem für alle Beiträge und wenn das so weiterläuft wird mir das auch sicherlich noch irgendwo helfen ... Ich werde auch aufjedenfall nachdem alles vorbei ist einen detailierten Bericht schreiben wie und was genau ich gemacht habe damit der nächste der das Problem hat (wünsche ich zwar keinem aber ich bin nicht der einzige Depp der hier rumläuft) weiß was er zu tun hat !
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Zeppelin
- Zar/iza

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Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
Ich will Dich hier keineswegs 'anmachen', anklagen oder Sonstiges.
Du bist schließlich der Gelackmeierte und niemand (vermuteich) versteht so recht, warum eigentlich.
Ein großes Problem habe ich aber z.B. mit Deiner Schreibweise und den von Dir (nicht) gelieferten Informationen über den Stand der Dinge.
Also:
Hast Du bereits in D einen Einbürgerungsantrag gestellt?
Wenn ja: Hast Du bereits eine Einbürgerungszusage, die die Grundlage für eine Ausbürgerung aus RUS wäre?
Wenn nein: Warum nicht?
Außerdem: Was hat Dich eigentlich dazu veranlasst, so grob fahrlässig Dein Aufenthaltsrecht auf's Spiel zu setzen? Gleich in welchem Staat: Überall ist das Aufenthaltsrecht an einen gültigen Pass gekoppelt.
Aber das ist nun eh zu spät. Den größten Gefallen, den Du anderen tun kannst wäre, anderen in vergleichbarer Lage mal klar zu machen, welche Folgen es haben kann, was Du da angestellt hast. Das gilt insbesondere für Wehrpflichtige.
Dir ist sicher klar, dass der russische Staat insgesamt nicht sehr froh darüber ist, wie viele seiner Bürger von dort abwandern. Zwar wurde die Leibeigenschaft auch in RUS irgendwann mal abgeschafft, aber das hat sich dort noch immer nicht überall herumgesprochen.
Du bist schließlich der Gelackmeierte und niemand (vermuteich) versteht so recht, warum eigentlich.
Ein großes Problem habe ich aber z.B. mit Deiner Schreibweise und den von Dir (nicht) gelieferten Informationen über den Stand der Dinge.
Also:
Hast Du bereits in D einen Einbürgerungsantrag gestellt?
Wenn ja: Hast Du bereits eine Einbürgerungszusage, die die Grundlage für eine Ausbürgerung aus RUS wäre?
Wenn nein: Warum nicht?
Außerdem: Was hat Dich eigentlich dazu veranlasst, so grob fahrlässig Dein Aufenthaltsrecht auf's Spiel zu setzen? Gleich in welchem Staat: Überall ist das Aufenthaltsrecht an einen gültigen Pass gekoppelt.
Aber das ist nun eh zu spät. Den größten Gefallen, den Du anderen tun kannst wäre, anderen in vergleichbarer Lage mal klar zu machen, welche Folgen es haben kann, was Du da angestellt hast. Das gilt insbesondere für Wehrpflichtige.
Dir ist sicher klar, dass der russische Staat insgesamt nicht sehr froh darüber ist, wie viele seiner Bürger von dort abwandern. Zwar wurde die Leibeigenschaft auch in RUS irgendwann mal abgeschafft, aber das hat sich dort noch immer nicht überall herumgesprochen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Mischa R.
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
... also Nein ich habe noch keinen Einbürgerungsantrag gestellt ! WEIL ich auch dafür einen gültigen Pass brauche ...
Ich habe jetzt eine Fiktionsbescheinigung die bis Ende April gültig ist, danach kann ich sie problemlos (nach Aussage der Kreisverwaltung)
verlängern lassen ...
Ich muss jetzt in Russland einen neuen Pass beantragen und wenn er fertig ist MUSS ich da ich schon volljährig bin noch einen Reisepass beantragen,
erst dann habe ich alle nötigen Ausweispapiere um weiterhandeln zu können ....
Zeitgleich werde ich mich in Russland Austragen lassen [(wohnort) kostet 370€ ]noch nicht Ausbürgern denn das geht erst wenn ich alle und zwar gültige Ausweispapiere habe und einen Antrag auf Einbürgerung gestellt habe, dann bekomme ich einen Wisch von der Kreisverwaltung mit dem Ich mich ausbürgern lassen kann (kostet 450€). Meine Einbürgerung hier geht (widerum nach Aussage der Kreisverwaltung relativ schnell und kostet 255€ und wovon man zwar nicht ganz befreit aber auf Grund vieler Abgaben runtergeschraubt werden kann)
Mein Problem ist Grundsätzlich das, dass ich nicht weiß ob ich die ganzen Dokumente über einen Gläubiger einreichen und wenn ja auch abholen lassen kann !
Wenn nicht wie lange dauert das insgesammt (Pass beantragen und ausstellen lassen, DANACH!!! erst Reisepass beantragen und ausstellen lassen) UND ob ich den Wehrdienst absolvieren MUSS??? Weil wie ich widerum hier im Forum erfahren habe, dass man sich davon befreien lassen kann(aber nur vielleicht) auf Grund des festen/langfristigen Wohnsitzes hier(Deutschland)
Achso ja und der Grund für all das Übel hier ist der dass ich einfach nicht drauf geachtet habe wie lange mein Pass gültig ist und ich damit (ich weiß es ist keine Ausrede dafür weil ich alt genug bin um mich um die Dinge zu kümmern) ins kalte Wasser gestoßen wurde als ich die Strafanzeige bei mir zu Hause aufm Tisch liegen hatte! Da meine Mutter sich immer um all die Sachen gekümmert hat .... ich schiebe die Schuld nicht auf meine Mutter und sonst auch auf Niemanden da es ja mein Pass usw ist ... Es ist meine Schuld und gut is -> BRAUCHE HALT GANZ DRINGEND HILFE
und wie schon einmal gesagt, werde ich (sobalt und ob ich überhaupt aus der Sache rauskomme) detaillierten Bericht schreiben wie und was ich gemacht habe damit wie und was funktioniert hat !
und danke für die letztes Beiträge genauso wie ich mich auch schonmal im Voraus bedanke für die kommenden und hoffentlich produktiven Beiträge
Ich habe jetzt eine Fiktionsbescheinigung die bis Ende April gültig ist, danach kann ich sie problemlos (nach Aussage der Kreisverwaltung)
verlängern lassen ...
Ich muss jetzt in Russland einen neuen Pass beantragen und wenn er fertig ist MUSS ich da ich schon volljährig bin noch einen Reisepass beantragen,
erst dann habe ich alle nötigen Ausweispapiere um weiterhandeln zu können ....
Zeitgleich werde ich mich in Russland Austragen lassen [(wohnort) kostet 370€ ]noch nicht Ausbürgern denn das geht erst wenn ich alle und zwar gültige Ausweispapiere habe und einen Antrag auf Einbürgerung gestellt habe, dann bekomme ich einen Wisch von der Kreisverwaltung mit dem Ich mich ausbürgern lassen kann (kostet 450€). Meine Einbürgerung hier geht (widerum nach Aussage der Kreisverwaltung relativ schnell und kostet 255€ und wovon man zwar nicht ganz befreit aber auf Grund vieler Abgaben runtergeschraubt werden kann)
Mein Problem ist Grundsätzlich das, dass ich nicht weiß ob ich die ganzen Dokumente über einen Gläubiger einreichen und wenn ja auch abholen lassen kann !
Wenn nicht wie lange dauert das insgesammt (Pass beantragen und ausstellen lassen, DANACH!!! erst Reisepass beantragen und ausstellen lassen) UND ob ich den Wehrdienst absolvieren MUSS??? Weil wie ich widerum hier im Forum erfahren habe, dass man sich davon befreien lassen kann(aber nur vielleicht) auf Grund des festen/langfristigen Wohnsitzes hier(Deutschland)
Achso ja und der Grund für all das Übel hier ist der dass ich einfach nicht drauf geachtet habe wie lange mein Pass gültig ist und ich damit (ich weiß es ist keine Ausrede dafür weil ich alt genug bin um mich um die Dinge zu kümmern) ins kalte Wasser gestoßen wurde als ich die Strafanzeige bei mir zu Hause aufm Tisch liegen hatte! Da meine Mutter sich immer um all die Sachen gekümmert hat .... ich schiebe die Schuld nicht auf meine Mutter und sonst auch auf Niemanden da es ja mein Pass usw ist ... Es ist meine Schuld und gut is -> BRAUCHE HALT GANZ DRINGEND HILFE
und wie schon einmal gesagt, werde ich (sobalt und ob ich überhaupt aus der Sache rauskomme) detaillierten Bericht schreiben wie und was ich gemacht habe damit wie und was funktioniert hat !
und danke für die letztes Beiträge genauso wie ich mich auch schonmal im Voraus bedanke für die kommenden und hoffentlich produktiven Beiträge
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
Pässe muß man grundsätzlich selber abholen. Wie es bei der Beantragung aussieht, kann ich dir nicht sagen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass deine Niederlassungserlaubnis nicht erloschen ist nur weil dein Pass abgelaufen ist.
Hat dir die ABH mitgeteilt, dass sie erloschen ist oder leitest du es nur aus dem Datum im Pass ab?
Außerdem gehe ich davon aus, dass deine Niederlassungserlaubnis nicht erloschen ist nur weil dein Pass abgelaufen ist.
Hat dir die ABH mitgeteilt, dass sie erloschen ist oder leitest du es nur aus dem Datum im Pass ab?
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Mischa R.
Re: Zurück nach Russland wegen PASS ???
meinst Aufenthaltserlaubniss oder ?
wenn ja dann die ist ja im Pass eingeklebt und da steht ja das gültigkeits-Datum und die war am gleichen Datum abgelaufen wie der Pass
wenn ja dann die ist ja im Pass eingeklebt und da steht ja das gültigkeits-Datum und die war am gleichen Datum abgelaufen wie der Pass

