Ich bin von Juli bis Mitte September in Moskau um am Pushkin Institut meine Sprachkenntnisse auszubauen.
Suche für diesen Zeitraum einen Interessanten Bürojob in Moskau.
Arbeitszeit wäre immer ab 15 Uhr bis open end möglich, auch am Wochenende.
Bildungslevel liegt auf MBA Niveau, Berufserfahrung im Bereich Management Consulting 10 Jahre, Führungserfahrung 8 Jahre
Visastatus ist Business Visa, eigene GmbH in Deutschland zur Ausstellung einer Rechnung vorhanden
Vielleicht ergibt sich ja ein interessanter Kontakt hier, mittelfristig würde eine dauerhafte Tätigkeit in Moskau angestrebt.
Interessenten dürfen gerne per PN weitere Informationen (CV, Resume) anfordern.
Part time Job in Moskau
- Zejtnot
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Re: Part time Job in Moskau
Nur so als Hinweis: Ohne Arbeitsvisa sind solche Jobs eigentlich illegal und können mit drastischen Strafen belangt werden, vor allem für Deine künftigen Geschäftspartner.
- Apollo
- Zar/iza

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Re: Part time Job in Moskau
Hallo Zejtnot,
ich dachte in einem gewissen Rahmen wäre es möglich, dass eine Russische Firma ein Deutsches Unternehmen mit der Erbringung einer Dienstleistung (Beispielsweise Beratung bei der Veränderung von Geschäftprozessen im Verwaltungsbereich) beauftragt und diese Tätigkeit dann durch ein Деловая Visa abgedeckt sei. Irre ich da ?
ich dachte in einem gewissen Rahmen wäre es möglich, dass eine Russische Firma ein Deutsches Unternehmen mit der Erbringung einer Dienstleistung (Beispielsweise Beratung bei der Veränderung von Geschäftprozessen im Verwaltungsbereich) beauftragt und diese Tätigkeit dann durch ein Деловая Visa abgedeckt sei. Irre ich da ?
- Zejtnot
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Re: Part time Job in Moskau
Wir hatten es letztens - Montage ist erlaubt, Geschäftskontakte knüpfen ebenso. Die genaue Definition weiß ich nicht, aber der Charakter sollte erkennbar sein: Keine geregelte ständige Zusammenarbeit.
Natürlich kann eine russische Firma mit einer deutschen zusammenarbeiten, aber wenn die Leistung der deutschen Firma in Russland erbracht werden soll, muss der Deutsche dennoch eine Arbeitsgenehmigung haben. (Du kannst ja auch in Berlin nicht legal Deine Wohnung von Ukrainerinnen putzen lassen - die bräuchten schon ein Arbeitsvisum.)
Natürlich kann eine russische Firma mit einer deutschen zusammenarbeiten, aber wenn die Leistung der deutschen Firma in Russland erbracht werden soll, muss der Deutsche dennoch eine Arbeitsgenehmigung haben. (Du kannst ja auch in Berlin nicht legal Deine Wohnung von Ukrainerinnen putzen lassen - die bräuchten schon ein Arbeitsvisum.)
- Apollo
- Zar/iza

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Re: Part time Job in Moskau
Scheint irgendwie eine Grauzone zu sein, vor 2 Jahren in Novokusnetsk hat die Sache zumindest für 4 Wochen funktioniert.
Ich gehe mal davon aus, dass es eine Sache der Vertragsgestaltung ist, welche vor dem Hintergrund der vorhandenen Restriktionen entsprechend zu formulieren ist.
Was die Sache mit der blonden Putzfrau aus der Ukraine angeht hast Du natürlich recht, allerdings sehe ich hier in meiner Region eine Reihe von Firmen aus den Niederlanden die hier als Firma tätig sind und Werkleistungen erbringen.
Ich gehe mal davon aus, dass es eine Sache der Vertragsgestaltung ist, welche vor dem Hintergrund der vorhandenen Restriktionen entsprechend zu formulieren ist.
Was die Sache mit der blonden Putzfrau aus der Ukraine angeht hast Du natürlich recht, allerdings sehe ich hier in meiner Region eine Reihe von Firmen aus den Niederlanden die hier als Firma tätig sind und Werkleistungen erbringen.
- Zejtnot
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Re: Part time Job in Moskau
Na vier Wochen kann man natürlich problemlos als Montage durchgehen lassen.Apollo hat geschrieben:Scheint irgendwie eine Grauzone zu sein, vor 2 Jahren in Novokusnetsk hat die Sache zumindest für 4 Wochen funktioniert.
Ich gehe mal davon aus, dass es eine Sache der Vertragsgestaltung ist, welche vor dem Hintergrund der vorhandenen Restriktionen entsprechend zu formulieren ist.
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- Zar/iza

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Re: Part time Job in Moskau
Im Bereich der EU herrscht bis auf einige Ausnahmen (Neu-EU-Laender) gewerbefreiheit, Du kannst auch ohne Genehmigung Arbeitsleistungen im EU-Ausland anbieten und durchfuehren, als waere Dein Betrieb im jeweiligen Inland.Apollo hat geschrieben:Was die Sache mit der blonden Putzfrau aus der Ukraine angeht hast Du natürlich recht, allerdings sehe ich hier in meiner Region eine Reihe von Firmen aus den Niederlanden die hier als Firma tätig sind und Werkleistungen erbringen
Noch gehoert die Ukraine nicht zu den Laendern deren Buerger oder Firmen ungehindert im EU-Raum taetig sein koennen.
Gruß
Guenter
P.S. Vielleicht kannst Du eine blode Hollaenderin zum Putzen finden
Gastfreundlichkeit ist keine Schande Гостеприимство - это не стыд
Re: Part time Job in Moskau
Mein Kommentar zu Apollo:Zejtnot hat geschrieben:Na vier Wochen kann man natürlich problemlos als Montage durchgehen lassen.Apollo hat geschrieben:Scheint irgendwie eine Grauzone zu sein, vor 2 Jahren in Novokusnetsk hat die Sache zumindest für 4 Wochen funktioniert.
Ich gehe mal davon aus, dass es eine Sache der Vertragsgestaltung ist, welche vor dem Hintergrund der vorhandenen Restriktionen entsprechend zu formulieren ist.
1. Vor 2 Jahren... waren viele Regelungen des Ausländerrechts noch weniger streng (Businessjahresvisa galten wirklich für 365 Tage Aufenthalt, Strafen bei Verstößen waren weit weniger drastisch, kontrolliert wurde weniger).
2. Dass etwas "funktioniert", heißt noch lange nicht, dass es legal ist.
3. Wenn du einen Arbeitgeber findest, der dich einstellt, ist das die Verantwortung des Arbeitgebers. Eine Grauzone ist das eigentlich nicht, eher eine Rotzone (rot wie Warnlicht) - weil die Gesetze da doch recht klar sind und es wirklich heftige Folgen haben kann, wenn da jemand mal nachprüft. Weniger für dich, aber für den Arbeitgeber (oder Dienstleistungsbezieher) wird sowas u.U. teuer. Selbst Praktikanten sind eine heikle Sache, weil die in Russland auch nicht richtig geregelt sind.
Zu Zejtnot: Montage (bzw. Chefmontage) ist sehr genau definiert - das geht ohne Arbeitserlaubnis und bis zu 90 Tagen am Stück mit Business-Visum, wenn
1. der Ausländer von seiner Firma entsandt wurde, die Maschinen, Anlagen, Gerätschaften nach RUS geliefert hat und
2. der Ausländer Tätigkeiten zur Montage dieser gelieferten Maschinen etc. ausübt.
Montage bedeutet also nicht irgendwelche Büro-Arbeiten, wie es Apollo vorhat, sondern was sehr konkretes.
Mal ein Auszug aus dem "Kodeks ob administrativnix pravonarusheniax":
Art. 18.10. Illegale Ausübung von Arbeitstätigkeit durch Ausländer oder Staatenlose in der RF
Die Ausübung einer Arbeitstätigkeit durch einen Ausländer oder Staatenlosen in der RF ohne Arbeitserlaubnis, falls diese gesetzlich vorgesehen ist,
wird mit Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 2.000 bis 5.000 Rubel mit Ausweisung aus der RF oder ohne solche geahndet.
…
Art. 18.15. Illegale Beschäftigung von Ausländern oder Staatenlosen in der RF
1. Die Beschäftigung einer Ausländers oder Staatenlosen in der RF ohne Arbeitserlaubnis, falls diese gesetzlich vorgesehen ist,
wird mit Verhängung eines Bußgeldes gegen Bürger in Höhe von 2.000 bis 5.000 Rubel, gegen Amtspersonen in Höhe von 25.000 bis 50.000 Rubel und gegen juristische Personen in Höhe von 250.000 bis 800.000 Rubel oder zwangsweise Einstellung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage geahndet.
2. Die Beschäftigung einer Ausländers oder Staatenlosen in der RF ohne ordnungsgemäße Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis, falls diese gesetzlich vorgesehen ist,
wird mit Verhängung eines Bußgeldes gegen Bürger in Höhe von 2.000 bis 5.000 Rubel, gegen Amtspersonen in Höhe von 25.000 bis 50.000 Rubel und gegen juristische Personen in Höhe von 250.000 bis 800.000 Rubel oder zwangsweise Einstellung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage geahndet.
3. Die Unterlassung der Benachrichtigung der zuständigen Behörde über die Beschäftigung eines Ausländers oder Staatenlosen, falls diese gesetzlich vorgesehen ist,
wird mit Verhängung eines Bußgeldes gegen Bürger in Höhe von 2.000 bis 5.000 Rubel, gegen Amtspersonen in Höhe von 25.000 bis 50.000 Rubel und gegen juristische Personen in Höhe von 400.000 bis 800.000 Rubel oder zwangsweise Einstellung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage geahndet.
Anmerkungen:
1. Im Rahmen dieses Artikels ist unter der Beschäftigung von Ausländern oder Staatenlosen in der RF die Zulassung zu jeglicher Form der Ausführung von Arbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen oder anderweitige Nutzung der Arbeitskraft eines Ausländers oder Staatenlosen zu verstehen.
2. Im Falle der illegalen Beschäftigung von zwei oder mehreren Ausländern bzw. Staatenlosen in der RF tritt die in diesem Artikel festgelegte Haftung für jeden Ausländer bzw. Staatenlosen einzeln ein, bezüglich dessen ein Verstoß gegen die Regeln zu deren Beschäftigung vorliegt.
…
Du erntest, was du säst.
