Ist Hebräer keine Nationalität?" was ist mit der Autonomen Regionen der Hebräer?Russlandfan70 hat geschrieben:In der SU wurde aber auch von Nationalität "jüdisch" gesprochen. Ich bezweifle, dass die internationale Weltgemeinschaft "jüdisch" als eine Nationalität betrachtet. Somit soll der Eintrag "jüdisch" nicht der Grösse und Zusammensetzung der Bevölkerung Rechnung tragen sondern ist schlicht und ergreifend antisemitisch motiviert.wolk0815 hat geschrieben:"Nationalität" ist keine Erfindung der UdSSR. Aufgrund der Grösse und Zusammensetzung der Bevölkerung kommt dies halt einfach häufiger zur Anwendung. In Spanien wird zB von der baskischen oder katalonischen Nationalität geredet.
Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
-
Russlandfan70
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Kriegen Afrikaner ihre "Stämme" in den Ausweis gestempelt? Wohl eher nicht...
-
m1009
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Aber vielleicht in die Stammes ehhmmm Geburtsurkunde. Zumindest bei meiner Frau ist die Nationalitaet in der Geburtsurkunde vermerkt.
- Axel Henrich
- Zar/iza

- Beiträge: 5858
- Registriert: 16 Aug 2004, 20:38
- Wohnort: Gera - Thueringen / Rasskasowo - Tambowski Oblast
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Entweder steh ich voll auf dem Schlauch, oder ...Uwe hat geschrieben:Jau, aber aus kleinen Erbsen werden auch mal Größere.
Wohlweißlich, dass ein Gesetz auch den Gueltigkeitszeitraum definieren muss, fand ich es einfach nur lustig und daher erwaehnenswert, dass die Eine von Absatz 4 betreffende Personengruppe: "Im Ausland geborene Kinder,
deren deutsche Eltern nach dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden"
momentan ca. 9 Jahre jung ist.
Gut, 9 jaehrige Eltern muss ja nicht jeder lustig finden - um 2020 passt das dann auch wieder...
So, genug Erklaerungen!
-ah-
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Es reicht also aus, dass ich mein Kind innerhalb eines Jahres im Konsulat melde - und schon werden auch meine Enkel problemlos Deutsche.J.Eckel hat geschrieben:Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).
- Sibirier
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 5784
- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Zejtnot, es gilt wohl nicht die Jahresfrist für Deine Kinder, sondern für Deine Enkelkinder (ich gehe jedenfalls davon aus, dass Du vor dem 01.01.2000 geboren bist....
).
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Uebrigens: Die Bedingungen im Original-Gesetzestext sind sogar noch ein wenig milder...
http://bundesrecht.juris.de/rustag/__4.html
Es eilt also wirklich nicht.
http://bundesrecht.juris.de/rustag/__4.html
Es eilt also wirklich nicht.