Umzug nach Russland - deutsche Rentenversicherung

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martin3366

Umzug nach Russland - deutsche Rentenversicherung

Beitrag von martin3366 »

Dieser Thread ist eine Auskopplung von: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=33&t=9428 Admin.
werner hat geschrieben:Hallo Martin,

kannst Du mir mal bitte so einen " Rentenauszahlungsantrag " in einer PDF - Datei schicken ?
Aber ich denke, solch ein Ding gibt es nur in Deinem Wunschdenken ;)
Trotzden alles Gute für Euch dort !

LG. Werner
Hallo Werner, die Deutsche Rentenversicherung hat mir soeben den Link mir geschickt, und mir schriftlich bestätig das mit der Rentenauszahlung.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... .pdf/V0900


Beste Grüsse Martin
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Sibirier
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Re: Hallo an alle neuen Mitglieder

Beitrag von Sibirier »

Hier mal einen Auszug mit dem Chat mit der deutschen Rentenversicherung:
Beraterin Beraterin :
Guten Tag, Sibirier , wie lautet Ihre Frage ?
Sibirier :
Guten Tag. Ich wohne und arbeite seit nunmehr 6 Jahren in Russland.
Sibirier :
Habe vorher in DE über 15 Jahre als soz.-vers.pflichtiger AN gearbeitet.
Sibirier :
Kann ich mir die Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen?
Beraterin Beraterin :
Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
Sibirier :
Ich bin noch Deutscher Staatsbürger.
Beraterin Beraterin :
Als Deutscher können Sie auch bei Auslandsaufenthalt freiwillige Beiträge entrichten und die Beitragserstattung ist daher nicht möglich.
Beraterin Beraterin :
Es ist ein Rentenanspruch entstanden, dieser auch später ausgezahlt wird.
Sibirier :
Danke. Und wenn ich die russische Staatsbürgerschaft annehme?
Beraterin Beraterin :
Zur Zeit wäre das möglich. Liegt die russische Staatsangehörigkeit vor und es sind nach dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherung 24 Kalendermonate vergangen, kann eine Beitragserstattung erfolgen. Es laufen aber mit Russland sozialversicherungsrechtliche Verhandlungen.
Sibirier :
Ok! Noch eine Frage. Ich bin in Russland mit einer russischen Frau verheiratet. Sollte ich versterben, hat sie dann Anspruch auf Witwenrente?
Beraterin Beraterin :
Was das Ergebnis der Verhandlung bringt ist fraglich, eventuell ist dann eine Beitragserstattung ausgeschlossen.
Beraterin Beraterin :
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwenrente.
Sibirier :
Was heisst grundsätzlich?
Sibirier :
Falls das wichtig ist, ich bin 1964 geboren.
Sibirier :
Somit jetzt 44 Jahre.
Beraterin Beraterin :
Das einem Antrag auch immer eine Einzelfallprüfung folgt, z. B. betreffs der Rentenhöhe.
Sibirier :
Ok.
Sibirier :
Auch wenn es weniger ist, weil ich ja zur Zeit nicht einzahle. Aber dann doch ja.... Wahrscheinlich wird ihr noch der Abschlag von 30% abgezogen. Nicht wahr?
Beraterin Beraterin :
Wenn Sie die russische Staatsangehörigkeit haben dann ja, gilt ein Abkommen mit Russland, dann vielleicht nicht.
Sibirier :
Nein ich bin ja noch Deutscher...
Sibirier :
Nur meine Frau wäre als Witwe Russin.
Beraterin Beraterin :
Dann würde Ihre Frau die Rente ohne die Kürzung bekommen, egal welche Staatsangehörigkeit sie selber hat.
Sibirier :
Oh schön!
Sibirier :
Ich bedanke mich. Wünsche ein schönes Wochenende. Viele Grüße aus dem regnerischen Moskau!
Beraterin Beraterin :
Grüße aus dem etwas sonnigem Berlin zurück.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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harald63
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Re: Hallo an alle neuen Mitglieder

Beitrag von harald63 »

Sibirier hat geschrieben:Hier mal einen Auszug mit dem Chat mit der deutschen Rentenversicherung:
...
Heisst das jetzt, es ist insgesamt - Du und Deine Frau - betrachtet günstiger wenn Du stirbst als wenn Du Russe wirst? :-P
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Zejtnot
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Re: Hallo an alle neuen Mitglieder

Beitrag von Zejtnot »

harald63 hat geschrieben: Heisst das jetzt, es ist insgesamt - Du und Deine Frau - betrachtet günstiger wenn Du stirbst als wenn Du Russe wirst? :-P
Und weiß das Deine Frau?
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Sibirier
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Re: Hallo an alle neuen Mitglieder

Beitrag von Sibirier »

harald63 hat geschrieben:Heisst das jetzt, es ist insgesamt - Du und Deine Frau - betrachtet günstiger wenn Du stirbst als wenn Du Russe wirst? :-P
Hauptsächlich interessierte mich auch der Punkt, ob ich mir die Beiträge zurück bezahlen lassen kann. Das ist nun -solange ich Deutscher bin- nicht der Fall. Wenn ich das machen wollte, müsste ich also die russische Staatsbürgerschaft annehmen und die deutsche ablegen. Dann noch 24 Monate warten... Wenn sich in der Zwischenzeit die RF und BRD einig geworden sind, hast man dann auch noch Pech und bekommt die Beiträge ebenfalls nicht wieder.

Die Sache mit der Witwenrente interessierte mich einfach so. Muss ich nur noch meiner Frau "einimpfen". Die würde u. U. auf das Geld verzichten, wegen dt. Bürokratie.... ;)
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Nikolaus
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Re: Hallo an alle neuen Mitglieder

Beitrag von Nikolaus »

Sibirier hat geschrieben:...Wenn sich in der Zwischenzeit die RF und BRD einig geworden sind, hast man dann auch noch Pech und bekommt die Beiträge ebenfalls nicht wieder...
Russe muss man aber bleiben... :)
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