Probleme mit Hochzeit in DEU

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
oliver9285

Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von oliver9285 »

Hallo zusammen! :)

Meine Freundin und Ich haben in der Hochzeitsplanung einige Probleme mit der Bürokratie. Vielleicht kann uns der ein oder andere von euch helfen.

Meine Freundin ist 30 J. und seit 11 Jahren in Deutschland und besitzt beide Staatsbürgerschaften (als Spätaussiedlerin...).
Ich bin 24 J und habe die dt. Staatsbürgerschaft.

Wir wollen am 20.06.09 heiraten und haben von unserem Standesamt einen Anruf bekommen, dass die noch eine "Ledigkeits-/ Familienstandbescheinigung" benötigen, diese soll
also darüber Auskunft geben, ob meine Freundin in Russland verheiratet war.

Also haben wir uns ans telefonieren mit der russ. Botschaft und dem Konsulat gemacht. Ergebnis ist nun, dass das Konsulat eine "eidesstaatliche Versicherung" von uns brauch, welche bezeugt,
dass Sie in Deutschland nicht verheiratet ist. Für mich macht das aber überhaupt keinen Sinn, jetzt müssen wir bezeugen, dass sie hier in Deutschland nicht verheiratet ist, damit wir die Auskunft bekommen, dass
sie in Russland auch nicht verheiratet ist.

Meine Freundin will auch dieses Jahr die russische Staatsbürgerschaft ablegen, weil es schon oft zu Problemen kam (Arbeitsbedingt...)

Wir stehen jetzt vor einem Kosten-Zeit-Problem....

Diese ganzen Anträge werden wohl richig viel Geld kosten. Die eidesstaatliche Erklärung vom Notar, dass ganze muss dann übersetzt werden, dann nach Berlin fahren, dort die Ledigkeitsbescheinigung bezahlen usw. Unkomplizierter wäre es, wenn wir nach Berlin fahren, Sie die Staatsbürgerschaft ablegt und dann brauchen wir keinen Nachweis mehr fürs Standesamt.

Jedoch haben wir nur noch 7 Wochen Zeit, dazwischen sind einige Feiertage...Was meint Ihr, schaffen wir das überhaupt?? Sie muss sich im Konsulat in Berlin auch erst anmelden, da sie vorher in Hamburg war, dort angemeldet war, sich dann abgemeldet hat und noch keinen neuen Antrag gestellt hat. (Wir sind nach Sachsen-Anhalt gezogen, da ist Berlin zuständig...)

Hat vielleicht jmd. von Euch Erfahrungen damit und kann grob abschätzen was das alles kosten wird und vorallem, wie lange die Bearbeitungszeiten dafür sind?

Wir freuen uns über Tipps, Antworten und Anregungen! Vielen Dank im Voraus. Und schon mal vorab ein ruhiges, verlängertes Wochenende :)

Lg Marina und Oliver
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wolk0815
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von wolk0815 »

oliver9285 hat geschrieben:Diese ganzen Anträge werden wohl richig viel Geld kosten. Die eidesstaatliche Erklärung vom Notar, dass ganze muss dann übersetzt werden, dann nach Berlin fahren, dort die Ledigkeitsbescheinigung bezahlen usw. Unkomplizierter wäre es, wenn wir nach Berlin fahren, Sie die Staatsbürgerschaft ablegt und dann brauchen wir keinen Nachweis mehr fürs Standesamt.
Habt ihr da schon mal beim Standesamt mit dieser Info nachgehakt. In freundlichem Ton natürlich. Also mal darauf hingewiesen, dass wenn sie nun einfach den russischen Pass abgibt und damit nur noch Deutsche wäre, die ganze Sache mit einer (möglichen) russischen Ehe doch quaaaasi hinfällig war. Wenn sie als dann als nur-Deutsche dann ins Einwohnermeldeamt (oder wer auch immer bei euch da zuständig ist) gehen würde und sich dort eine Aufenthaltsbescheinigung/"erweiterte Meldebescheinigung" ausstellen lassen würde: was schreiben denn die zum Familienstand rein? ´Vermutlich ledig´?? ´Eventuell doch verheiratet´?? Oder holt euch doch mal einfach eine und findet es heraus... und marschiert dann wieder zum Standesamt ;) Wenn da nichts Einschränkendes (sondern nur ein ´ledig´ ) erwähnt wird, dürfte es doch irgendwie rechtlich schwierig für den Standesbeamten werden hier einen vorherige Heirat in Russland unterstellen zu wollen. Der Kollege hätte doch auf einem offiziellem Papier bestätigt, dass sie ledig ist 8)
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Sibirier
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Sibirier »

Ich würde auch mal argumentieren, dass die russischen Behörden solche Bescheinigung gar nicht ausstellen. Bei unserem Standesamt war es dann ausreichend, dass meine Frau die eidesstattliche Erklärung vor einem Notar abgab. Dies hat dann das dt. Standesamt akzeptiert.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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wolk0815
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von wolk0815 »

Sibirier hat da recht. Nach russischem Recht gibt es einfach keine Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis. Folglich ist das, was dann in Berlin ausgestellt werden kann auch nicht wirklich eine. Also sind wir wieder bei der eidesstattlichen Erklärung. So etwas ist ja ´einfach´ eine von der unterzeichnenden Person gemachte Versicherung, dass die enthaltenen Aussagen der Wahrheit entsprechen. Die Unterschrift wird vom Notar bestätigt. Grund des ganzen (im Gegensatz zu einer einfachen, selbst gemachten und unterschriebenen Erklärung ist, dass sollte das ganze unwahr sein, man nicht einfach sagen könnte,das nicht unterschrieben zu haben plus das dann eine Straftat vorliegt. Die Erklärung müsstet ihr folglich auch bei euch in der Nähe bei einem deutschen Notar abgeben können. Damit bräuchte man keinen Termin in Berlin, keine Fahrt dorthin, keine Apostille und keine Übersetzung.
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Zeppelin »

oliver9285 hat geschrieben:...
Meine Freundin ist 30 J. und seit 11 Jahren in Deutschland und besitzt beide Staatsbürgerschaften (als Spätaussiedlerin...).
Ich bin 24 J und habe die dt. Staatsbürgerschaft.

Wir wollen am 20.06.09 heiraten und haben von unserem Standesamt einen Anruf bekommen, dass die noch eine "Ledigkeits-/ Familienstandbescheinigung" benötigen, diese soll also darüber Auskunft geben, ob meine Freundin in Russland verheiratet war.

Also haben wir uns ans telefonieren mit der russ. Botschaft und dem Konsulat gemacht. Ergebnis ist nun, dass das Konsulat eine "eidesstaatliche Versicherung" von uns brauch, welche bezeugt, dass Sie in Deutschland nicht verheiratet ist. ...
Die Sache ist wirklich verzwickt, wenn ich sie richtig verstehe.
Womöglich macht ihr sie aber auch selbst unnötig kompliziert; ebenfalls nach meinem Verständnis der Schilderungen.

Dazu muss man wissen, dass die dt. Standesbeamten über eine enorme Macht im Urkundenwesen verfügen.
Und sie wissen (zumindest meistens in den 'neuen Bundesländern' und Berlin), dass das mit dem Ledigkeitsnachweis gerade in Eurem Fall besonders schwierig wäre.

Die Standesbeamten haben daher die Ermächtigung, auf die Beibringung von Urkunden zu verzichten, wenn der Herkunftsstaat eines der Verlobten dies übermäßig erschwert oder gar nicht vorsieht. (Besonderer Härtefall!)

Statt dessen sind sie, sofern sie von der Richtigkeit der Angaben zum Familienstand überzeugt sind, berechtigt, den Familienstand auch in Form einer eidesstattlichen Erklärung des/der betroffenen Verlobten entgegen zu nehmen.
Allerdings werden sie Euch darauf hinweisen, dass daraus keinerlei Meineid abgedeckt wird und auch keinerlei evtl. vorhandener Rechtstitel entwertet würde, der später noch auftauchen sollte bzw. könnte.

Um das ganz einfach auszudrücken:
Euer Standesamt hat Euch bzw. Deiner Verlobten das Angebot unterbreitet, dort die eidesstattliche Erklärung über ihren Familienstand abzulegen - also auf Deutsch und mit der schlussendlichen Bestätigung durch Unterschrift und Dienstsiegel des / der Standesbeamten.
Es wird somit darauf verzichtet, nachträglich eine Familienstandsbescheinigung aus RUS vorzulegen.

Man geht einfach zum Standesamt, nimmt dort hin ein vorbereitetes Schreiben mit oder lässt es dort aufsetzen und erklärt unter Eid, dass man bisher nicht verheiratet war und ist (zumindest nicht rechtskräftig).
Also gibt's da auch keine Übersetzungen, keine Notariellen Beglaubigungen, keine weiterführenden Anfragen bei den russ. Behörden usw.

Dass das russ. Konsulat das anders ausdrückt, ist ganz verständlich (aus russ. Sicht), denn die haben das mit der Doppelstaatlichkeit gar nicht so gern.

Nun bin ich mir angesichts Deiner Schilderungen nicht ganz so sicher, was Euer Standesamt in D tatsächlich zu Euch gesagt hat. Wäre Deine Verlobte bereits verheiratet oder dies je gewesen, müsste das aus einem entsprechenden Vermerk in ihrem russ. Inlandspass hervorgehen.
Ist ein solcher Vermerk darin nicht vorhanden oder der russ. Inlandspass längst abgelaufen. Könnte ja seit ihrer Übersiedlung nach D durchaus eine Heirat in RUS oder anderswo stattgefunden haben.

Es wäre also zu klären, was Euer Standesamt in D tatsächlich von Euch bzw. von Deiner Verlobten will.
Das solltet ihr am besten erst mal dort klären.

Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
oliver9285

Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von oliver9285 »

Hallo und vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.

@ wolk0815: Wir befürchten, dass das Ablegen der Staatsangehörigkeit wahrscheinlich zu lange dauern wird, da die Herrschaften im Konsulat solche Sachen gerne rauszögern. Die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt haben wir schon im Standesamt abgegeben, da stand ledig drin, trotzdem möchte der Standesbeamte noch einen Nachweis aus Russland haben.... :(
Zeppelin hat geschrieben:Nun bin ich mir angesichts Deiner Schilderungen nicht ganz so sicher, was Euer Standesamt in D tatsächlich zu Euch gesagt hat. Wäre Deine Verlobte bereits verheiratet oder dies je gewesen, müsste das aus einem entsprechenden Vermerk in ihrem russ. Inlandspass hervorgehen.
Ist ein solcher Vermerk darin nicht vorhanden oder der russ. Inlandspass längst abgelaufen. Könnte ja seit ihrer Übersiedlung nach D durchaus eine Heirat in RUS oder anderswo stattgefunden haben.

Es wäre also zu klären, was Euer Standesamt in D tatsächlich von Euch bzw. von Deiner Verlobten will.
Das solltet ihr am besten erst mal dort klären.
Also der Standesamte meinte zu uns, dass er den Nachweis aus Russland brauch, dass sie dort nicht verheiratet war, da er sonst den "Kopf dafür hinhalten muss" falls sich im nachhinein rausstellt, dass sie doch verheiratet war. Der russ. Inlandspass meiner Freundin läuft noch bis zum Ende diesen Jahres und es sind keine Vermerke über Hochzeiten / Kinder enthalten...

Ihr habt uns schon wieder sehr viel Mut gemacht! Wir werden am Dienstag mit einem Schreiben zum Standesamt gehen, dass sie beglaubigt, noch nie irgendwo verheiratet gewesen zu sein. Evt. reicht das schon, sonst gehen wir direkt weiter zum Notar. Hoffentlich reicht das dann. Der Hinweis, zu der Macht des Standesbeamten, habe ich mir auch schon verinnerlicht und werde Ihn notfalls darauf ansprechen ;)

Wir werden euch dann weiter auf dem laufenden halten. Vielleicht hat ja noch einer von euch ähnliches erlebt und hat noch Tipps. Ist halt ärgerlich das wir schon vor 3 Monaten aufm Standesamt waren und das erst jetzt aufgefallen ist, sonst hätten wir schon viel eher reagieren können...

Nochmals vielen Dank an euch alle.

Lg Marina und Oliver
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von wolk0815 »

oliver9285 hat geschrieben:Hallo und vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
@ wolk0815: Wir befürchten, dass das Ablegen der Staatsangehörigkeit wahrscheinlich zu lange dauern wird, da die Herrschaften im Konsulat solche Sachen gerne rauszögern. Die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt haben wir schon im Standesamt abgegeben, da stand ledig drin, trotzdem möchte der Standesbeamte noch einen Nachweis aus Russland haben.... :(
Ja natürlich, das Ablegen der Staatsangehörigkeit dauert in der Tat lange. Es sollte dem Beamten einfach zeigen, wie Unsinnig , praktisch gesehen, seine Forderung ist bzw. wäre, wenn man den Pass abgeben würde (und sich dann am verheiratet/nicht verheiratet sein ja auch nichts ändern würde, dann aber plötzlich ja ...so vermute ich stark...nur die deutsche Seite zuständig wäre und sich durch eine Passabgabe ja nicht plötzlich was am Familienstatus ändert.
Mit der so ausgestellten Meldebescheinigung wäre es dann interessant, wie sie das verargumentieren. Da wird doch bestätigt, dass die Person ledig ist. Wer muss denn dann für das "den Kopf hinhalten"?
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Zeppelin »

oliver9285 hat geschrieben:Hallo und vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
...Also der Standesamte meinte zu uns, dass er den Nachweis aus Russland brauch, dass sie dort nicht verheiratet war, da er sonst den "Kopf dafür hinhalten muss" falls sich im nachhinein rausstellt, dass sie doch verheiratet war. Der russ. Inlandspass meiner Freundin läuft noch bis zum Ende diesen Jahres und es sind keine Vermerke über Hochzeiten / Kinder enthalten...

Ihr habt uns schon wieder sehr viel Mut gemacht! Wir werden am Dienstag mit einem Schreiben zum Standesamt gehen, dass sie beglaubigt, noch nie irgendwo verheiratet gewesen zu sein. Evt. reicht das schon, sonst gehen wir direkt weiter zum Notar. Hoffentlich reicht das dann. Der Hinweis, zu der Macht des Standesbeamten, habe ich mir auch schon verinnerlicht und werde Ihn notfalls darauf ansprechen ;)

Wir werden euch dann weiter auf dem laufenden halten. Vielleicht hat ja noch einer von euch ähnliches erlebt und hat noch Tipps. Ist halt ärgerlich das wir schon vor 3 Monaten aufm Standesamt waren und das erst jetzt aufgefallen ist, sonst hätten wir schon viel eher reagieren können...
Keine Ursache. Gern geschehen.
Also ich habe mich noch einmal belesen, da ich mich mit dem seit 01.Januar 2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz noch nicht so besonders gut auskenne.

In dessen § 9, Absatz 2 heißt es:
(2) Ist den zur Beibringung von Nachweisen Verpflichteten die Beschaffung öffentlicher Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so können auch andere Urkunden als Beurkundungsgrundlage dienen. Sind auch diese nicht einfacher zu beschaffen als die erforderlichen öffentlichen Urkunden oder können die für die Beurkundung erheblichen tatsächlichen Behauptungen der Betroffenen weder durch öffentliche noch durch andere Urkunden nachgewiesen werden, so kann der Standesbeamte zum Nachweis dieser Tatsachen Versicherungen an Eides statt der Betroffenen oder anderer Personen verlangen und abnehmen.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148932.htm

Nach meinem Verständnis liegt es demnach völlig im Ermessen des Standesbeamten ob er bereit ist, die Ledigkeit in Form einer eidesstattlichen Erklärung festzustellen und zu beurkunden.
Verlangen wird man das also kaum können; zumal Russland ja Unterzeichnerstaat der Hager Konvention über das internationale Urkundenwesen ist.
Es könnte daher durchaus sein, dass Standesbeamte sich keine Vorstellung davon machen, wie problematisch es sein kann, aus Russland eine Ledigkeitsbescheinigung zu beschaffen.

Man kann es daher nur mit sehr viel Freundlichkeit und Bitte um Einsicht versuchen.
Sollte sich das Standesamt völlig sperren - was ich aber kaum glaube - könnte man sich notfalls noch an den zuständigen Bürgermeister persönlich mit dem Ersuchen wenden, das Standesamt anzuweisen, diese Beurkundung vorzunehmen.
Denn der ist über dem Leiter der direkte Vorgesetzte des Standesamtes.
Und als solcher führt er die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht. Doch wird der das nur machen, wenn er absolut von der Richtigkeit der Angaben Deiner Verlobten überzeugt ist, denn man mischt sich nicht so ohne Weiteres in die Zuständigkeiten der Standesämter ein und riskiert damit seinen Job. (Du schriebst ja schon die Stichworte "Kopf hin halten"...)
Was ein Notar in der Sache ausrichten könnte, ist mir allerdings auch nicht so ganz sinnstiftend.

Wie auch immer. Ich wünsche Euch, dass Ihr das Problem auch ohne großes Getöse aus dem Weg bekommt. Telefon ist immer noch etwas anderes, als das direkte Gespräch von Angesicht zu Angesicht.
Vielleicht habt Ihr ja ähnliches Glück, wie wir vor Jahren bei unserer Heirat. - Da sind wir an eine super nette Standesbeamtin 'geraten', die uns alles so einfach wie möglich gemacht hat. Die kann allerdings auch Russisch und kennt sich mit dem Land auch ganz gut aus.

Auf die Aufgabe der russ. Staatsangehörigkeit würde ich mich anstelle Deiner Verlobten niemals einlassen. Wenn die Doppelstaatlichkeit rechtsverbindlich abgesichert ist, darf einen niemand dazu nötigen, daran etwas zu ändern!
Allerdings hat man damit auch die Verpflichtung, den Gesetzen beider Staaten zu folgen. Also müsste man - im Fall Deiner Verlobten - z.B. jeweils die russ. Passdokumente rechtzeitig erneuern lassen.

Gruß,
Z.
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Magdeburg-Moskva
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Zeppelin hat geschrieben: Sollte sich das Standesamt völlig sperren - was ich aber kaum glaube - könnte man sich notfalls noch an den zuständigen Bürgermeister persönlich mit dem Ersuchen wenden, das Standesamt anzuweisen, diese Beurkundung vorzunehmen.
Denn der ist über dem Leiter der direkte Vorgesetzte des Standesamtes.
Und als solcher führt er die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht. Doch wird der das nur machen, wenn er absolut von der Richtigkeit der Angaben Deiner Verlobten überzeugt ist, denn man mischt sich nicht so ohne Weiteres in die Zuständigkeiten der Standesämter ein und riskiert damit seinen Job. (Du schriebst ja schon die Stichworte "Kopf hin halten"...)
Hallo, Zeppelin!

Ich meine, die Bürgermeister dürfen sich gerade in die Arbeit der Standesämter gar nicht so sehr einmischen. Die Fachaufsicht hat m. E. eindeutig das Regierungspräsidium. Außerdem hat der Bürgermeister idR ja gar nicht die Kenntnisse, um einfach mal so etwas anzuweisen. So sind die Standesbeamten auch noch gesondert vereidigt, führen in Sachsen-Anhalt ein Landessiegel (anders als der Bürgermeister, bzw.die Meldebehörde). Bei uns im Osten sind die Fachaufsichten für die Standesämter meistens bei den Apostille-Stemplern angesiedelt.
Zeppelin hat geschrieben:Was ein Notar in der Sache ausrichten könnte, ist mir allerdings auch nicht so ganz sinnstiftend.
Deutsch-Russische Irrglauben, die auch noch glauben, der beeidigte Übersetzer würde mal eben die Funktion des Notar mit übernehmen...
Uwe
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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU

Beitrag von Uwe »

Ein Standesbeamter, der mit der Materie schon mal zu tun hatte, muss wissen, dass es in Russland keine Ledigkeitsbescheinigung gibt.
Eine eidesstattliche Versicherung vor dem Standesbeamten würde ausreichen.
Falls der Standesbeamte nicht will, wende Dich an die Standesamtaufsicht. Die sitzt auf Landkreisebene.
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
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