Familienzusammenführung- soll ich als Erste zur ABH gehen?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Gagarma

Familienzusammenführung- soll ich als Erste zur ABH gehen?

Beitrag von Gagarma »

Ich kann mir schon denken, dass diese Frage hier öffters vorkommt, könnte aber nichts finden, was sie beantwortet. Die Sache ist die:
- ich habe im März in Russland geheiratet :D er ist Russe, ich - Deutsche, nach meiner Rückkehr habe ich die Ehe hier registrieren lassen, den Nachnamen geändert und warte jetzt was kommt, denn soweit ich weiß, muss mein Mann beim Deutschen Konsulat den Antrag auf Familienzusammenführung stellen (was wir auch schon gemacht haben) und ich sollte dann warten bis ABH (heißt doch Ausländerbehörde,oder?) oder wer auch immer, sich bei mir meldet.
Nur meine Mutter meint die ganze Zeit, dass es eigentlich logischer wäre, wenn ich mich um ein Visum für ihn kümmern würde, denn ich bin ja der deutsche Teil der Ehe... nun beginn ich mir langsam Sorgen zu machen, vielleicht ist es wirklich so, dass ich auch irgendein Antrag stellen muss o.ä.!?

Wie ist das nun?
Zuletzt geändert von Gagarma am 16 Mai 2009, 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
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CSB_Wolf
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Re: Familienzusammenführung- soll ich als Erste zur ABH gehen?

Beitrag von CSB_Wolf »

Hallo Gagarma,

Du hast warscheinlich einen falschen Suchbegriff eingegeben, gib mal diesen Link ein:
http://forum.aktuell.ru/search.php?st=0 ... enfuehrung
Du kannst natürlich vorab schon mal Kontakt mit der AHB=Aussländerbehörde aufnehmen, normal solltest Du aber von der AHB angeschrieben werden. Was Ihr, bzw. dein Mann dann von der Botschaft bekommt ist ist ein Visum zur Familienzusammenführung, auch Nationales Visum genannt, ein Besuchervisum wird während der Dauer dieser Angelegenheit nicht ausgestellt.

Gruss
wolf
Gagarma

Re: Familienzusammenführung- soll ich als Erste zur ABH gehen?

Beitrag von Gagarma »

CSB_Wolf hat geschrieben:Hallo Gagarma,

Du hast warscheinlich einen falschen Suchbegriff eingegeben, gib mal diesen Link ein:
http://forum.aktuell.ru/search.php?st=0 ... enfuehrung
Du kannst natürlich vorab schon mal Kontakt mit der AHB=Aussländerbehörde aufnehmen, normal solltest Du aber von der AHB angeschrieben werden. Was Ihr, bzw. dein Mann dann von der Botschaft bekommt ist ist ein Visum zur Familienzusammenführung, auch Nationales Visum genannt, ein Besuchervisum wird während der Dauer dieser Angelegenheit nicht ausgestellt.

Gruss
wolf

ich danke dir für deine Antwort :)Bin beruhigt
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Dietrich
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Re: Familienzusammenführung- soll ich als Erste zur ABH gehen?

Beitrag von Dietrich »

Wann hat dein Mann das Visum zur FZF denn beantragt?
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Zeppelin
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Re: Familienzusammenführung- soll ich als Erste zur ABH gehen?

Beitrag von Zeppelin »

Hallo gagarma,
habe Deinen Thread leider erst jetzt entdeckt.

Aber es wurde ja schon geschrieben, dass ein vorab Besuch bei Deiner/Eurer ABH sinnvoll sein kann, um den Weg der Bürokratie etwas abzukürzen.

Frage: War Dein Mann schon mal mit einem Besuchs- oder Geschäftsvisum hier in D? Wenn ja, dann war das im Einzugsgebiet der jetzt zuständigen ABH?
Falls das anderswo war, bitte die aktuelle ABH darum, schon mal die evtl. über Deinen Mann existierenden Akten anzufordern.

Und wenn Du beglaubigte und übersetzte Kopien von Urkunden über Eure Heirat und seine Herkunft hast, kannst Du die der ABH auch schon mal vorlegen. Die Originale davon legt man dann auf Wunsch der ABH vor, wenn das FZF-Visum in eine AE umgewandelt wird.

Es hängt aber wirklich davon ab, wie ausgelastet die ABH und wie wohlwollend die Leute dort sind, ob sich damit der ganze Prozess etwas verkürzen lässt.
Doch eine Vormerkung kannst Du allemal erreichen, damit die ABH dem Konsulat eine Zustimmung für die Einreise Deines Mannes gibt.

Du selbst brauchst keinen Antrag zu stellen und kannst das Visaverfahren für Deinen Mann auch nur sehr begrenzt beeinflussen. Wenn es allerdings keine Vorbehalte wegen einer möglichen kriminellen Vergangenheit oder mangelnder Sprachkenntnisse gibt, braucht Ihr Euch aber keine Sorgen zu machen. - Russische Staatsangehörige genießen hier gewisse Privilegien. :)
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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