Vereinfachte Migrationsregeln

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Zejtnot
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von Zejtnot »

Nikolaus hat geschrieben:Zejtnot hat natuerlich recht, auch Deutschland laesst in Ausnahmefaellen Doppelstaatigkeit fuer Auswanderer zu. Man kann ja den sogenannten "Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit stellen.
http://www.bva.bund.de/cln_115/nn_38530 ... ltung.html
Mir wurde auf Anfrage im Generalkonsulat Novosibirsk bestätigt, dass ich in meinem Fall (wohnhaft in Russland, enge familiäre Beziehungen nach Deutschland) realistische Chancen auf Genehmigung des Antrages bestehen würden. Da ich aber im Moment lieber als Ausländer in Russland lebe, ist das Thema für mich eigentlich noch nicht relevant.
Nikolaus
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von Nikolaus »

Ich habe auch den Gedanken nicht intensiv weiterverfolgt, nachdem ich verstanden hatte, dass in Russland dann die Bestimmungen fuer russische Staatsangehoerige immer Prioritaet haben (sofern das im Einzelfall nicht explizit fuer Doppelstaatler ausgeschlossen wurde)...
Und wie erfuellt man die Forderung des russischen Staatsbuergerschaftsgesetzes, Artikel 13, 1г, die bisherige Staatsbuergerschaft aufzugeben, sofern nicht objektive Gruende das verhindern? Hilft Artikel 13, Pkt3?? (besondere Verdienste vor der RF) :)

Man kann natuerlich selbst alle einschlaegigen Situationen durchspielen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen studieren, aber Erfahrungen von jemandem, der diesen Schritt schon getan hat, waeren schon sehr guenstig.
Kationok
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von Kationok »

Ist das neue Gesetz schon in Kraft getreten?
Hat jemand einen Link, wo man das Gesetz nachlesen kann?

kationok
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Nikolaus
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von Nikolaus »

Kationok hat geschrieben:Ist das neue Gesetz schon in Kraft getreten?
Wohl zehn Tage nach der Veroeffentlichung am 28.06.09.
Hat jemand einen Link, wo man das Gesetz nachlesen kann?
z.B.
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... AW;n=88914

Aber: Die Nachricht in aktuell.ru fuehrt ziemlich in die Irre.
Mir scheint, fuer "0815-User" dieses Forums bringen die Aenderungen absolut nichts. Na, vielleicht gibt es Einzelne, die ein Kind mit russischer Staatsbuergerschaft haben und eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis in der RF beantragen moechten...

Na, lies mal selbst...

Uebrigens habe ich gehoert, dass noch in diesem Monat weitere "Erleichterungen" beschlossen werden sollen, aber wohl wieder nur fuer Sonderfaelle...
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werner
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von werner »

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Nikolaus
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von Nikolaus »

:D Na, ich hoffe doch nicht! :)
Lt. Gesetzestext s. oben koennen u.a. unzurechnungsfaehige Eltern und Kinder eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Kationok
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von Kationok »

Nikolaus hat geschrieben:Na, vielleicht gibt es Einzelne, die ein Kind mit russischer Staatsbuergerschaft haben und eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis in der RF beantragen moechten...
Ja, ich! Sogar zwei von der Sorte :D . Aber das zeitweilige Wohnrecht habe ich schon und die russische Staatsbuergerschaft moechte ich trotz aller Liebe zu diesem Land nicht. Ich traeume zwar davon, dass ich mit den russischen Paessen meiner Kinder und meines Mannes zur FMS gehen und sie mir gleich einen Stempel fuer eine Aufenthaltserlaubnis in den Pass stempeln .... :lol: aber da kann ich nur selbst ueber mich lachen.

Der Link ist uebrigens sehr interessant!

kationok
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Nikolaus
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Re: Vereinfachte Migrationsregeln

Beitrag von Nikolaus »

Na, solchen wie Dir bringt die Gesetzesaenderung garnichts, da Du ja aufgrund Deines russischen Mannes "schon immer" das Recht auf eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis hast... Neu ist nur z.B. Nachzug zum russischen Kind, obwohl russischer Ehepartner verstorben, verschollen, ...

Mit dem erwaehnten neuen Gesetzesprojekt meinte ich uebrigens das
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... RJ;n=67038
Soweit ich in der Schnelle verstanden habe, bezieht sich diese Aenderung aber nur auf Leute aus visafreien Laendern, also hauptsaechlich einige Nachfolgestaaten der Sowjetunion...

Es gibt noch eine ganz bemerkenswerte Initiative
http://kommersant.ru/doc.aspx?fromsearc ... id=1202994
die den besonders wertvollen Top-Managern im Finanzbereich das Leben erleichtern soll. Die sollen dann keine Arbeitsgenehmigung mehr benoetigen, sondern ihre Arbeit muss nur noch gemeldet werden...
(Gegenwaertig soll das ganze 500 Leutchen in Russland betreffen. :) )
Naja, vielleicht haben wir ein paar hier im Forum... :)
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