Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
alphaxt84

Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von alphaxt84 »

Hi how , ich möchte kurz hallo zu allen sagen.Dieses Forum hat mir schon als nicht regiestrierter Benutzer sehr viel geholfen. nun bin ich allerdings etwas mit dem Latein am Ende und die russischen und deutschen Behörden machen ein Verwirrspiel ohne Ende.


ich möchte jetzt im November / Dezember meine Freundin aus Russland heiraten

Daher habe ich mich wie in der "FAQ: Eheschließung in Deutschland" vorgeschlagen beim Standesamt informiert.. allerdings glaube ich das die eine Behörte nicht weiß was sie tut und die andere auch nicht, jeder sagt etwas anderes was man benötigt oder was nicht...

nun jedenfals wusste die Standesbeamtin auch nicht so recht bescheit und gab mir folgende Auskunft :


ich selbst als deutscher benötige folgende Unterlagen : Personalausweis oder Reisepass. (das soll ausreichen )

meine Freundin benötigt folgendes :
-Aufenthalsbescheinigung der Meldebehörte ( ist damit das Visum gemeint ? ) die Beamtin meinte das währe die russische Meldebescheinigung ,das sie einen russischen wohnsitz hat.
meine Freundin meinte , so etwas gibt es bei ihnen nicht (region krasnodar ) allerdings würde der Wohnsitz im Passport (nicht reisepass) stehen.

- Geburtsurkunde ( ok das hat sie )
- konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung ( stellt man nicht genau deswegen einen" Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" ) oder kann sie sich dieses Dokument einfach vom russischen Konsulat in deutschland holen ?


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Fragen zu Apostille ( auch die FAQ zur apostille habe ich gelesen)

ich habe meiner Freundin gesagt sie braucht auf jedem Orignaldokument eine Apostille da währen :

-Geburtsurkunde
-russische Staatsexam
- ein anderes Dokument das sie ein Fortbildung besucht hat.
- und so wie sie meinte ein Dokument das bescheinigt das sie die Schule abgeschlossen hat.

jetzt sagen aber die Behörden in Krasnodar , eine Apostille ,das sie keine Apostille auf original Dokumente austellen. Lediglich auf Kopien. Apostillen auf original Dokumente werden wohl nur in Moskau gemacht und das kostet 10.000 Rubel ca 222 euro .....



ich wollte zur Sicherheit alles machen was möglich ist : Kopien Notariel beglaubigen lassen , Apostillen drauf und die Dokumente dann von einem anerkannten Übersetzer übersetzen lassen.

Werden noteriel beglaubigte kopien mit Apostille in Deutschland anerkannt ?



mal schaun ob das alles sooo klappt wie ich mir das vorstelle xD

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da sie jetzt von August bis november nach deutschland kommt , wird es beim Standesamt wohl etwas einfacher da sie ihre Pässe mit bringt und dort dann direkt beglaubigte Kopien gemacht werden können. wir versuchen dann schon alle Unterlagen bei sammen zu haben damit wir direkt heiraten können. dann fliegt sie noch einmal aus stellt ein Antrag auf familienzufürung und dann schaun wir mal weiter .

oder ist es direkt möglich irgendwo in deutschland nadlos ein neues visum zu bekommen so das sie nicht wieder ausreisen muss ?

ausländerbehörde .. aufenthaltstitel etc ....
Zuletzt geändert von alphaxt84 am 28 Jul 2009, 01:39, insgesamt 1-mal geändert.
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wolk0815
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von wolk0815 »

Eine Bitte vorweg. Nutze bitte die Gross-und Kleinschreibung. Ersten wollen es die Forenregeln so, aber vor allem ist es anstrengend gerade längere Texte mit dieser fast ausschliesslichen Kleinschreibung zu lesen. Und du willst doch, dass man deinen Text liest, um dann Antworten zu bekommen.
Zur Sicherheit: ihr wollt also in Deutschland heiraten und deine Freundin lebt noch in Russland, richtig?

Habe übrigens zugegebenermaßen nicht in D, sondern in Russland geheiratet.

Hier dann triotzdem so einige Punkte: also eine Visum ist keine Aufenthaltsbescheinigung. Mit der genannten Beschreibung würde ich sagen, es ist die russische Propiska gemeint.

Apostillen gibt es je nach Art der Urkunde/des Dokuments von unterschiedlichen Stellen. Ob dann bei einem der Papiere dann vielleicht wirklich eine Stelle in Moskau zuständig ist, kann ich leider nicht sagen.

Zur Apostille auf das Dokument für die besuchte Fortbildung: was für ein Dokument (von wem) ist das denn. Man bekommt ja nicht einfach so auf jedes Papier eine Apostille.

Ledigkeitsbescheinigung: auch dieses Thema dürfte hier schon gut abgedeckt sein. Fazit: es kommt wirklich auf das jeweilige Standesamt an, womit sie sich zufrieden geben. Ist deine Freundin aber in Russland, so ist das russische Konsulat in Deutschland nicht für sie zuständig und wäre daher auch die falsche Stelle. Ein Besuch hier (und die physikalische Anwesenheit) in D ändert hier auch nichts. Hier würde ich sowohl im Forum nochmal nach Ledigkeitsbescheinigung bzw Ehefähigkeitszeugnis suchen und dann die möglichen Alternativen mit deinem Standesamt besprechen.
oder ist es direkt möglich irgendwo in deutschland nadlos ein neues visum zu bekommen so das sie nicht wieder ausreisen muss ?
Zum Wörtchen ´irgendwo´: Willst du extra umziehen? Die für deinen Wohnort zuständige Ausländerbehörde ist hier erst mal entscheidend. Mit welchem Visum plant deine Freundin übrigens dann für die Heirat einzureisen? Tourist? Besucher? Heiratsvisum?
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alphaxt84

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von alphaxt84 »

Zur Visa Art : Sie reist mit einem 3 Monate gültigen Besuchervisa ein. (Ich habe auch hier gegoogelt und festgestellt das es möglich ist mit Besuchervisa zu heiraten, so lange das Visa nicht mit Falschangaben erschlichen wurde)

Wegen Ledigkeitsbescheinigung :

Ich habe schon eine Menge gegoogelt und viele sagen, das man über das russische Konsulat in Deutschland Personenstammdaten einholen kann.Auch dort werde ich Morgen anrufen und nachfragen ob man dieses Dokument über das russische Konsulat bekommen kann.


Betreff "Propiska" " The record of place of residence"

Ich denke das du recht hast und das Standesamt genau das meint. Allerdings gibt es dieses Registration wie meine Freundin schon meinte nicht auf Papier sondern lediglich im Ausweißdokument . Ich werde auf dem Standesamt nachfragen ob das ausreichend ist.

Betreff Fordbildung :

Ich gehe davon aus ( Da dies keine staatliche Fordbildung ist sondern lediglich eine von Firmen angebotende Fordbildung ist )bekommt sie auch keine Apostille sondern lediglich eine Legalisation ??

Joar danke ich denke das sich da wieder einiges in meinem Kopf geordnet habe xD
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Zejtnot
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von Zejtnot »

alphaxt84 hat geschrieben:Zur Visa Art : Sie reist mit einem 3 Monate gültigen Besuchervisa ein. (Ich habe auch hier gegoogelt und festgestellt das es möglich ist mit Besuchervisa zu heiraten, so lange das Visa nicht mit Falschangaben erschlichen wurde)
Formal müsst Ihr dann aber "spontan" in Deutschland heiraten! Jedenfalls kann es - weil diese Geschichte mit "spontan" sowieso keiner glaubt - dann aber sein, dass sich die Ausländerbehörde veralbert fühlt und erst recht eine Ausreise und ein ordentlichen Familienzusammenführungsvisum fordert. Korrekter wäre also ein Heiratsvisum.

Seid Ihr Euch sicher, dass sie ein 3-Monate-Besuchervisum bekommt? Wie oft war sie vorher in Schengen-Ländern?
Ich habe schon eine Menge gegoogelt und viele sagen, das man über das russische Konsulat in Deutschland Personenstammdaten einholen kann.Auch dort werde ich Morgen anrufen und nachfragen ob man dieses Dokument über das russische Konsulat bekommen kann.
Unwahrscheinlich, weil sie nicht in Deutschland wohnt. Damit ist das Konsulat nicht zuständig. Aber berichten bitte, wenn wir irren. Die normalen Auswege sind ein Eintrag im Reisepass, dass sie keinen Heiratsstempel im Inlandspass hat. Manche russische Standesämter geben auch Ledigkeitsbescheinigung - ist aber leider eher die Ausnahme. Ein weiterer Ausweg wäre eine eidesstattliche Erklärung vor dem Standesamt in Deutschland.

So oder so musst Du beim Standesamt erläutern, dass es kein solches Schreiben in Russland gibt. Schlage ihnen diese Auswege vor und frage, welche Variante sie wünschen.
Betreff "Propiska" " The record of place of residence"

Ich denke das du recht hast und das Standesamt genau das meint. Allerdings gibt es dieses Registration wie meine Freundin schon meinte nicht auf Papier sondern lediglich im Ausweißdokument. Ich werde auf dem Standesamt nachfragen ob das ausreichend ist.
Amtliche Kopie dieser Seite, notalls mit Apostille. Übersetzen - fertig! Denen geht es doch nur darum, wo das Mädel wohnt - und das amtlich. Da ist der Inlandspass doch perfekt!
alphaxt84 hat geschrieben:Werden noteriel beglaubigte kopien mit Apostille in Deutschland anerkannt ?
Ja, warum nicht? Die Apostille bescheinigt die Gültigkeit eines Stempels. Also auch der amtlichen Kopie.
alphaxt84 hat geschrieben:jetzt sagen aber die Behörden in Krasnodar, eine Apostille ,das sie keine Apostille auf original Dokumente austellen. Lediglich auf Kopien. Apostillen auf original Dokumente werden wohl nur in Moskau gemacht und das kostet 10.000 Rubel ca 222 euro ...
Schade ums Geld und viel zu aufwändig.

Was ich nun noch nicht begriffen habe, war die Sache mit dem Staatsexamen und dem Schulabschluss - wieso braucht sie den für die Eheschließung??

Was sie für die spätere Familienzusammenführung braucht, sind Sprachkenntnisse!
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von Sibirier »

Also, die Wohnsitzbescheinigung bekommt man vom Passportnij Stol.

Ledigkeitsbescheinigung war meine Frau beim russischen Notar, hat erklärt das sie ledig ist, der Notar hat dies beglaubigt und seine Beglaubigung wurde vom hiesigen Gericht apostilliert.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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wolk0815
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von wolk0815 »

alphaxt84 hat geschrieben:Zur Visa Art : Sie reist mit einem 3 Monate gültigen Besuchervisa ein. (Ich habe auch hier gegoogelt und festgestellt das es möglich ist mit Besuchervisa zu heiraten, so lange das Visa nicht mit Falschangaben erschlichen wurde)
...
Betreff Fordbildung :
Ich gehe davon aus ( Da dies keine staatliche Fordbildung ist sondern lediglich eine von Firmen angebotende Fordbildung ist )bekommt sie auch keine Apostille sondern lediglich eine Legalisation ??
Zur Heirat mit Besuchsvisum könnte man aber auch sagen, dass es sehr wohl eine Falschangabe war. Denn Zweck war ja dann doch nicht nur ein Besuch, sondern eine Heirat. Wie Zejtnot schon schrieb, ist das mit dem "Aber wir haben uns einfach spontan entschieden" so eine Sache. Warum das nicht absolut glaubhaft ist? Man kann sich doch schnell verlieben und heiraten wollen? Tja, das schon:aber schleppst man wirklich schon, so reeiiiiin zufällig, alle möglichen Unterlagen mit Apostille versehen (deren Beschaffung doch mit einiger Rennerei und Zeit verbunden sind) mit dir bei einem puren Besuch mit? Du siehst ja was für einen Aufwand du alleine für die Beschaffung der Informationen zu den Dokumenten betreiben musst... und da hast du dann noch kein Stück Papier auch in der Hand. Bei der ABH (Ausländerbehörde) wissen die das natürlich auch.

Fortbildung: Apostille sind für öffentliche Urkunden von Staaten, die dem Haager Übereinkommen angehören. In den anderen Staaten regelt das dann die Legalisierung. Russland ist dem Übereinkommen beigetreten - also gibt´s Apostillen.
Salopp formuliert, bekommt nicht jedes X-beliebige Papier einen Stempel, welches seine Echtheit bestätigt. Letzendlich setzt das ja voraus, dass man es nachprüfen kann. Und wie soll denn eine staatliche Stelle bestätigen, dass deine Freundin wirklich an der Fortbildung teilgenommen hat - es war ja bei einer firmeninternen Fortbildung sicher keine involviert.
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von Marco »

alphaxt84 hat geschrieben: - konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung ( stellt man nicht genau deswegen einen" Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" ) oder kann sie sich dieses Dokument einfach vom russischen Konsulat in deutschland holen ?
Nein, das Ehefähigkeitszeugnis beeinhaltet einiges mehr. Eine Ledigkeitsbescheinigung wird aber zwingend für den " Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" benötigt.
Auf der "Kölner Liste" kann man nachschauen,welche Unterlagen man braucht.
http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgabe ... ration.pdf

Allgmein was dazu (falls du lesen willst)
http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgabe ... i_2009.pdf
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lixil
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von lixil »

Da ich auch vor nicht all zu langer Zeit meine russische Freundin geheiratet habe, will ich auch meinen Senf dazu geben :)

1.) Auch mir ist aufgefallen, dass hier oft dazu geraten wird in Deutschland oder Russland zu heiraten. Nachvollziehen kann ich das aber nicht. Ich habe in Dänemark geheiratet. Alle nötigen Papiere waren an einem einzigen Tag zusammen! Allerdings hat meine Freundin zu dem Zeitpunkt auch hier in Deutschland gearbeitet.
Meiner Meinung nach gibt es nur ein Argument, dass gegen eine Hochzeit von dir und deiner Freundin in DK spricht. Es ist die Tatsache dass ihr nicht alle Verwandten und Freunde nach Dänemark mitnehmen könnt. Ich würde mich bei solch einer Entscheidung aber auf keinen Fall auf die vorherrschende Meinung in einem Forum verlassen!

2.) Wenn deine Freundin mit einem Touristenvisum hier ankommt und heiratet (egal ob hier oder in DK) wird sich die Ausländerbehörde schon verars... vorkommen. Das tut aber nichts zur Sache. Es ist aber um so wichtiger für euch zu wissen wie ihr weiter vorzugehen habt. Wir wurden von der Ausländerbehörde regelrecht angepöbelt, und uns wurden falsche Auskünfte gegeben. Habe vorher noch nie etwas Vergleichbares in einer deutschen Behörde erlebt. Es muss aber nicht unbeding so kommen.

3.) Es gibt immer wieder Berichte darüber dass Leute mit einem Besuchervisum in D heiraten und danach direkt hier bleiben können. Die Chancen erhöhen sich wenn du ein gutes Einkommen hast und deine Frau den A1-Test bestanden hat. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass sie erstmal wieder zurück muss. Wenn sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen kann, muss sie eventuell keine A1-Prüfung ablegen.
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von Zejtnot »

lixil hat geschrieben:Meiner Meinung nach gibt es nur ein Argument, dass gegen eine Hochzeit von dir und deiner Freundin in DK spricht.
... und ...
Wir wurden von der Ausländerbehörde regelrecht angepöbelt, ...
... widersprechen sich aber ein wenig. Aber das nur am Rande, vielleicht verstehe ich auch die Lage einfach nur wieder falsch. ;)
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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Beitrag von lixil »

Zejtnot hat geschrieben: vielleicht verstehe ich auch die Lage einfach nur wieder falsch. ;)
Tja, sieht ganz so aus.

Edit:
Na gut, die Freundlichket der Sachbearbeiter ist sicherlich auch ein Argument. Wer also unfreundlichen Umgang nicht verkraften kann, sollte natürlich nicht in DK heiraten. :lol:
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