Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
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desertrazor
- Grünschnabel
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Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Guten Abend,
habe vor einigen Tagen das Forum gefunden und habe es schon reichlich durchstöbert !
Trotzdem hätte ich eine Frage worauf ich hier keine Antwort gefunden habe?!?
Ich wohne zurzeit ausserhalb von Europa( in UAE , Dubai), bin aber EU Staatsbürger und habe somit auch das uneingeschränkte Recht in Deutschland zu arbeiten. Nun wurde mir vor einigen Tagen eine sehr interessante Arbeitsstelle in Deutschland angeboten die ich auch gerne annehmen möchte. Meine Frau ist Russin, wir sind seit 4 Monaten verheiratet und Sie hat ein uneingeschränktes Visum für Dubai.
Wer oder welches Amt kann mir Auskunft über die Einreisebestimmungen für D geben, welche Papiere brauche ich- halt eben wo kann ich darüber Informationen einholen ?
Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Gruss aus Dubai !
desertrazor
habe vor einigen Tagen das Forum gefunden und habe es schon reichlich durchstöbert !
Trotzdem hätte ich eine Frage worauf ich hier keine Antwort gefunden habe?!?
Ich wohne zurzeit ausserhalb von Europa( in UAE , Dubai), bin aber EU Staatsbürger und habe somit auch das uneingeschränkte Recht in Deutschland zu arbeiten. Nun wurde mir vor einigen Tagen eine sehr interessante Arbeitsstelle in Deutschland angeboten die ich auch gerne annehmen möchte. Meine Frau ist Russin, wir sind seit 4 Monaten verheiratet und Sie hat ein uneingeschränktes Visum für Dubai.
Wer oder welches Amt kann mir Auskunft über die Einreisebestimmungen für D geben, welche Papiere brauche ich- halt eben wo kann ich darüber Informationen einholen ?
Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Gruss aus Dubai !
desertrazor
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Ich würde mal sagen die Ausländerbehörde der Stadt in die du ziehen möchtest.desertrazor hat geschrieben: Wer oder welches Amt kann mir Auskunft über die Einreisebestimmungen für D geben
Du kannst aber nicht umbedingt davon ausgehen, dass sie dir den für dich einfachsten Weg vorschlagen.
Da must du dich auch ein weinig im Nezt informieren.
Falls du EU-Bürger aber kein Deutscher bist solltest du schon mal nach "Freizügichkeit" googeln.
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Hey,
vor EXAKT dem selben Problem standen bzw. stehen wir auch!! der Weg ist leider das die Frau erst einen Deutschtest machen muss und du dann den Weg über die Botschaft gehen musst. die wiederum schicken den Krempel nach Deutschland und da wird dann bei deiner zuständigen Ausländerbehörde die entscheidung getroffen!
Hast du den einen Wohnsitz in D? Ich gehe mal davon aus das nicht, wird dann auch wieder schwierig. Wir machen das jetzt so das ich hier alles organiziere und meine Frau, sobald sie diesn Sprachtest gemacht hat, 16 September, wir die unterlagen dann einreichen.
Sobald sie diesen A1 Schein hat, hast du bzw. sie das Recht auf familien zusammenführung!
Wichtig bei der Sache ist das es, ausgenommen Verdacht auf Scheinehe, die Ausländer behörde dem Wunsch von euch in Deutschland zu leben nichtverwähren darf! Wenn doch nimm Dir einen Anwalt der darauf spezialisiert ist! Bei bedarf gebe ich Dir in Frankfurt eine Adresse!!!
vor EXAKT dem selben Problem standen bzw. stehen wir auch!! der Weg ist leider das die Frau erst einen Deutschtest machen muss und du dann den Weg über die Botschaft gehen musst. die wiederum schicken den Krempel nach Deutschland und da wird dann bei deiner zuständigen Ausländerbehörde die entscheidung getroffen!
Hast du den einen Wohnsitz in D? Ich gehe mal davon aus das nicht, wird dann auch wieder schwierig. Wir machen das jetzt so das ich hier alles organiziere und meine Frau, sobald sie diesn Sprachtest gemacht hat, 16 September, wir die unterlagen dann einreichen.
Sobald sie diesen A1 Schein hat, hast du bzw. sie das Recht auf familien zusammenführung!
Wichtig bei der Sache ist das es, ausgenommen Verdacht auf Scheinehe, die Ausländer behörde dem Wunsch von euch in Deutschland zu leben nichtverwähren darf! Wenn doch nimm Dir einen Anwalt der darauf spezialisiert ist! Bei bedarf gebe ich Dir in Frankfurt eine Adresse!!!
desertrazor hat geschrieben:Guten Abend,
habe vor einigen Tagen das Forum gefunden und habe es schon reichlich durchstöbert !
Trotzdem hätte ich eine Frage worauf ich hier keine Antwort gefunden habe?!?
Ich wohne zurzeit ausserhalb von Europa( in UAE , Dubai), bin aber EU Staatsbürger und habe somit auch das uneingeschränkte Recht in Deutschland zu arbeiten. Nun wurde mir vor einigen Tagen eine sehr interessante Arbeitsstelle in Deutschland angeboten die ich auch gerne annehmen möchte. Meine Frau ist Russin, wir sind seit 4 Monaten verheiratet und Sie hat ein uneingeschränktes Visum für Dubai.
Wer oder welches Amt kann mir Auskunft über die Einreisebestimmungen für D geben, welche Papiere brauche ich- halt eben wo kann ich darüber Informationen einholen ?
Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Gruss aus Dubai !
desertrazor
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Der Deutschtest ist obligatorisch für Ehefrauen von Deutschen. Er ist nicht erforderlich, wenn ein EU-Bürger nichtdeutscher Nationalität seine Ehefrau im Rahmen der Freizügigkeit mit nach D bringt und desertrazor scheint eben nicht Deutscher zu sein
- CSB_Wolf
- Zar/iza

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- Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
In diesem Fall ist keine Deutsche Ausländerbehörde zuständig, sondern die Ausländerbehörde seines Heimatlandes 8)Marco hat geschrieben:Der Deutschtest ist obligatorisch für Ehefrauen von Deutschen. Er ist nicht erforderlich, wenn ein EU-Bürger nichtdeutscher Nationalität seine Ehefrau im Rahmen der Freizügigkeit mit nach D bringt und desertrazor scheint eben nicht Deutscher zu sein
Gruss
wolf
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Das habe ich überlesen, aber meint ihr das da andere Länder andere anforderungen haben, bzw. besser gesagt welche anderen anfrderungen!
- Sibirier
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Andere Länder haben definitiv andere Anforderungen, da sie ihre eigene (Ausländer-)Gesetze haben. Welche anderen Anforderungen hängt natürlich ab von dem einzelnen Land. Wenn wir hier eine andere Anforderung posten, die für Spanien gilt, gilt diese noch lange nicht für Frankreich z. B.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Norbert
- Globaler Moderator

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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Richtig. Dies ist eigentlich paradox, aber es ist so. Die Freizügigkeit gibt mehr Rechte als die Familienzusammenführung. Aber als Deutscher darf man sich nicht auf die Freizügigkeitsregelungen berufen, weil diese nur außerhalb des eigenen Landes gelten.Marco hat geschrieben:Der Deutschtest ist obligatorisch für Ehefrauen von Deutschen. Er ist nicht erforderlich, wenn ein EU-Bürger nichtdeutscher Nationalität seine Ehefrau im Rahmen der Freizügigkeit mit nach D bringt und desertrazor scheint eben nicht Deutscher zu sein
Hier fragt ja aber ein Nicht-Deutscher.
Wo man das Visum beantragen muss und ob über die Ausländerbehörde oder direkt in der Botschaft, kann ich gerade auch nicht sagen. Ich würde mal die deutsche Botschaft in Dubai anrufen.
- Norbert
- Globaler Moderator

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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Ich habe mal in der für mich zuständigen Auslandsvertretung angerufen und nachgefragt, wie es wäre, wenn ich mit meiner Frau in ein anderes EU-Land wöllte. Also:
Der Ehepartner hat einen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Der Anspruch auf Einreise Familienangehöriger aus Drittstaaten zur Begleitung von EU-Bürgern, die länger als drei Monate in einem EU-Land (aber nicht Heimatland) arbeiten, richtet sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 3 Abs. 1 FreizügG/EU - beziehungsweise der entsprechenden Umsetzung in anderen EU-Ländern. Dieses Recht, mitzureisen, besteht unabhängig davon, ob der Familienangehörige schon in der EU ist oder das erste mal einreist - man kann das Visum also sowohl in der EU als auch außerhalb beantragen.
Also kann das Verfahren schon durchlaufen werden, solange unser Fragesteller noch in Dubai ist. Er muss dann aber Nachweise vorlegen, dass er übersiedeln wird und dort den Job antreten wird. Das Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde und natürlich müssen die Ehegatten auch keine Deutschkenntnisse nachweisen, da sie nicht dem AufenthG sondern dem FreizügG/EU unterliegen.
Der Ehepartner hat einen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Der Anspruch auf Einreise Familienangehöriger aus Drittstaaten zur Begleitung von EU-Bürgern, die länger als drei Monate in einem EU-Land (aber nicht Heimatland) arbeiten, richtet sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 3 Abs. 1 FreizügG/EU - beziehungsweise der entsprechenden Umsetzung in anderen EU-Ländern. Dieses Recht, mitzureisen, besteht unabhängig davon, ob der Familienangehörige schon in der EU ist oder das erste mal einreist - man kann das Visum also sowohl in der EU als auch außerhalb beantragen.
Also kann das Verfahren schon durchlaufen werden, solange unser Fragesteller noch in Dubai ist. Er muss dann aber Nachweise vorlegen, dass er übersiedeln wird und dort den Job antreten wird. Das Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde und natürlich müssen die Ehegatten auch keine Deutschkenntnisse nachweisen, da sie nicht dem AufenthG sondern dem FreizügG/EU unterliegen.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Und welche Botschaft/Konsulat wäre jetzt zuständig, wenn ich als Deutscher meinen Wohnsitz nach Frankreich verlegen würde? Das fränzösische oder das deutsche Konsulat? Wird das ein Visum mit mehr als 90 Tage Aufenthalt pro Halbjahr?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
