knitterfrei hat geschrieben:Denn wenn ich z.B. eine unbefristete Verpflichtungserklärung (bis Studiumsende) für sie austelle wird sich der Konsultasmitarbeiter doch denken können, dass ich nicht nur ein guter Freund bin...?!
Denken können die Leute ganz gut, meist in Richtung Böses (im Sinne des Aufenthaltsrechts).
Wie lange soll denn der Aufenthalt dauern? > 90 Tage geht mit Kurzzeit-Besuchs-C-Visum eh nicht.
Wenn es um ein Visum für eine längerfristige Einreise und Aufenthalt geht, da hast du Recht, die Konsulatsmitarbeiter werden nicht an das Mäzenentum glauben. Ihr solltet unbedingt nachweisen, dass sie wirklich studiert und nicht "nur so" nach DE kommt (Visumsmissbrauch). geeignet erscheinen mir dafür Unterlagen der Russischen und Deutschen Hochschule.
Als problematisch sehe ich aber die Frage an: Was kommt nach Studienende? Stichwort: Rückkehrwilligkeit zweifelhaft, denn Visum bzw. Aufenthaltstitel gibt es ja nur zum Zwecke des Studiums und nur für einen begrenzten Zeitraum (Studium, und bitte nicht ewig das Studium ausdehnen

). Allerdings haben Absolventen einer deutschen Hochschule auch das Recht auf eine AE zur Arbeitssuche nach Studienende.
Erkundigt euch zu dem Thema bei Fach-Leuten (nicht auf der Straße, Fachanwalt Ausländerrecht

), die besser Bescheid wissen.