Also im Gesetz steht schon mindestens seit 1999, dass die Gueltigkeitsdauer (!) des Passes abgelaufen sein muss, wenn man ihn behalten will. Und genau so wurde das bei meiner Frau voriges Jahr auch verlangt, naja, ist sie eben ein paar Tage laenger in Moskau geblieben... Per Stanze wurde der Pass dann zusaetzlich noch "faelschungssicher" entwertet. (Die frueher taetige Beamtin war da nicht so misstrauisch wie das Gesetz, sie hat den "lebenden" Pass einfach mit der Stanze kastriert und meiner Frau zurueckgegeben.)wolk0815 hat geschrieben:Gelocht/gestempelt wird auch ein eigentlich noch gültiger Pass ratzfatz ungültig - und könnte dann wiederum behalten werden.
Ich habe schon viele Jahre staendig zwei Paesse, damit ich u.a. auch, wenn einer in irgendeinem Konsulat auf das Visum wartet, mit dem anderen reisen kann. War schon oft noetig. Die Paesse haben unterschiedliche Nummern.Brauchte noch nie 2 Pässe gleichzeitig, denke aber auch hier sind dann die Nummern nicht gleich, oder?
Ist kein besonderes Problem einen weiteren Pass zu bekommen, man muss das eben nur mit dienstlichen oder privaten Reisen begruenden koennen.
In Russland kann man das auch, lt. Gesetz werden aber nur dienstliche Gruende akzeptiert. Ich kenne auch nur Leute, die so einen zweiten Pass erhalten haben. Aber Russland ist gross...
Naja, zumindest in Moskau hatte ich da eigentlich bisher keine Probleme. Man sollte freilich seine Rechte (und seine Pflichten) kennen. So liefert man sich den Machenschaften mancher "Gesetzeshueter" nicht einfach aus. In dem Sinne hast Du schon recht.Wir alle wissen doch auch, dass in Russland selbst eine eindeutige, rechtliche Lage nicht immer viel heisst (Paradebeispiel: die ´Registration´)


