daveg hat geschrieben:Beitragsbemessungsgrenze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da gibt es nichts mehr abzuziehen wenn man deutlich drüber liegt!!!!
Und völlig unabhängig von dem was wäre wenn - die Frage war, muss für einen Ausländer mit Arbeitsvisum in den Pensionsfond gezahlt werden. Antwort auf genau diese Frage: NEIN!!
(was geht mich denn an, ob Ihr es trotzdem tut - Ihr muesst es ja auch mit Vid na Shiteltsvo)
So zur 2. Aussage kann ich sagen, ist richtig! Muss nicht, kann sogar nicht gezahlt werden (da keine RV-Nummer).
Zur 1. Aussage kann ich Dir nur noch die Beispielrechnung sagen:
Du (oder auch mein Chef, der hat ebenfalls Arbeitsvisum) verdienst im Januar 2009 200.000,00 Rubel. Dein AG zahlt 26% ECH = 52.000,00 Rubel
Ich verdiene ebenfalls (mit Vid) im Januar 2009 200.000,00 Rubel, Mein AG 8% Pensionsfond 16.000,00 Rubel; ECH nur 18% (26%-8%) = 36.000,00 Rubel = 52.000,00 Rubel
Ersparnis AG 0%; Du hast keinen Rentenanspruch und keine Verhandlungsgrundlage, das der Chef für Dich weniger bezahlt...; ich habe Rentenanspruch an den PF.
Weil die Zahlungen an den PF die Höhe der Zahlungen für die ECH vermindert, sehe ich so, das die Zahlungen ein Teil der ECH sind (ist vielleicht juristisch nicht korrekt).
Ich hoffe jetzt, das Du verstehst, wovon die Zahlungen an den Pensionsfonds abgezogen werden.... Denn bis 280.000,00 zaht Dein Arbeitgeber ECH 26% = 72.800,00, davon wird bei mir der PF 8% = 22.400,00 abgezogen, so das mein AG nur noch ECH 50.400,00 Rubel zahlt.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....