ich habe einige Fragen zum Visumantrag (dem am PC ausfüllbaren), auf die ich leider bisher keine Antworten gefunden habe. Grundlage ist eine private Einladung eines Mitglieds der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau auf offiziellem Papier.
1. Unter Punkt 13 "Zu welcher Dienststelle?" soll ja Name plus Adresse der einladenden Person eingetragen werden. Dieses Feld ist allerdings extremst zu kurz. Nach dem Namen der einladenden Person passt noch nicht mal mehr "Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau" ins Feld, geschweige denn die Adresse. Wie begegnet man diesem Problem sinnvoll?
2. Ich wohne und arbeite in Mainz (Rheinland-Pfalz) quasi direkt neben Frankfurt am Main. Beruflich muss ich regelmäßig nach Frankfurt. Kann ich das russische Konsulat in Frankfurt (in 'erster Linie' zuständig für Hessen) mit meinem Visumsgesuch aufsuchen, oder muss ich zwingend nach Bonn (in 'erster Linie' zuständig für RLP). Ich bin mir nicht sicher, wie ich diesen Satz von den Seiten des russischen Konsulats in Bonn interpretieren soll:
Ich muss dabei noch anmerken, dass auf meiner Einladung "Zur Vorlage bei dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Frankfurt" steht. Kann ich nun nach Frankfurt gehen und quasi "in zweiter Linie" mein Visum beantragen, oder brauche ich am Ende sogar eine neue Einladung und muss vor meiner Russland-Reise noch eine Reise nach Bonn einbauen?Das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn bearbeitet in erster Linie Visumanträge der Antragsteller, die im Konsularbezirk des Generalkonsulates (Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) wohnhaft sind.
Ich danke Euch für die freundliche Errettung aus meiner Unwissenheit :-)
Grüße,
ND


