Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Hallo Allerseits,
ich habe eine dringende Frage. Vielleicht hat jemand hier in Forum von anderen Deutschen oder anderen Auslaendern gehoert, denen Fuehrerschein in Russland entzogen wurde oder sie zumindestens zu Gericht vorgeladen wurden. Ich wuerde mich gerne zu diesem Thema austauschen.
Freund von mir, wurde angehalten in Moskau und da er fast kein Russisch spricht hat er fast nichts verstanden. Er verstand, dass vermutet wurde, dass er getrunken hat und die Polizei 1000 EUR haben wollten. Da er nichts getrunken hat, hat er sich keine Sorgen gemacht und dachte, die wollen nur Geld erpressen. Den Rest hat er auch nicht wirklich verstanden. Nach 2 Studen Wartezeit wurde ihm Protokoll hingehalten und gesagt, er soll unterschreiben, dass er diesen ausgehaendigt bekommen hat, dann kriegt er Autopapiere und Pass zurueck. Er hat es dummerweise gemacht.
Jetzt hat er im Mai ein Gerichtstermin wegen Trunkenheit am Steuer. Im Nachinnein stellte es sich raus, dass auf dem Protokoll stand, dass er die medizinische Untersuchung verweigert hat, was ueberhaupt nicht der Fall war. Und das er ueber alle Gesetze und Folgen aufgeklaert wurde. Aber wie soll er aufgeklaert worden sein, wenn er fast kein Russisch versteht. Ein Uebersetzer wurde nicht gerufen.
Kennt jemand aehnliche Faelle bzw. kann sich vielleicht jemand mit juristischen Kenntnissen zu diesem Thema aeussern bitte? Darf einem Auslaender der auslaendische Fuehrerschein entzogen werden? Wer soll dies ueberhaupt kontrollieren?
Ich waere dankbar fuer Antworten.
Gruesse
Victoria
ich habe eine dringende Frage. Vielleicht hat jemand hier in Forum von anderen Deutschen oder anderen Auslaendern gehoert, denen Fuehrerschein in Russland entzogen wurde oder sie zumindestens zu Gericht vorgeladen wurden. Ich wuerde mich gerne zu diesem Thema austauschen.
Freund von mir, wurde angehalten in Moskau und da er fast kein Russisch spricht hat er fast nichts verstanden. Er verstand, dass vermutet wurde, dass er getrunken hat und die Polizei 1000 EUR haben wollten. Da er nichts getrunken hat, hat er sich keine Sorgen gemacht und dachte, die wollen nur Geld erpressen. Den Rest hat er auch nicht wirklich verstanden. Nach 2 Studen Wartezeit wurde ihm Protokoll hingehalten und gesagt, er soll unterschreiben, dass er diesen ausgehaendigt bekommen hat, dann kriegt er Autopapiere und Pass zurueck. Er hat es dummerweise gemacht.
Jetzt hat er im Mai ein Gerichtstermin wegen Trunkenheit am Steuer. Im Nachinnein stellte es sich raus, dass auf dem Protokoll stand, dass er die medizinische Untersuchung verweigert hat, was ueberhaupt nicht der Fall war. Und das er ueber alle Gesetze und Folgen aufgeklaert wurde. Aber wie soll er aufgeklaert worden sein, wenn er fast kein Russisch versteht. Ein Uebersetzer wurde nicht gerufen.
Kennt jemand aehnliche Faelle bzw. kann sich vielleicht jemand mit juristischen Kenntnissen zu diesem Thema aeussern bitte? Darf einem Auslaender der auslaendische Fuehrerschein entzogen werden? Wer soll dies ueberhaupt kontrollieren?
Ich waere dankbar fuer Antworten.
Gruesse
Victoria
- bella_b33
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- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Oh, das klingt nicht schön! Ich hoffe es wird für Deinen Freund ein gutes Ende nehmen! Die guten Polizisten sitzen hier in Russland echt am längeren Hebel und da hat man leider keine Chance gegen!
Teilweise find ich die Jungs nicht sehr fair! Uns haben sie neulich angehalten(meine liebe Frau ist gefahren, als Anfängerin noch entsprechend langsam und vorsichtig mit gut 40km/h unterwegs!) und behauptet wir wären 72 gefahren! Haben uns sogar die Zahl im Display ihrer Laserpistole gezeigt. Dann wundert sich der kleine Mann mit großer Mütze echt warum ich mich vor lachen nichtmehr einkriege.....er hat es dann auch irgendwann eingesehen und uns fahren lassen!
Aber ich wurde auch schon mehrmals fahren gelassen, englisch und deutsch können die Jungs nämlich nicht
irgendetwas unterschreiben was ich nicht verstehe würde ich niemals, wenn man im Recht ist dann lieber mit der richtigen Polizei drohen(einfach 112 vom Handy anrufen und ein paar Jungs herbestellen, vielleicht hilfts ja). Probiert hab ich das noch nicht, würde ich aber im Zweifelsfall! Die halten sicher zusammen, aber strafbar wollen die sich sicher nicht alle machen. Die 1000€ waren ja keine Strafe sondern ausschliesslich zur Bestechung der Beamten gedacht!
Gruß
Silvio
Teilweise find ich die Jungs nicht sehr fair! Uns haben sie neulich angehalten(meine liebe Frau ist gefahren, als Anfängerin noch entsprechend langsam und vorsichtig mit gut 40km/h unterwegs!) und behauptet wir wären 72 gefahren! Haben uns sogar die Zahl im Display ihrer Laserpistole gezeigt. Dann wundert sich der kleine Mann mit großer Mütze echt warum ich mich vor lachen nichtmehr einkriege.....er hat es dann auch irgendwann eingesehen und uns fahren lassen!
Aber ich wurde auch schon mehrmals fahren gelassen, englisch und deutsch können die Jungs nämlich nicht
Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
-
Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Euer Kumpel sollte sich mal so langsam einen guten Anwalt suchen. Die Crux ist die Sache mit dem Protokoll, er sollte beweisen können, dass kein Dolmetscher hinzugezogen wurde. War vielleicht noch jemand im Auto, der die Sache mit den 1000 Euro belegen kann?! Das wären aus meiner Sicht alles Indizien für unrechtmäßiges Handeln der GAIshniki. War jemand mit ihm auf der Wache: Stichwort: Pass nur gegen Unterschrift zurück...Victoria hat geschrieben:Hallo Allerseits,
ich habe eine dringende Frage. Vielleicht hat jemand hier in Forum von anderen Deutschen oder anderen Auslaendern gehoert, denen Fuehrerschein in Russland entzogen wurde oder sie zumindestens zu Gericht vorgeladen wurden. Ich wuerde mich gerne zu diesem Thema austauschen.
Freund von mir, wurde angehalten in Moskau und da er fast kein Russisch spricht hat er fast nichts verstanden. Er verstand, dass vermutet wurde, dass er getrunken hat und die Polizei 1000 EUR haben wollten. Da er nichts getrunken hat, hat er sich keine Sorgen gemacht und dachte, die wollen nur Geld erpressen. Den Rest hat er auch nicht wirklich verstanden. Nach 2 Studen Wartezeit wurde ihm Protokoll hingehalten und gesagt, er soll unterschreiben, dass er diesen ausgehaendigt bekommen hat, dann kriegt er Autopapiere und Pass zurueck. Er hat es dummerweise gemacht.
Jetzt hat er im Mai ein Gerichtstermin wegen Trunkenheit am Steuer. Im Nachinnein stellte es sich raus, dass auf dem Protokoll stand, dass er die medizinische Untersuchung verweigert hat, was ueberhaupt nicht der Fall war. Und das er ueber alle Gesetze und Folgen aufgeklaert wurde. Aber wie soll er aufgeklaert worden sein, wenn er fast kein Russisch versteht. Ein Uebersetzer wurde nicht gerufen.
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Ich waere dankbar fuer Antworten.
Gruesse
Victoria
Welche Beziehung hat er zu Russland. Kann er sich einfach aus dem Staub machen und die nächsten 5 Jahre nicht mehr einreisen?
Soweit ich weiß, darf der Führerschein nicht entzogen werden, und zumindest das zuständige Gericht sollte es wissen, ich denke aber zumindest Geldstrafen werden noch drohen. Auch kann ihm für Russland sicherlich zumindest ein Fahrverbot auferlegt werden.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 5784
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Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Ich denke im Nachhinein das Protokoll anzufechten wird sehr, sehr schwer. Da wohl auch mehrere Polizisten als Zeugen geladen werden.... Und ich glaube nicht, dass da ein Richter anders entscheiden wird, denn sonst würde keiner in Russland Strafe bezahlen, sondern vor Gericht behaupten, es war nicht so..... Da wären wahrscheinlich die 1.000 EUR günstiger gewesen. Ich denke auch, dass dieses Verfahren den nach Flensburg gemeldet wird, die evtl. daraufhin evtl. dann noch den dt. Führerschein einziehen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Ich kann Dir nur zustimmen, sofern keine eigenen Zeugen vorhanden sind.
Aber " nach Flensburg melden", ist das wirklich so? Ich habe vor kurzem im deutschen Fernsehen eine Recherche gesehen, wonach das nicht einmal innerhalb der EU sicher so ist?!
Aber " nach Flensburg melden", ist das wirklich so? Ich habe vor kurzem im deutschen Fernsehen eine Recherche gesehen, wonach das nicht einmal innerhalb der EU sicher so ist?!
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Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

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Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Das auf jeden Fall!!! Aber gut, die Hoffnung stirbt zuletzt.Sibirier hat geschrieben:Ich denke im Nachhinein das Protokoll anzufechten wird sehr, sehr schwer. Da wohl auch mehrere Polizisten als Zeugen geladen werden....
Über die Brücke gehe ich nicht. Dazu dürften die notwendigen Rechtshilfeabkommen fehlen.Sibirier hat geschrieben:Ich denke auch, dass dieses Verfahren den nach Flensburg gemeldet wird, die evtl. daraufhin evtl. dann noch den dt. Führerschein einziehen....
- Zejtnot
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Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Meine Erfahrung mit den Verkehrsgerichten ist, dass dort alles im Schnelldurchlauf abgehandelt wird. Bei Alkoholvergehen ist man natürlich streng, aber dennoch schickt da die Polizei nicht ganze Horden von Zeugen hin.
Ich würde vor Gericht erscheinen, mit einem Dolmetscher. Es muss quasi rüberkommen, dass man der russischen Sprache nicht mächtig ist. Damit wird das Protokoll ungültig, denn auch Polizisten sind verpflichtet einen Dolmetscher hinzuzuziehen - es sei denn, der Ausländer unterschreibt eigenhändig, dass er alles verstanden hat und der Russischen Sprache mächtig ist. Dies ist ja offensichtlich nicht der Fall und die Unterschrift eines Übersetzers fehlt ja auch auf dem Protokoll. (Diese kann auch nicht nachgetragen werden - denn der Beschuldige hat ja einen Durchschlag.)
Ich habe zwar nicht den Paragraphen dafür, saß aber als Zeuge zweimal bei der Polizei und es wurde mir dort immer so erklärt! Ohne diesen handgeschriebenen Satz unter dem Protokoll hätten meine Aussagen keine Bedeutung.
Meldung an Flensburg wäre mir neu. Dafür müsste es ein entsprechendes Abkommen geben.
Ich würde vor Gericht erscheinen, mit einem Dolmetscher. Es muss quasi rüberkommen, dass man der russischen Sprache nicht mächtig ist. Damit wird das Protokoll ungültig, denn auch Polizisten sind verpflichtet einen Dolmetscher hinzuzuziehen - es sei denn, der Ausländer unterschreibt eigenhändig, dass er alles verstanden hat und der Russischen Sprache mächtig ist. Dies ist ja offensichtlich nicht der Fall und die Unterschrift eines Übersetzers fehlt ja auch auf dem Protokoll. (Diese kann auch nicht nachgetragen werden - denn der Beschuldige hat ja einen Durchschlag.)
Ich habe zwar nicht den Paragraphen dafür, saß aber als Zeuge zweimal bei der Polizei und es wurde mir dort immer so erklärt! Ohne diesen handgeschriebenen Satz unter dem Protokoll hätten meine Aussagen keine Bedeutung.
Meldung an Flensburg wäre mir neu. Dafür müsste es ein entsprechendes Abkommen geben.
-
m1009
Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
genau so ist das.
quasi bei jeder behoerde (polizei, zoll etc.) bei der du irgendein protokol unterschreiben musst, ist das protokoll nur dann gueltig, wenn EIGENHAENDIG geschrieben, der zusatz unter dem protokol steht, das du der russichen sprache in wort und schrift maechtig bist, das du alles verstanden hast und das von dir aus kein dolmetscher benoetigt wird.
so jedenfalls meine erfahrungen
quasi bei jeder behoerde (polizei, zoll etc.) bei der du irgendein protokol unterschreiben musst, ist das protokoll nur dann gueltig, wenn EIGENHAENDIG geschrieben, der zusatz unter dem protokol steht, das du der russichen sprache in wort und schrift maechtig bist, das du alles verstanden hast und das von dir aus kein dolmetscher benoetigt wird.
so jedenfalls meine erfahrungen
Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Vielen Dank fuer die ganzen Antworten. Jetzt hat mein Bekannter doch einwenig Hoffnung. Besonders danke fuer die Antwort von Zejtnot.
Ein Dolmetscher wurde wirklich nicht dazugerufen, dass beweist auch die fehlende Unterschrift des Dolmetschers auf dem Protokoll. Er hat auch kein Satz unterschrieben, dass "er alles verstanden hat und der Russischen Sprache mächtig ist". Dies waere ja auch gelogen.
Zejtnot, steht es irgendwo im Gesetz, dass ein Auslaender ein Dolmetscher braucht? Wenn ja, waere es toll zu wissen, wo? da es immer besser ist in RU Gesetzestexte zu zitieren.
Wie hoert sich eigentlich der Satz "er hat alles verstanden und ist der Russischen Sprache mächtig" in russisch an?
Ein Dolmetscher wurde wirklich nicht dazugerufen, dass beweist auch die fehlende Unterschrift des Dolmetschers auf dem Protokoll. Er hat auch kein Satz unterschrieben, dass "er alles verstanden hat und der Russischen Sprache mächtig ist". Dies waere ja auch gelogen.
Zejtnot, steht es irgendwo im Gesetz, dass ein Auslaender ein Dolmetscher braucht? Wenn ja, waere es toll zu wissen, wo? da es immer besser ist in RU Gesetzestexte zu zitieren.
Wie hoert sich eigentlich der Satz "er hat alles verstanden und ist der Russischen Sprache mächtig" in russisch an?
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger
Einen Paragraphen dazu kann ich nicht finden - ich schrieb ja: "Ich habe zwar nicht den Paragraphen dafür, saß aber als Zeuge zweimal bei der Polizei und es wurde mir dort immer so erklärt!"
Grundsätzlich ist nach meinem Verständnis auch die Unterschrift, dass man einen Test ablehnt, kein Nachweis, dass man betrunken war! Dann muss einen die Polizei halt festnehmen und den Test zwangsweise anordnen!
Nehmt Euch einen Juristen, eine Konsultation, die auch die Frage nach den rechtlichen Nuancen fundiert klärt, ist nicht so teuer!
(Ich habe ein wenig gegoogelt ... in der Ukraine muss der Fahrer auf den Übersetzer bestehen. Aber wie gesagt, in Russland haben es bei mir immer die Polizisten gefordert. Und es ist ja für den Richter offensichtlich, dass der Polizist hier falsch gehandelt hat. Mit einem guten Juristen gewinnt man spätestens im Berufungsverfahren.
)
Ganz unabhängig davon kann man davon ausgehen, dass der Richter kein Interesse daran haben sollte, dem Ausländer eins reinzudrehen. Der Richter hat mit dem Polizisten auch nichts zu tun. Insofern würde ich erst einmal keine Panik machen. Dein Bekannter hat definitiv falsch gehandelt, in dem er unterschrieben hat, aber deswegen ist er noch lange nicht verurteilt. (In solchen Fällen immer einen Anruf bei der Botschaft androhen ... hilft meist Wunder.)
Grundsätzlich ist nach meinem Verständnis auch die Unterschrift, dass man einen Test ablehnt, kein Nachweis, dass man betrunken war! Dann muss einen die Polizei halt festnehmen und den Test zwangsweise anordnen!
Nehmt Euch einen Juristen, eine Konsultation, die auch die Frage nach den rechtlichen Nuancen fundiert klärt, ist nicht so teuer!
(Ich habe ein wenig gegoogelt ... in der Ukraine muss der Fahrer auf den Übersetzer bestehen. Aber wie gesagt, in Russland haben es bei mir immer die Polizisten gefordert. Und es ist ja für den Richter offensichtlich, dass der Polizist hier falsch gehandelt hat. Mit einem guten Juristen gewinnt man spätestens im Berufungsverfahren.
Ganz unabhängig davon kann man davon ausgehen, dass der Richter kein Interesse daran haben sollte, dem Ausländer eins reinzudrehen. Der Richter hat mit dem Polizisten auch nichts zu tun. Insofern würde ich erst einmal keine Panik machen. Dein Bekannter hat definitiv falsch gehandelt, in dem er unterschrieben hat, aber deswegen ist er noch lange nicht verurteilt. (In solchen Fällen immer einen Anruf bei der Botschaft androhen ... hilft meist Wunder.)
