Russische Staatsbürgerschaft beantragen
Russische Staatsbürgerschaft beantragen
Ich trage mich mit dem Gedanken, die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wäre auch eine Deutsch-Russische Staatsbürgerschaft möglich? Für Erfahrungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
- Sibirier
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Re: Russische Staatsbürgerschaft annehmen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ja:
Mit Sondergenehmigung des Botschafters zum Beispiel. Sonst ist jedoch für DE die doppelte Staatsbürgerschaft -wie heisst es so schön im Gesetz- zu vermeiden.
Mit Sondergenehmigung des Botschafters zum Beispiel. Sonst ist jedoch für DE die doppelte Staatsbürgerschaft -wie heisst es so schön im Gesetz- zu vermeiden.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Saboteur
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Re: Russische Staatsbürgerschaft annehmen
Nur mal so nebenbei. Ich weiß das hat mit deiner Frage nichts zu tun aber könntest du deine Beweggründe kurz angeben...das fände ich hochinteressant!herlit hat geschrieben:Ich trage mich mit dem Gedanken, die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wäre auch eine Deutsch-Russische Staatsbürgerschaft möglich? Für Erfahrungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Russische Staatsbürgerschaft annehmen
Naja, ich kenne eher die folgende, weniger freundliche Formulierung hier: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__25.htmlSibirier hat geschrieben:Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ja:
Mit Sondergenehmigung des Botschafters zum Beispiel. Sonst ist jedoch für DE die doppelte Staatsbürgerschaft -wie heisst es so schön im Gesetz- zu vermeiden.
Wäre mal interessant zu sehen, was für Begründungen denn für eine Beibehaltungsgenehmigung als ausreichend empfunden werden. Das eine doppelte Staatsbürgerschaft einfach praktischer wäre (da man ja dann zweigleisig fahren kann) und man noch Verwandte in D hat, wird ja wohl nicht schon reichen.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Re: Russische Staatsbürgerschaft annehmen
Vom Bundesverwaltungsamt erhielt ich die Mitteilung, dass in Russland "eine Einbürgerung unter Mehrstaatlichkeit nicht vorgesehen ist". Das gäbe es nur unter EU-Ländern und der Schweiz.wolk0815 hat geschrieben:Naja, ich kenne eher die folgende, weniger freundliche Formulierung hier: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__25.htmlSibirier hat geschrieben:Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ja:
Mit Sondergenehmigung des Botschafters zum Beispiel. Sonst ist jedoch für DE die doppelte Staatsbürgerschaft -wie heisst es so schön im Gesetz- zu vermeiden.
Wäre mal interessant zu sehen, was für Begründungen denn für eine Beibehaltungsgenehmigung als ausreichend empfunden werden. Das eine doppelte Staatsbürgerschaft einfach praktischer wäre (da man ja dann zweigleisig fahren kann) und man noch Verwandte in D hat, wird ja wohl nicht schon reichen.
Re: Russische Staatsbürgerschaft annehmen
In diesem Fall ist nicht Deutschland und das deutsche Gesetz das Hindernis, sondern Russland und das Gesetz "Über die Staatsangehörigkeit" (O grazhdanstve) - wer die russische Staatsangehörigkeit haben will, muss seine eigene, ursprüngliche Staatsangehörigkeit abgeben - so verlangt es das Gesetz. Selbst wenn Deutschland also nichts dagegen hätte, dass jemand seine deutsche Staatsangehörigkeit behält und die russische dazu nimmt, macht die russische Seite da nicht mit, der Antrag würde abgelehnt werde. Ausnahme: bilaterale Verträge, die eine doppelte Staaatsbürgerschaft erlauben, und die gibt es nur mit Turkmenistan und Tadshikistan, glaube ich.
Außerdem ist Staatsangehörigkeit nicht mal eben so einfach zu haben - man muss erst die befristete Aufenthaltserlaubnis (rasreshenie na prozhivanie), dann die sogenannte unbefristete (vid na zhitelstvo) haben und zusätzlich mindestens eine bestimmte Zeit lang (mehrere Jahre) in RUS leben, dann darf man Antrag auf Erwerb der Staaatsangehörigkeit stellen.
Das Thema hatten wir übrigens schon mal.
Außerdem ist Staatsangehörigkeit nicht mal eben so einfach zu haben - man muss erst die befristete Aufenthaltserlaubnis (rasreshenie na prozhivanie), dann die sogenannte unbefristete (vid na zhitelstvo) haben und zusätzlich mindestens eine bestimmte Zeit lang (mehrere Jahre) in RUS leben, dann darf man Antrag auf Erwerb der Staaatsangehörigkeit stellen.
Das Thema hatten wir übrigens schon mal.
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
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Re: Russische Staatsbürgerschaft annehmen
Wird wohl eher selten bestätigt. Wenn beispielsweise wenn es für die Heirat mit einem Ausländer nötig ist, man aber weiter feste Bindung nach Deutschland hält.wolk0815 hat geschrieben:Wäre mal interessant zu sehen, was für Begründungen denn für eine Beibehaltungsgenehmigung als ausreichend empfunden werden. Das eine doppelte Staatsbürgerschaft einfach praktischer wäre (da man ja dann zweigleisig fahren kann) und man noch Verwandte in D hat, wird ja wohl nicht schon reichen.
Re: Russische Staatsbürgerschaft annehmen
wir haben in der Familie eine Linie die in Lettland leben und da gibts die Vorfahren die "preussischer Staatsbürger" waren und 1871 nach Lettland auswanderte mit einem Pass (UrUrgrossvater) der bis 1880 gültig war.
Die russische Staatsbürgerschaft hatten sie nie und in die lettische Staatsbürgerschaft wurden sie 1920 nicht gelassen. Die Grosseltern starben und die Nachkommen wurden als Staatenlose in Lettland geführt hatten aber in einem Papier der Deutschen Gesandschaft zu Riga das sie "Statusdeutsche seien". Erst in Sowjetzeiten wurde die sowjetische Staatsangehörigkeit gegeben.
Würde hier (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt... (ist ein abgelaufener preussischer Pass ein Deutscher?) oder greift hier Statusdeutscher? also ein Deutscher ohne Staatsangehörigkeit? der die Möglichkeit sich einzubürgern? war also die Entscheidung der Deutschen Gesandschaft zu Riga falsch?
Die russische Staatsbürgerschaft hatten sie nie und in die lettische Staatsbürgerschaft wurden sie 1920 nicht gelassen. Die Grosseltern starben und die Nachkommen wurden als Staatenlose in Lettland geführt hatten aber in einem Papier der Deutschen Gesandschaft zu Riga das sie "Statusdeutsche seien". Erst in Sowjetzeiten wurde die sowjetische Staatsangehörigkeit gegeben.
Würde hier (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt... (ist ein abgelaufener preussischer Pass ein Deutscher?) oder greift hier Statusdeutscher? also ein Deutscher ohne Staatsangehörigkeit? der die Möglichkeit sich einzubürgern? war also die Entscheidung der Deutschen Gesandschaft zu Riga falsch?

