Vollmacht Pkw-Nutzung Übersetzung

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fanaru

Vollmacht Pkw-Nutzung Übersetzung

Beitrag von fanaru »

Hallo zusammen,

ich habe schon einige Zeit rumgestöbert aber leider nichts gefunden.
Es geht um die Nutzung eines deutschen Kfz in Russland, dass nicht auf mich zugelassen ist (nur für einige Wochen).
Ja, ich brauche eine beglaubigte, uebersetzte, nummerierte, mit Datum und Gueltigkeitsdauer versehene Vollmacht.
Jetzt ist mein Schulrussisch in den letzten Jahren entwas eingerostet. Kann jemand ein Beispieltext hier einstellen. Wäre echt super.

Dank und Gruß
FaNaRu
Magdeburg-Moskva
Zar/iza
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Re: Vollmacht Pkw-Nutzung Übersetzung

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Am besten im Konsulat machen lassen, wenn es denn in der Nähe ist und du Zeit hast.

Ansonsten:
In deutscher Sprache in freier Form vorbereiten, damit zum Notar, der beglaubigt die Unterschrift. Landgericht Apostille drauf. Dann zum beeidigten Übersetzer. Dummerweise müssen die russischen Behörden die Übersetzungen deutscher beeidigter Übersetzer nicht anerkennen, das ist ein gewisses Restrisiko.

Unter http://www.gibdd.ru gibt es wohl auch Mustervollmachten.
fanaru

Re: Vollmacht Pkw-Nutzung Übersetzung

Beitrag von fanaru »

Ist ja aufwändig :roll:

Hoffentlich reicht die Zeit.

Dank und Gruß
FaNaRu
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zimdriver
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Re: Vollmacht Pkw-Nutzung Übersetzung

Beitrag von zimdriver »

Soweit ich informiert bin, wie immer ohne Gewähr und Gewehr, darf ein Kfz mit deutschem Kennzeichen und somit befristeter Einfuhr nur von dem Besitzer gelenkt werden, der auch im deutschen Kfz- Schein vermerkt ist. Kennt wer andere Regeln?
m1009

Re: Vollmacht Pkw-Nutzung Übersetzung

Beitrag von m1009 »

Ausschliesslich vom dem in dem Zolldokument eingetragenen Fahrer. Halter und Fahrer muessen nicht identisch sein.
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