die deutsche Staatsbürgerschaft verliert man nur, wenn man freiwillig im Ausland dient. Ein Beispiel dafür wären die Fremdenlegionen in Frankreich oder auf dem Gebiet des ehem. Jugoslawiens.
Jedoch müssen in Israel, soweit ich weiß, auch Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (Residenten) ohne Staatsangehörigkeit Wehrdienst leisten. Sollte ein Staatsangehöriger Deutschlands in diese Situation geraten, so behält er die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn aber zwischen dem jeweiligen Staat und Deutschland kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des abgeleisteten Wehrdiensts bestehen sollte, könnte es passieren, wenn derjenige im Alter von z. B. 21 Jahren, Wehrpflicht außerhalb Deutschlands abgeleistet, auch nochmal zum Bund muss.
Ich denke, es ist eher der Schutz von Armeegeheimnissen. Nicht dass jemand erfährt wie ein T-72 funktioniert oder sich aktiv gegen die Dedowschtschina wehrt. (letzter Satz = Satire)wolk0815 hat geschrieben:-Ist die Befreiung russischer Staatsbürger, die in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet haben wirklich definitiv? Das wäre ja sehr entgegekommend (eine Seite an Russland, die ich so nicht kenne). Wie gesagt, ich kannte das bisher nur innerhalb verbündeter Staaten (wahrscheinlich weil man da von denen ausgeht, dass sie im Ernstfall sowieso auf derselben Seite stehen).

