Zeppelin hat geschrieben:
Na viel Erfolg bei der Masche - selbstverständlich auch für alle zukünftigen Schritte.

Sorry Zeppelin, aber als Masche würde ich dass nicht bezeichnen. Im Grunde genommen hat er doch nur seinen Rechtsanspruch, den er und seine Frau durch die Heirat zweifelsfrei nun hat, wahrgenommen und die Ausländerbehörde vor vollendete Tatsachengestellt 8) Die Deutsche Rechssprechung sagt doch eindeutig aus, dass einem Ehepartner eines Deutschen Staatsangehörigen das Recht zum Nachzug nicht verweigert werden darf, bzw. kann. Genausowenig können sie auf Ausreise der Frau bestehen, da seine Frau durch die Heirat ja nun die gleichen Rechte wie er selbst hat. Wenn sie freiwillig wieder ausreist und den mühsamen Weg über die Botschaft nimmt, dann ist das wieder ein anderer Fall.
Ich denke mal dass es dazu keine klare Vorschrift oder Anweisung für die Ausländerbehörde gibt, die können ja weitgehend nach eigenem Ermessen Entscheiden, soferen keine Straftat oder sonstiges vorliegt. Meiner Meinung nach sind dass alles schwammige Entscheidungen, entweder habe ich das Recht, so wie es gemäss Rechtssprechung vorgesehen ist oder ich habe es nicht, aber so Auslegen wie es der Ausländerbehörde gerade in den Sinn kommt, geht auch nicht.
Gruss
wolf