Laptop bei der Ein-und Ausreise

Erlebinsse einer Wolga-Kreuzfahrt und Abenteuer-Reisen nach Kamtschatka können hier diskutiert werden. Aber natürlich auch, ob Aeroflot die wirklich günstige Flugverbindung nach Moskau ist.
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GastroService
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von GastroService »

ich hatte auch noch nie Probleme, egal ob ich mit "deutschem" oder mit "russischem" Laptop ein- oder ausreiste. Weder in Samara, Moskau noch in Novosibirsk, in Prag, Frankfurt oder Stuttgart.
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Sibirier
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von Sibirier »

Ich habe auch noch nie Probleme gehabt, bei meiner 1. Dienstreise nach diesem Vorfall bin ich mit einem Schreiben meines AG durch den roten Korridor gegangen - Seriennummer wurde überprüft, das war's. Jetzt gehe ich auch meistens wieder durch den "grünen" Korridor und hoffe, das sie mich nicht anhalten.

Aber ich habe das mal von unserem dt. WP-Büro erhalten, als wir mal mehrere russische Kollegen nach DE schickten:

anbei wie mit Frau XXXXX besprochen das Formular zur Durchführung des sogenannten mündlichen Verfahrens bei Einreise aus Drittstaaten mit Gegensänden aus Russland zur "Vorrübergehenden Verwendung" für berufliche Zwecke. Dies ist, idealerweise mit einer Rechnung oder Proforma Rechnung über den Wert des vorrübergehend eingeführten Gegenstandes versehen, sowohl bei Einreise als auch bei der Ausreise im Durchschlag vorzulegen. Nach Auskunft der deutschen Zollbehörden ist dies das unproblematischste Verfahren in vorliegendem Fall. Von einer Sicherheitengestellung wird bei Kleinbeträgen i.d.R. abgesehen.

Anbei war ein Zollvordruck der EG mit dem Titel "Vorübergehende Verwendung" - Aufstellung/Unterlage um eine mündliche Zollanmeldung zu unterstützen...

Wichtig ist wohl der Unterschied, ob es ein privater oder beruflicher Notebook ist und ob dieser im sog. Drittland (also nicht EU) gekauft wurde. Wenn Firmennotebook gilt auch wohl nicht die Freigrenze...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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zimdriver
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von zimdriver »

Wie weiter oben schon festgestellt wurde, dürfte der Unterschied in Neu oder Gebraucht sein. Die Kollegin hatte wohl Pech an dem Tag, dass sie einen besonders pflichtbewussten Zöllner traf. Mir ist noch nie was passiert. Laptops sind doch kaum teurer als ein iPhone. Wenn ich allerdings mit einem neuen Gerät aus USA, schön sauber und vielleicht noch mit Original- Verpaxkungen fürs Zubehör durch den Zoll marschieren, passiert das Gleiche wie mit iPhone, 5 Paar Jeans, 3 Paar Turnschuhen usw. Dann ist die Geldgrenze überschritten.
herlit
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von herlit »

Im deutschen Fernsehen wurde kürzlich ein interessanter Beitrag gebracht. Ein aus Russland Kommender wurde vom Zoll kontrolliert, weil er unübersehbar ganz offen einen Laptop trug. Im Ergebnis musste der junge Mann einige hundert Euro "Steuern" zahlen, obwohl der Laptop zwei Jahre alt war. Erklärung des deutschen Zollbeamten: Bis zu zehn Jahre nach dem Erwerb des Gerätes in Russland, darf der Zoll Steuern kassieren, uninteressant sei der Neuwert.
Russlandfan70

Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von Russlandfan70 »

Vielleicht war der Zöllner ein Aussiedler, der jetzt seine Erfahrungen in der neuen Heimat weitergibt. :lol:

10Jahre Zoll, egal wieviel wert? Alles klar...
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Sibirier
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von Sibirier »

Tragisch bei meiner Ex-Kollegin war, das sie ebenfalls nur die "zeitweise" Einfuhr hätte nutzen können, da hätte sie jedoch durch den roten Korridor gehen müssen...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
bauplan
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von bauplan »

Also da habe ich dann wohl immer Glück gehabt.

Ich fliege seit vielen Jahren mit Notebook und Netbook ( keine deutschen Produkte ) und teilweise auch mit Profi-Kamera – Equipment und da steht gross und fett auf den Koffern was da drin ist.

Ich fliege mindestens 15 bis 20 mal im Jahr von Moskau nach Deutschland und zurück, auch in verschiedene Städte und bin bisher nur gefragt worden, ob ich Wodka oder Zigaretten dabei habe.

Nach Wodka und Zigaretten wurde auch schon mal im Gepäck gesucht.

Gestutzt hatte der Zoll nur einmal, als ich meine alte Kupplung zum Austausch mit im Gepäck hatte. Die meinten, es könnte ja was Oldtimermäßiges sein. Aber auch die wurde dann durchgewunken.

Kamera und Note- wie Netbook musste jeder Zöllner sehen, ausser er ist sehbehindert, trotzdem nie ein Problem.

Dann könnten die ja auch von jedem, der mit Schmuck oder seiner Rolex nach Deutschland reist Sicherheitshinterlegungen oder eine Bescheinigung für zeitweise Einfuhr verlangen.
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Sibirier
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von Sibirier »

Es geht wohl ausschließlich um die, die in Deutschland wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder wenn betriebliches Eigentum "eingeführt wird. Wie schon geschrieben, nach dem Erlebnis meiner Kollegin, bin ich einmal durch den roten Korridor, danach wieder durch den grünen. Aber eine Bescheinigung, das ich den Notebook nur für die Dienstreise mit nach DE nehme ich vorsichtshalber immer mit. Diese erstellt meine Assistentin schon automatisch für mich, wenn es auf Dienstreise geht....

Ich weiß auch, das man selten kontrolliert wird. Nur ich wollte mit den Hinweis darauf aufmerksam machen, das einem so etwas passieren kann.

Damals der Zöllner bei meiner Kollegin war wohl etwas eifriger. Aber er hatte Recht, denn auch das Strafverfahren konnte noch Überprüfung nicht angefochten werden. Die alte Firma hat es dann bezahlt.....
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herlit
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von herlit »

Auf meine Anfrage (Aus- und Einfuhr PC, Drucker, Laptop) teilte mir das "Informations- und Wissensmanagement Zoll" gestern u.a. mit: Für diese "hochwertige Ware können Sie sich bei der Ausreise vom Zoll eine Nämlichkeitsbescheinigung (INF3) ausstellen lassen. Darauf wird beispielsweise die Seriennummer des Gerätes vermerkt, welches Sie vorübergehend ausführen wollen. Bei der Wiedereinfuhr legen Sie den Nämlichkeitsnachweis vor. Dann werden Ihnen die darin aufgeführten Waren einfuhrabgabenfrei als Rückware überlassen. Bei der Einreise aus Ländern oder Gebieten, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören, sind grundsätzlich für alle Waren, die Sie während Ihres Aufenthaltes dort erworben haben und mitbringen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) zu entrichten. Ob diese Waren neu oder gebraucht sind, ist dabei unerheblich. Für alle Waren gilt, dass diese keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein dürfen. Abgabepflichtige Waren sind bei der Einreise mündlich unter Vorlage der Kaufbelege bei einem Zollbeamten anzumelden (Flugreisende müssen den "Roten Ausgang" benutzen)."
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Re: Laptop bei der Ein-und Ausreise

Beitrag von Aniki »

Herlit, das ist doch Käse. Der aktuelle Freibetrag für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern beträgt immerhin 430 Euro pro Person. Von wegen Steuer und Zoll auf "grundsätzlich alle Waren".
http://finanzen.freenet.de/nachrichten/ ... 62428.html
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