dog.88 hat geschrieben:Ich hab nochmal eine Frage dazu. Meine Freundin möchte gerne im Juli/August kommen. Sie wird so wie es aussieht auch an einem 2 wöchigen Sprachkurs für diesen Sie laut Seite des Veranstalters wohl eine extra Einladung bekommt. Wenn ich Sie jetzt für Juli/August einlade, sollte man dann auch angeben, dass dieser Sprachkurs besucht wird und sind dann die Chancen höher ein Visum für 2 Monate zu bekommen?
Da kann man nur sagen:
"Versuch macht kluch."
In diesem Fall käme es aber ganz besonders auf ein Begleitschreiben zum Visaantrag an, in dem dargelegt wird, dass der Spachkursbesuch in Verbindung mit dem Privatbesuch stattfinden soll.
Ebenso ist diesem Schreiben die Buchungsbestätigung des Sprachkursveranstalters beizufügen und natürlich Deine obligatorische Verpflichtungserklärung.
An Deiner Stelle würde ich auch klar angeben, dass Du für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts die Unterkunft zur Verfügung stellst, und dass Du den Sprachkursbesuch Deiner Freundin befürwortest und sie dabei unterstützen möchtest.
Wenn Du Dir das Visaantragsformular nämlich mal genau anschaust (siehe Homepages unserer Konsulate in RUS), wirst Du nämlich feststellen, dass man darin kaum alle relevanten Angaben unterbringen kann, die die Beamten in den Konsulaten für eine Entscheidung nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen benötigen.
Die Verbindung einer Bildungs- mit einer Privatreise ist ja schon aus Zeit- und Kostengründen plausibel.
Man muss aber schon auch noch erwähnen, warum der eingeladene Gast auch zwei Monate am Stück Zeit zum Verreisen hat; sprich also z.B. Semesterferien, denn so viel Urlaub haben normale Beschäftigte ja nicht.
Auch auf Sprachkursvisa gibt es keinen Rechtsanspruch. Man kann die Sprache schließlich auch im Ausland erlernen; zumal wenn der Kurs eh' nur zwei Wochen dauern soll.
Aber mit einer plausiblen Begründung kann man schon darauf hinwirken zu berücksichtigen, dass der Lernerfolg natürlich besonders dann deutlich höher sein wird, wenn der Kursteilnehmer vor Ort in das soziale Umfeld eingebunden wird.
Man muss halt nur in der Lage sein, das geforderte finanzielle Risikopolster nachzuweisen und man muss so deutlich wie möglich belegen, dass unbedingte Rückkehrabsicht besteht. (Bescheinigungen von Uni/Arbeitgeber, familiäre Bindungen, Eigentum etc.)
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)