Russisches Erbrecht

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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fich27
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Russisches Erbrecht

Beitrag von fich27 »

Hallo,
kann mir hier irgendjemand sagen, wie im russischen Erbrecht Ausländer behandelt werden? Folgende Konstellation: Deutscher Staatsbürger, eingebürgert, erbt die Wohnung der russischen Eltern. Geht das so einfach? Oder ist mit der Einbürgerung der Erbanspruch weg? Und wo finde ich die Rechtsgrundlage? Googeln war nicht sonderlich erfolgreich...

Vielen Dank :D
fich27
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manuchka
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Re: Russisches Erbrecht

Beitrag von manuchka »

Auch ein Ausländer kann selbstverständlich in Russland erben. Wohneigentum kann er auch haben, also sollte es grundsätzlich keine Probleme geben. Ist halt nur ein wenig umständlich, denn du musst ja die Erbschaft annehmen, dazu brauchst du ein paar Papierchen, und dann musst du die Wohnung als dein Eigentum registrieren, dass ist auch mit Papierkram und Rennerei verbunden.

Erbrecht ist im Grazhdanskij Kodeks (dem Zivilgesetzbuch) Teil 3 geregelt, insgesamt dem deutschen Erbrecht ziemlich ähnlich. Es geht wie in Deutschland gewillkürte (also per Testament) oder gesetzliche (nach den gesetzlichen Regeln) Erbfolge. Da du ja trotz deutscher Staatsangehörigkeit Kind deiner russischen Eltern geblieben bist, bist du (nach gesetzlicher Erbfolge) Erbe erster Ordnung - neben deinen Geschwistern, wenn du welche hast. Wenn deine Eltern ein Testament zugunsten jemandes anderen gemacht haben, geht das vor, aber wenn ich mich nicht irre, gibt es auch im russischen Recht einen Pflichtteilsanspruch - auf jeden Fall für den überlebenden Ehegatten, ansonsten müsste ich nachlesen. Aber das machst du besser selber - als ehemaliger Russe sprichst du ja bestimmt russisch, oder?

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Du erntest, was du säst.
Naila

Re: Russisches Erbrecht

Beitrag von Naila »

Ach, ich lasse meinen Bruder alles ganz allein erben. Er kümmert sich um die Eltern und macht so vieles da. Er hat es verdient.
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manuchka
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Re: Russisches Erbrecht

Beitrag von manuchka »

Naila, kannst du ja, dann musst du das Erbe aber ausschlagen bzw. drauf verzichten, weil du ja per Gesetz trotzdem Erbin wirst.
Du erntest, was du säst.
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7punkt
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Re: Russisches Erbrecht

Beitrag von 7punkt »

Naila hat geschrieben:Ach, ich lasse meinen Bruder alles ganz allein erben..... Er hat es verdient.
Wie grosszuegig :-P
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Naila

Re: Russisches Erbrecht

Beitrag von Naila »

Als mein Bruder geboren wurde, war ich totunglücklich. Vom Thron gestoßen :x . Und jetzt, im Erwachsenenalter, bin ich so froh, daß ich ihn habe! Obwohl er so weit weg ist. Und er liebt mich auch. Wir würden, da bin ich mir sicher, uns gegenseitig immer helfen und uns alles gönnen.
Glider
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Re: Russisches Erbrecht

Beitrag von Glider »

Naila hat geschrieben:Wir würden, da bin ich mir sicher, uns gegenseitig immer helfen und uns alles gönnen.
Behaltet Euch diese Einstellung. Gerade hier gilt im Ernstfall, dass die Pferde vor der Apotheke am besten kotzen. Ich dachte bei mir wäre es alles eigentlich klar, zackere jetzt aber mit meinem Miterben erster Ordnung herum. Dies hätte durch ein rechtzeitiges Klarstellen der Erblasser, nämlich mit der "warmen Hand" zu geben und zu regeln, durchaus vermieden werden können.
Das Problem ist nur, dass der Tod und das damit verbundene Erben als Gesprächsthema zu Lebzeiten tabuisiert werden.
Ich möchte nur raten: Ihr Kinder solltet Euch mit Euren Eltern beizeiten hinsetzen undf alles besprechen, so dass hinterher möglichst wenig Interprettaionsspielräume bleiben.
D.h. Wer erbt was. Wenn einer deutlich mehr erbt, warum das so ist (z.B. Pflege). Wenn es im russischen Recht so etwas wie einen Pflichtteil gibt, der nur bei grob anstössigen Verhalten des Erben gegenüber dem Erblasser entzogen werden kann, dann sollte sich auch dazu eine Regelung finden. Denn es wird immer etwas geben, das man von den Eltern haben möchte. Das ganze dann biete noch formgültig abgefasst.
Damit ersparst Du Dir und Deinem Bruder jede Menge Ärger und Frustration.
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