rentenversicherung
- andreask020361
- Zar/iza

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rentenversicherung
frage an euch
meine fima (bin in Mo 3 jahre)möchte unsere verträge in unsere ru tochter überschreibn ,heisst lohn geht nicht wie gewohnt auf eine dt bank und auch es weden von der fa auch keine sozialleistungen in dtschl entrichtet ausser die ru steuern vor ort, im gegenzug erhalten wir unser volles brutto +zuschlag auf ein von uns gewählte ru oder intern bank in mo in rubel zum tageskurs.
frage , da ich meine rentenansprüch in dschl ncht verlieren möchte ,möchte ich weiter zahlen,das selbe mit der arbeitslosen versicerung .
krankenversicherung weiss ich nicht wahscheinlich auch ,werde igendwann wieder nach dtscl zurück gehen
frau ist russin
geht so was überhaupt kent sich jemand aus,
meine fima (bin in Mo 3 jahre)möchte unsere verträge in unsere ru tochter überschreibn ,heisst lohn geht nicht wie gewohnt auf eine dt bank und auch es weden von der fa auch keine sozialleistungen in dtschl entrichtet ausser die ru steuern vor ort, im gegenzug erhalten wir unser volles brutto +zuschlag auf ein von uns gewählte ru oder intern bank in mo in rubel zum tageskurs.
frage , da ich meine rentenansprüch in dschl ncht verlieren möchte ,möchte ich weiter zahlen,das selbe mit der arbeitslosen versicerung .
krankenversicherung weiss ich nicht wahscheinlich auch ,werde igendwann wieder nach dtscl zurück gehen
frau ist russin
geht so was überhaupt kent sich jemand aus,
die Vergangenheit ist leichter zu deuten als die Zukunft…
Re: rentenversicherung
Und Du? Dein Geschreibsel erinnert an Deutsch, bin mir aber nicht sicher.andreask020361 hat geschrieben:frau ist russin
Mal ehrlich: Ich finde es ziemlich unverschämt, eine ernste Frage, die eigentlich eine ordentliche Antwort verlangt, in so einem Gebrabbel zu formulieren.
- andreask020361
- Zar/iza

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Re: rentenversicherung
das mit den geschreibsel sory ,meine tastatur ist hin, ist kaffee reingekommen,
sollte nur als hinweis sein das meine frau russin ist,falls es vom vorteil oer nachteil ist ,
sollte nur als hinweis sein das meine frau russin ist,falls es vom vorteil oer nachteil ist ,
die Vergangenheit ist leichter zu deuten als die Zukunft…
- Sibirier
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Re: rentenversicherung
In der Rentenversicherung kannst Du freiwillig weiterzahlen, wenn Du möchtest. Arbeitslosenversicherung kann man m. E. auch, wenn nicht eine private Versicherung. Krankenversicherung (gesetzliche?) kannst Du Dich freiwillig versichern, voraussetzung Du hast noch einen deutschen Wohnsitz.... Welche Nationalität Deine Frau dabei hat, ist uninteressant. Abzuklären wäre jedoch mit der KV die Familienversicherung. Ob es ratsam ist, die gesetzliche KV weiterzuführen, muss Du Dir selber überlegen, da Du Dich mehr in Russland aufhälst, wäre eine private wohl angebrachter, die dann auch die Kosten in Russland übernimmt...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
-
daveg
Re: rentenversicherung
andreask020361 hat geschrieben:
frage , da ich meine rentenansprüch in dschl ncht verlieren möchte
Soweit ich weiss, verlierst Du die so oder so nicht - wird halt nicht mehr. Und da die freiwillige RV wohl erst ab 75 EUR anfängt, habe ich mir das gespart. Privat angelegt hast Du mehr von.
- zimdriver
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Re: rentenversicherung
RV kann freiwillig weiter eingezahlt werden. AlV ist nicht möglich, obwohl mir irgendwer mal erzählen wollte, dass es neuerdings ginge. Ich kenne jedoch diese Möglichkeit nicht.
Re: rentenversicherung
hhttp://www.bdae.de/firmen_expatriates_sozialve ... usland.php
http://www.deutsche-im-ausland.org/sozi ... sland.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
Wichtig ist zu wissen, daß bei freiwilliger Zahlung von Rentenbeiträgen trotzdem keine Anspruch auf Invalidenrente besteht. Die Beitragshöhe, mit der bisherigen Beitragszahlung von Arbeitgeber/Arbeitnehmer entsprach, kann man sich ausrechnen lassen vom Rententräger berechnen lassen, am besten am Wohnort in Deutschland bei einer Filiale der Deutschen Rentenversicherung.
Arbeitslosenversicherung kann man unter bestimmten Bedingungen aufrecht erhalten durch Zahlung einer Anwartschaft. Genaue Auskünfte sollte das Arbeitsamt Deines Wohnortes erteilen.
Weltweit geltende Krankenversicherung (die auch in Deutschland in Anspruch genommene Leistungen erstattet) ist sehr teuer (z.B. Allianz World Wide Care), die ALternativen wurden hier im Forum schon diskutiert.
Wenn der deutsche Arbeitgeber die Bedingungen für seine Auslandsbeschäftigten derartig verändert, ist dies eine Änderungskündigung, der man als Arbeitnehmer nicht ohne weiteres zustimmen muss. Man sollte sich nicht durch die Dollarzeichen beeindrucken lassen, wenn man deutsche Sicherheiten aufgibt. Wichtig ist auch, daß man die Betriebszugehörigkeit klärt, wenn man im Ausland angestellt ist. Das hat möglicherweise Auswirkungen auf die Pension und auf die Anrechnung von Kündigungsschutzzeiten nach deutschen und auch nach russischen Arbeitsrecht.
Kleiner Tip zur Güte:
1. Zuerst die Suchfunktion benutzen!
2. Das Beachten der deutschen Orthographie sowie Gross/Kleinschrift sind minimale Voraussetzungen für die Beantwortung von Anfragen/Hilfegesuchen!
PS: Und übrigens eine Tastatur kostet keine 500 Rubel...
http://www.deutsche-im-ausland.org/sozi ... sland.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
Wichtig ist zu wissen, daß bei freiwilliger Zahlung von Rentenbeiträgen trotzdem keine Anspruch auf Invalidenrente besteht. Die Beitragshöhe, mit der bisherigen Beitragszahlung von Arbeitgeber/Arbeitnehmer entsprach, kann man sich ausrechnen lassen vom Rententräger berechnen lassen, am besten am Wohnort in Deutschland bei einer Filiale der Deutschen Rentenversicherung.
Arbeitslosenversicherung kann man unter bestimmten Bedingungen aufrecht erhalten durch Zahlung einer Anwartschaft. Genaue Auskünfte sollte das Arbeitsamt Deines Wohnortes erteilen.
Weltweit geltende Krankenversicherung (die auch in Deutschland in Anspruch genommene Leistungen erstattet) ist sehr teuer (z.B. Allianz World Wide Care), die ALternativen wurden hier im Forum schon diskutiert.
Wenn der deutsche Arbeitgeber die Bedingungen für seine Auslandsbeschäftigten derartig verändert, ist dies eine Änderungskündigung, der man als Arbeitnehmer nicht ohne weiteres zustimmen muss. Man sollte sich nicht durch die Dollarzeichen beeindrucken lassen, wenn man deutsche Sicherheiten aufgibt. Wichtig ist auch, daß man die Betriebszugehörigkeit klärt, wenn man im Ausland angestellt ist. Das hat möglicherweise Auswirkungen auf die Pension und auf die Anrechnung von Kündigungsschutzzeiten nach deutschen und auch nach russischen Arbeitsrecht.
Kleiner Tip zur Güte:
1. Zuerst die Suchfunktion benutzen!
2. Das Beachten der deutschen Orthographie sowie Gross/Kleinschrift sind minimale Voraussetzungen für die Beantwortung von Anfragen/Hilfegesuchen!
PS: Und übrigens eine Tastatur kostet keine 500 Rubel...
- zimdriver
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Re: rentenversicherung
Seit wann? Bei einem ausländischen AG? Bei mir fiel sie schon, als ich für einen deutschen AG länger als 3 Jahre im Ausland tätig war.Simone hat geschrieben:.....
Arbeitslosenversicherung kann man unter bestimmten Bedingungen aufrecht erhalten durch Zahlung einer Anwartschaft. Genaue Auskünfte sollte das Arbeitsamt Deines Wohnortes erteilen....
- Sibirier
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Re: rentenversicherung
Diese Regelung gibt es wohl seit dem 01.06.2006:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... rsicherung
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... rsicherung
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....