Visa frage!! Almaty

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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joerg69
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von joerg69 »

Oh sorry hatte doch echt nen Zahlendreher drin!
1969 is natürlich mein Bj. ;)

Melde mich ma aus Almaty zurück!!
Ist wirklich eine interesante Stadt mit wundervoller Natur rund herum!!
Habe mich dort noch einmal mit meiner Freundin zusammen gesetzt und
unsere Wünsche Hoffnungen und Erwartungen für die Zukunft abgeglichen.
Mit dem Ergebniss das wir dieses Jahr noch Heiraten wollen.
Sie besucht zur Zeit in Almaty die Universität neben ihrer Arbeit her
und büffelt deutsch!! Dieses erste Semester sag ich ma endet anfang juli.
Dann kommt sie noch mal mit einem Schengen Visa rüber!!
Wobei sie nun Versuchen möchte es direkt bei der Deutschen Botschaft zu bekommen
und nicht wie zuvor bei der Niederländischen.
Wenn sie hier ist würde ich gerne mit ihr zu unserer ABH gehen und uns dort beraten lassen.
Habe mal gelesen das es vieles einfacher machen soll wenn man das vor einem Heiratsvisum macht.
Kann mir da jemand was drüber sagen??

Dankö scho ma!!! ;)
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Zejtnot
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von Zejtnot »

joerg69 hat geschrieben:Wenn sie hier ist würde ich gerne mit ihr zu unserer ABH gehen und uns dort beraten lassen.
Habe mal gelesen das es vieles einfacher machen soll wenn man das vor einem Heiratsvisum macht.
Sehr guter Ansatz!

Schau einfach mal in der Rubrik "Ehe", dort haben wir das x-mal durchgekaut.
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joerg69
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von joerg69 »

Jo hab einige nun gelesen!!
Werde wie beschrieben dann mal mit meiner Freundin beim Standesamt vorbei schauen
und ma hören was von da dann kommt!!

Hätte da noch ma ne Frage!!

Meine Freundin ist eigentlich Lehrerin für Englisch und Russisch!!
Is dat hier was wert??
Sollten wir ihre Unterlagen übersetzten und beglaubigen lassen??
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von Sibirier »

Also ich würde es jeden Fall machen, ist schicker für Bewerbungen (auch wenn sie vielleicht nicht als Lehrerin arbeiten wird).
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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joerg69
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von joerg69 »

Ok danke für die Info!!

Werden das dann schon ma angehen!! :)
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von Zeppelin »

joerg69 hat geschrieben:Meine Freundin ist eigentlich Lehrerin für Englisch und Russisch!!
Is dat hier was wert??
Sollten wir ihre Unterlagen übersetzten und beglaubigen lassen??
Na aber sicher doch!
Zumindest wird ihr das in D als Zugangsvoraussetzung für Hochschulen angerechnet wenn sie sich bei der zust. Landeskultusbehörde 'einstufen' lässt. Allerdings müssen Abschlusszeugnis und Studienbuch apostilliert sein und von einem von D vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.

Für ein Studium an einer staatlichen Hochschule oder Uni in D wäre allerdings noch ein DSH- oder TestDAF-Zeugnis erforderlich.
Aber auch ohne zusätzliches Studium bieten die Sprachkenntnisse und das Diplom eine recht gute Basis für einen Berufseinstieg (nicht nur zum Geldverdienen.)

PS: Ein angesehenes Mitglied dieses Forums ist übrigens u.a. Fachmann für Urkundenübersetzungen. Wer das ist, verrate ich aber nicht. ;)
Benutze dafür die SuFu hier und das Stichwort "Magdeburg". So kannst Du Dich für die Ratschläge und Infos hier revangieren...
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von Marco »

Zeppelin hat geschrieben:!
Zumindest wird ihr das in D als Zugangsvoraussetzung für Hochschulen angerechnet wenn sie sich bei der zust. Landeskultusbehörde 'einstufen' lässt. Allerdings müssen Abschlusszeugnis und Studienbuch apostilliert sein und von einem von D vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.
Apostilliert, bist du dir sicher? Als meine Frau sich bei der Uni eingeschrieben hat, haben wir das Diplom und das Abschlußzeugnis eingereicht samt beglaubigter deutscher Übersetzung. Eine Apostille wurde nicht verlangt
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von Zeppelin »

Marco hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:!
Zumindest wird ihr das in D als Zugangsvoraussetzung für Hochschulen angerechnet wenn sie sich bei der zust. Landeskultusbehörde 'einstufen' lässt. Allerdings müssen Abschlusszeugnis und Studienbuch apostilliert sein und von einem von D vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.
Apostilliert, bist du dir sicher? Als meine Frau sich bei der Uni eingeschrieben hat, haben wir das Diplom und das Abschlußzeugnis eingereicht samt beglaubigter deutscher Übersetzung. Eine Apostille wurde nicht verlangt
Bin mir ehrlich gesagt nicht mehr so sicher, weil das ja nun bei uns schon etwas her ist, und ich an die Unterlagen zur Zeit nur schwer herankommen würde. Es waren damals bei uns ein ganzer Stapel von Urkunden zu übersetzen, doch ich meine mich zu erinnern, dass entweder für das Abizeugnis oder das Hochschuldiplom meiner Frau eine Überbeglaubigung verlangt wurde.
Kann aber auch sein dass die Bundesländer das verschieden handhaben oder es drauf ankommt an welcher HS/Uni in RUS der entspr. Abschluss erworben wurde.

Auf Nr. sicher wäre vermutlich, alle Urkunden apostillieren zu lassen, wenn dies irgend wie mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist.
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von joerg69 »

Danke für diese Infos!!
Werden das angehen wenn sie mich anfang July besuchen kommt!!
Da kann se dann alles mitbringen und ich kann mich dann nach ihrem Besuch drum kümmern!!
Danke schon ma dafür!!

Achja!! Die SUFU werd ich natürlich dazu bemühen!! ;)
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Re: Visa frage!! Almaty

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Zeppelin hat geschrieben:PS: Ein angesehenes Mitglied dieses Forums ist übrigens u.a. Fachmann für Urkundenübersetzungen. Wer das ist, verrate ich aber nicht. ;)
Benutze dafür die SuFu hier und das Stichwort "Magdeburg". So kannst Du Dich für die Ratschläge und Infos hier revangieren...
Welchen Nasenbären meinst du denn? :-D

Schul- und Hochschulzeugnisse würde ich apostillieren lassen. Kasachstan ist dem Apostille-Abkommen auch beigetreten. Fragt mal nach, ob man euch ein Dublikat (unbedingt Dublikat verlangen, nicht sawerennaja kopija) austellen kann und das apostillieren lassen kann. Dann versaut man sich die Originalzeugnisse optisch nicht.

Studien- (und Arbeits-) Buch apostillieren lassen, ist m. E. ein sinnloses Unterfangen. Es müsste für jede Unterschrift jeder Lehrkraft (oder jeden Eintrag im Arbeitsbuch) eine Apostille gefertigt werden. Man könnte eine notariell beglaubigte Kopie anfertigen lassen und dann den Beglaubigungsvermerk des Notars, respektive die Unterschrift und sein Siegel, apostillieren lassen. Das wird gern mal praktiziert, ist aber vom Beurkundungsrecht her Quatsch.

In Kasachstan war es Mode (ist es noch?), Einrichtungen umzubenennen und umzustrukturieren. Da hatte ich mal gesehen, dass die Einrichtung (Hochschule usw.) auch darüber ein Briefchen / eine Bescheinigung schreibt: "Durch Anweisung X vom Tag Y der Behörde Z wurde die Hochschule A mit der Hochschule B mit Wirkung vom Tag Y2 zusammengelegt und trägt fortan den Namen A2B2." Das kann hilfreich sein.
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