Fragen zu Ehegattennachzug

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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guuuude
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Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von guuuude »

Hallo,

erstmal eine kurze vorstellung. Ich habe 2 Jahre in Moskau gelebt und gearbeitet, das letzte Jahr war ich mit meiner Frau (russische Staatsbürgerin) in Dubai. Wir sind seit knapp 1,5 Jahren verheiratet und planen jetzt erstmal in Deutschland zu leben.

Soweit dazu ;-)

Ich bin jetzt seit knapp 2Wochen zurück in Deutschland und habe als ersten Schritt jetzt erstmal hartz4 beantragt und bin dabei alles soweit wieder aufzubauen.
Meine Frau macht gerade einen Deutschkurs, in Moskau, für den Sprachkenntnissnachweis A1.

jetzt zu meiner frage, so wie es im moment aussieht werde ich zu dem zeitpunkt der Antragsstellung noch im Harzt4 modus sein. Kann das Probleme machen bei Visa beantragung? Wenn ja kann man sowas mit einem Anwalt umgehen oder hat sonst noch jemand einen Tip?

Danke im Voraus

Guuuuude
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wolk0815
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von wolk0815 »

Hallo guuuude,
wichtigste Frage hier: bist du Deutscher? Für den Ehegattennachzug zum deutschen Ehepartner ist hier Aufenthaltsgesetz § 28 Familiennachzug zu Deutschen des entscheidend. Bist du aber selbst auch Ausländer, so gilt Paragraph 29 (heisst nicht andere Paragraphen des Gesetzes haben keine überhaupt Geltung ;) ).
Edit: hier nun die richtige Grundlage mit Link (auf das Aufenthaltsgesetz): http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_20 ... G000801310
Zuletzt geändert von wolk0815 am 30 Jul 2009, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
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guuuude
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von guuuude »

Hallo Wolk0815,

ich bin Deutscher, schon immer gewesen aber ob ich auch als Deutscher sterbe ,-)).
Also für mich gilt Paragraph 23 des Ausländergesetzes, aber was bedeutet das?

dank Dir

guuuude

Edit:

ich habe gerade das hier gefunden:

(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.

Das heisst also einfach ausgedrückt: Hartz4 = Keine chance!?!?!?


wolk0815 hat geschrieben:Hallo guuuude,
wichtigste Frage hier: bist du Deutscher? Für den Ehegattennachzug zum deutschen Ehepartner ist hier Paragraph 23 des Ausländergesetzes entscheidend. Bist du aber selbst auch Ausländer, so gilt Paragraph 17 (heisst nicht andere Paragraphen des Gesetzes haben keine überhaupt Geltung ;) ). In diesem ist dann der Nachweis von ausreichendem Wohnraum und finanziellen Mitteln enthalten (umgekehrt: im Fall des zutreffenden §23 ist das dann nicht Grundvoraussetzung).
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lixil
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von lixil »

Hallo, solange du Deutscher bist, ist dein Einkommen nicht relevant.
Wenn du aber längere Zeit mit deiner Gattin im Ausland gelebt hast und nun kein ausreichendes Einkommen vorweisen kannst, dann kann (muss nicht) die Ausländerbehörde dir "vorschlagen" auch weiterhin im Ausland zu bleiben. So gesehen können durchaus Probleme auf euch zukommen.
guuuude
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von guuuude »

Hallo,

naja ich bin ja nun wieder da ,-) wie können die mit vorschlagen weg zu gehen ???

Aber wichtig für ich ist die Aussage das mein einkommen keine rolle spielt. Hast du dazu vielleicht noch eine Quelle?? Das wäre dann perfekt!

Gruss

de guuuude
lixil hat geschrieben:Hallo, solange du Deutscher bist, ist dein Einkommen nicht relevant.
Wenn du aber längere Zeit mit deiner Gattin im Ausland gelebt hast und nun kein ausreichendes Einkommen vorweisen kannst, dann kann (muss nicht) die Ausländerbehörde dir "vorschlagen" auch weiterhin im Ausland zu bleiben. So gesehen können durchaus Probleme auf euch zukommen.
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wolk0815
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von wolk0815 »

guuuude hat geschrieben:..Aber wichtig für ich ist die Aussage das mein einkommen keine rolle spielt. Hast du dazu vielleicht noch eine Quelle?? Das wäre dann perfekt!
Ich würde anders herum fragen: wo steht (entgegen den Aussagen aus § 28 (1) ), dass dein Einkommen für 2 reichen muss? ;)
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lixil
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von lixil »

guuuude hat geschrieben: Hast du dazu vielleicht noch eine Quelle?? Das wäre dann perfekt!
Da ist sie:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,

Die werden dir nicht sagen dass du weggehen sollst, du kannst bleiben. Die können dir aber sagen, dass wenn ihr zusammenleben wollt ihr das auch genauso woanders tuen könnt.
guuuude
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von guuuude »

Ok soweit so gut aber ich möchte nochmal nachhaken, es steht in dem angeführten Zitat:
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
aber reicht da Hartz4 aus? Andererseits kann der Staat schlecht sagen es reicht nicht da sie den Regelsatz ja festlegen ,-) Ich möchte das gerne glauben aber habe da noch ein wenig flaues Gefühl im Bauch! Falls noch jemand zum untermauern der these hätte wäre ich echt beruhigt!

Zum thema nicht in Deutschland leben, das sollten die mir mal vorschlagen, ich würde SOFORT einen Anwalt einschalten um dagegen vorzugehen!! Ich verstehe das sowieso alles nicht wir haben in D 5 mio. muslime und zig millionen andere Ausländer aber Ehepartnern Deutscher Staatsbürgern wird es, speziell mit Russen, so schwer gemacht. Abgesehen davon ist es eine Frechheit wie die Deutsche Botschaft mit den Russen da umspringt. Wenn mir meine Frau teilweise erzählt wie frech die dort sind, persönlich und speziell am Tel. würde ich am liebsten hinfahren ,-) so aber das ist alles vom eigentlichen Thema weg ,-))

Gruss
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lixil
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von lixil »

Na ja, §28 sagt ja gerade aus, dass dieser Satz
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
nicht gilt, falls der Ehepartner deutscher ist.
Nikolaus
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Re: Fragen zu Ehegattennachzug

Beitrag von Nikolaus »

Ja gewiss, das ist der Regelfall.
Aber das Gesetz laesst eben Ausnahmen zu.
Und wie da die Angestellten der Auslaenderbehoerde, z.B. in Berlin, angehalten sind zu urteilen, kann man hier lesen: Pkt. A28.1.3
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... abhbln.pdf

Nun, wenn ALG2-Empfaenger, dann hat man wohl doch keinen gesicherten Lebensunterhalt. Und dann sollte man schon alles vermeiden, was den Angestellten der Auslaenderbehoerde dazu noetigt, Merkmale eines Ausnahmesachverhalts festzustellen ...

Falls es doch dazu kommt, das passiert aber offenbar nur selten, dann wuerde ich auch sofort einen auf Auslaenderrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
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