Bevor ihr zur ABH geht, muss Deine Frau sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt - oder wie immer das in den verschiedenen Ländern und Kommunen auch genannt wird - anmelden.Marco hat geschrieben:- Reisepass
- Antrag
- Heiratsurkunde ggf. mit beglaubigter Übersetzung
Von dir wird Personalausweiss/Reisepass, evtl. Wohnauchnachweis und evtl. Verdienstbescheinigung verlangt
Der Meldebeleg muss der ABH dann vorgelegt werden. Nimm vorsichtshalber Deinen Mietvertrag dazu mit, damit Du ggf. nachweisen kannst, dass Du der Hauptmieter der Whg. bist und somit berechtigt, Angehörige in Deinem Haushalt aufzunehmen.
Hier in Berlin muss man zusätzlich auch persönlich den Ehepartner zur Vorsprache begleiten.
Es werden 2 biometrische Passbilder von der / dem Zuwanderin / Zuwanderer benötigt und man muss gemeinsam ein Formular ausfüllen und unterschreiben, auf welchem man noch einmal bestätigt, dass alle bisherigen Angaben noch zutreffend sind.
Selbst wenn bereits im Verfahren zur Erteilung des FZF-Visums die Sprachkenntnisse hinterfragt / festgestellt wurden etc. würde ich an Eure Stelle alle relevanten Urkunden und Dokumente mitnehmen.
Sonst müsst Ihr vllt. noch einmal bei der ABH "antanzen", bevor das Visum in eine AE umgewandelt wird.
Gruß,
Z.
