Finanzielles nach der Hochzeit

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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justmee
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Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von justmee »

Hallo,

die Hochzeit rückt näher und ich beginne mir ein paar Gedanken über die finanzielle Situation zu machen.

Momentan ist es so, dass meine russische Freundin studiert und nebenbei arbeitet, damit sie sich das Studium finanzieren kann. Als Ausländerin hat sie ja leider keinen Anspruch auf Bafög und ich bin auch nicht wohlhabend genug uns beide durchzufüttern, obwohl ich arbeite.

Ich möchte natürlich, dass sie sich mehr dem Studium widmen und auch mal abschalten kann, als praktisch dauerbeschäftigt zu sein. Daher frage ich mich jetzt, ob sie als mit mir Verheiratete dann Anspruch auf Bafög hätte oder Hartz IV oder ob wir dann zusammen Wohngeld beantragen können? Ich kenne mich mit der Gesetzgebung da gar nicht aus, aber vielleicht weiß ja hier im Forum jemand Rat.

Die russische Staatsbürgerschaft will sie (zwangsweise -> Eltern besuchen) erstmal behalten.

Vielen Dank & lG
Мир
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lixil
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von lixil »

Harz4 wird sie nicht bekommen können. Den sie steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung.
Bafög, weis ich nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausländer Bafög bekommen.
Wohngeld ist schon eher möglich, aber nur wenn sie keinen Anspruch auf Bafög hat. Ob sie tatsächlich welches bekommt spielt da keine Rolle.
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Sibirier
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von Sibirier »

Normalerweise prüft aber auch die ABH wohl, dass der ausländische Ehepartner ohne Sozialmittel Leben kann (z. B. durch Verdienstnachweis des dt. Ehepartners). Wenn dies nicht gegeben ist, kann sie die Aufenthaltserlaubnis verweigern....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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lixil
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von lixil »

Sibirier hat geschrieben:Normalerweise prüft aber auch die ABH wohl, dass der ausländische Ehepartner ohne Sozialmittel Leben kann (z. B. durch Verdienstnachweis des dt. Ehepartners). Wenn dies nicht gegeben ist, kann sie die Aufenthaltserlaubnis verweigern....
Nicht wenn der Ehemann deutscher ist, und nicht längere Zeit im Herkunftsland der Frau gelebt hat. Die Aufenthaltserlaubnis wir auch dan erteilt, wenn es offensichtlich ist, dass beide Sozialleistungen in Anspruch nehmen werden.
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harald63
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von harald63 »

Habe eigentlich nur ich etwas Probleme mit einer Haltung der Art: "Ich möchte was, kann es mir aber eigentlich nicht leisten. Wie kann ich mir das vom deutschen Sozialstaat finanzieren lassen?"
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von wolk0815 »

justmee hat geschrieben:Die russische Staatsbürgerschaft will sie (zwangsweise -> Eltern besuchen) erstmal behalten.
An die deutsche ist ja in den ersten Jahren sowieso nicht zu denken. Aber so nebenbei: meint ihr, man braucht zwangsweise zum Besuch der Eltern die russische Staatsangehörigkeit?
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justmee
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von justmee »

harald63 hat geschrieben:Habe eigentlich nur ich etwas Probleme mit einer Haltung der Art: "Ich möchte was, kann es mir aber eigentlich nicht leisten. Wie kann ich mir das vom deutschen Sozialstaat finanzieren lassen?"
Und ich habe Probleme damit, dass der deutsche Staat mir über 50% meines Einkommens abknöpft ;)

Wie gesagt fände ich es nur schön, wenn sie sich mehr auf ihr Studium konzentrieren könnte und nicht immer irgendwo jobben müsste.
Du wirst doch Deine Steuererklärung auch machen, weil es möglich ist, oder schöpfst Du nicht alle Möglichkeiten aus? ;)
wolk0815 hat geschrieben:
justmee hat geschrieben:Die russische Staatsbürgerschaft will sie (zwangsweise -> Eltern besuchen) erstmal behalten.
An die deutsche ist ja in den ersten Jahren sowieso nicht zu denken. Aber so nebenbei: meint ihr, man braucht zwangsweise zum Besuch der Eltern die russische Staatsangehörigkeit?
Sie meinte, dass es sonst recht problematisch mit der Einreise werden könnte.
Мир
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Dietrich
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von Dietrich »

justmee hat geschrieben:Und ich habe Probleme damit, dass der deutsche Staat mir über 50% meines Einkommens abknöpft ;)
Na dann kann es ja mit dem "kann ich mir nicht leisten" nicht so allzu weit her sein.....
Denn wenn du soviel Steuern zahlst, dass du irgendwo in die Nähe von 50% kommst, dann sollte dein Lohn auch für 2 reichen. Immerhin erhöht sich durch deine Frau ja dein Freibetrag, wenn du dich in Steuerklasse 3 einordnen lässt...
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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justmee
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von justmee »

Dietrich hat geschrieben:
justmee hat geschrieben:Und ich habe Probleme damit, dass der deutsche Staat mir über 50% meines Einkommens abknöpft ;)
Na dann kann es ja mit dem "kann ich mir nicht leisten" nicht so allzu weit her sein.....
Denn wenn du soviel Steuern zahlst, dass du irgendwo in die Nähe von 50% kommst, dann sollte dein Lohn auch für 2 reichen. Immerhin erhöht sich durch deine Frau ja dein Freibetrag, wenn du dich in Steuerklasse 3 einordnen lässt...
Nun macht Euch mal bitte alle locker. Ich will Euch ja nix wegnehmen :roll:
Im Radio kam Mitte Juni, dass man ab sofort für die eigene Tasche arbeitet, daher habe ich einfach mal die 50% abgeleitet...
Мир
Zeppelin
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Re: Finanzielles nach der Hochzeit

Beitrag von Zeppelin »

Um mal etwas Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen:

Unsere Situation war ähnlich. Mein Einkommen wurde nach unserer Heirat kontinuierlich kleiner. Es reichte nicht mehr für uns beide. Also musste meine Frau schon nach kurzer Zeit hier einen Nebenjob zum Studium aufnehmen.
Dabei konnte ich ihr aber etwas behilflich sein. (Erstellen von Bewerbungsunterlagen; Nutzung meiner Geschäftskontakte, decifferieren der Codes bei Vorstellungsgesprächen...) Aber letztlich hat sie mit ihrer Leistung, Zuverlässigkeit und Kompetenz die Sache allein gestemmt.

Ich habe ihr praktisch nur "die Steigbügel gehalten"- reiten musste sie aber schließlich allein; was aber für eine echte Tatarin kein wirkliches Problem ist. Oder mit weniger undeutbarer Formulierung: Ich konnte ihr nur zeigen, wie man am effektivsten ins Wasser springt und sie musste dann allein schwimmen.
(Jetzt mal bitte keine falschen Interpretationen meiner sprichwörtlichen Aussagen!!!)

BaföG wurde meiner Frau für ihr Studium hier nicht gewährt, weil sie in Kazan' schon ein HS-Studium abgeschlossen hatte und obwohl dieser Abschluss hier nicht die Ausübung ihres Berufs ermöglicht. (Lehrerinnenabschluss aus RUS...)

Angeboten wurde ihr lediglich ein Studienkredit über die KfW, den wir aber aufgrund der damit verbundenen möglichen Schuldenfalle abgelehnt haben.

Denn zum einen hat sie ein Fach studiert, dessen Abschluss man am Anfang trotz offenbar bester Voraussetzungen nicht absehen kann und zum anderen danach noch ein Referendariat erfordert, auf welches man ggf. noch eine mehr oder weniger lange Zeit warten muss.
Es war daher nicht absehbar, ob meine Frau oder ich oder wir beide nach Abschluss ihrer Ausbildung die fällige Rückzahlung leisten könnten.

Daher war es trotz aller Anstrengungen und Entbehrungen letztlich der bessere Weg, dass sich mit studiennahen Nebenjobs im juristischen Tätigkeitsfeld sowohl den Hauptteil ihres Lebensunterhalts selbst verdient und sich eben auch gleichzeitig wichtige Referenzen für Berufserfahrungen in ihrem Fachgebiet erworben hat.

Inzwischen hat meine Frau ihr Studium mit gutem Erfolg abgeschlossen und kann auf einen guten Job in der Zukunft hoffen - welche durch einen soliden und recht beeindruckenden Lebenslauf gestützt wird.

Fazit: Wenn Du Deiner Freundin helfen willst, dann berate sie lieber, wie sie mit geeigneten Nebenjobs die Praxisnähe zu ihrem Studienfach ermöglichen kann, allein gut durchzukommen und sich gleichsam den anschließenden Berufseinstieg zu sichern.

Allerdings bin ich mir nicht so sicher, wie es mit einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis für Auslandsstudenten aussieht.
Als Deine Ehefrau bekäme sie eine AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG.

Viel Erfolg,
Z.
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