Das französische, ganz eindeutig. Und: Ja, mehr als 90 Tage, wenn Du mehr als 90 Tage dort sein wirst.Sibirier hat geschrieben:Und welche Botschaft/Konsulat wäre jetzt zuständig, wenn ich als Deutscher meinen Wohnsitz nach Frankreich verlegen würde? Das fränzösische oder das deutsche Konsulat? Wird das ein Visum mit mehr als 90 Tage Aufenthalt pro Halbjahr?
Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
- Norbert
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
SEHR interesant!!
Wie verhällt es sich wenn man nach diesen 90 Tagen von z.b. Frankreich nach Deutschland übersiedeln will?
Wie verhällt es sich wenn man nach diesen 90 Tagen von z.b. Frankreich nach Deutschland übersiedeln will?
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Ist das dann ein nationales (AE) oder ein SchengenVisum?Norbert hat geschrieben:Das französische, ganz eindeutig. Und: Ja, mehr als 90 Tage, wenn Du mehr als 90 Tage dort sein wirst.Sibirier hat geschrieben:Und welche Botschaft/Konsulat wäre jetzt zuständig, wenn ich als Deutscher meinen Wohnsitz nach Frankreich verlegen würde? Das fränzösische oder das deutsche Konsulat? Wird das ein Visum mit mehr als 90 Tage Aufenthalt pro Halbjahr?
Kann ja eigentlich nur ein nationales sein, oder? Denn Schengenvisa mit mehr als 90 Tagen Aufenthalt im Halbjahr habe ich noch nicht gesehen.....
Und auf http://www.sankt-petersburg.diplo.de/Ve ... Seite.html heisst es auch:
Also ein Sondervisum (nationales ohne Ausländerbehörde) kann ich da nicht entdecken.Welche Arten von Visa gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Visa:
Das Schengen-Visum und das nationale Visum.
Sie unterscheiden sich durch die Gültigkeitsdauer :
- das Schengen-Visum gilt für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen im Halbjahr und berechtigt entweder zu einer oder zu mehreren Einreisen;
- das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei Monate, kann aber im Gegensatz zum Schengenvisum in Deutschland entsprechend dem Aufenthaltszweck beliebig verlängert werden.
Sie unterscheiden sich durch den Gültigkeitsbereich:
- das Schengen-Visum gilt für alle Schengen-Staaten (Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien)
- das nationale Visum gilt zunächst nur für Deutschland. Erst mit dem erteilten Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde in Deutschland ist eine Einreise in die anderen Schengener Staaten möglich.
Sie unterscheiden sich durch die Bearbeitungszeit:
- das Schengen-Visum wird in der Regel in 3-4 Arbeitstagen ausgestellt (bei Gruppenanträgen in 6 - 10 Arbeitstagen);
- das nationale Visum kann erst nach Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden und es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag für das Schengen-Visum in russisch oder deutsch ausgefüllt werden kann.
Der Antrag für ein nationales Visum muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden
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W. Churchill (1940)
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- Norbert
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Wenn der EU-Bürger Deutscher ist, gilt in diesem Fall wieder das Ausländergesetz - also die üblichen (härteren) Regeln.guuuude hat geschrieben:Wie verhällt es sich wenn man nach diesen 90 Tagen von z.b. Frankreich nach Deutschland übersiedeln will?
Dietrich, so genau habe ich nicht gefragt - mir ging es mehr um die Theorie. Dies ist ja so ein seltener Sonderfall, dass dies vielleicht auf den Seiten nicht erwähnt wird. So wie ich es verstehe, ist es wirklich ein nationales Visum ohne Mitspracherecht der Ausländerbehörde.
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Ein Traum das ich in meinem Geburtsland schlechter gestellt wird als ein EU bürger
Norbert hat geschrieben:Wenn der EU-Bürger Deutscher ist, gilt in diesem Fall wieder das Ausländergesetz - also die üblichen (härteren) Regeln.guuuude hat geschrieben:Wie verhällt es sich wenn man nach diesen 90 Tagen von z.b. Frankreich nach Deutschland übersiedeln will?
Dietrich, so genau habe ich nicht gefragt - mir ging es mehr um die Theorie. Dies ist ja so ein seltener Sonderfall, dass dies vielleicht auf den Seiten nicht erwähnt wird. So wie ich es verstehe, ist es wirklich ein nationales Visum ohne Mitspracherecht der Ausländerbehörde.
Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Dafür kann die EU jetzt aber mal wirklich nichts...guuuude hat geschrieben:Ein Traum das ich in meinem Geburtsland schlechter gestellt wird als ein EU bürger![]()
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Wäre echt schön, wenn da mal jemand vor das Bundesverfassungsgericht zöge. Gerade wenn es noch um Ehe und Familie geht, die ja angeblich unter besonderem Schutz steht...
- Sibirier
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Da kan man ja lieber beim "Zurückübersiedeln" bald eher in einem Grenzgebiet eine Arbeit suchen. Dann hinter der Grenze z. B. Dänemark wohnen und in Schleswig-Holstein arbeiten, oder Österreich und Bayern, etc.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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desertrazor
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Erst mal vielen Dank für eure Antworten !
Ehe Ihr weiter darüber rätselt aus welchem Land wir kommen, es ist Luxemburg.
Ich habe heute nach der Telefonnummer der deutschen Botschaft in Dubai gesucht und auch gefunden. Heute war leider schon zu ( die arbeiten nur bis 1500 Uhr was hier gäng und gebe ist) und werde morgen dort mal versuchen weitere Antworten zu bekommen. Ich werde am Ende des Monats den Arbeitsvertrag erhalten und könnte somit rein theoretisch anfangen an der Prozedur zu arbeiten.
Werde weiter berichten !
Dank und Grüsse an alle !
desertrazor
Ehe Ihr weiter darüber rätselt aus welchem Land wir kommen, es ist Luxemburg.
Ich habe heute nach der Telefonnummer der deutschen Botschaft in Dubai gesucht und auch gefunden. Heute war leider schon zu ( die arbeiten nur bis 1500 Uhr was hier gäng und gebe ist) und werde morgen dort mal versuchen weitere Antworten zu bekommen. Ich werde am Ende des Monats den Arbeitsvertrag erhalten und könnte somit rein theoretisch anfangen an der Prozedur zu arbeiten.
Werde weiter berichten !
Dank und Grüsse an alle !
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- Norbert
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Das wäre nett, ja!desertrazor hat geschrieben:Werde weiter berichten!
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desertrazor
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Re: Russische Ehefrau als EU Bürger mit nach Deutschland nehmen?
Guten Morgen,
ich habe gestern mal mit dem Konsulat hier in Dubai telefoniert und die konnten mir nicht weiterhelfen! Da wurde mir was vom Pferd erzählt und als ich nachgehackt habe, wurde mir gesagt: Wir sind da eh nicht zuständig....Versuchen Sie es mal bei den Luxemburgern....danke !
Gut....Ich habe jetzt mal eine Email an das Ausländeramt in Leipzig geschickt und denen die Situation erklärt- warte noch auf Antwort.
Grüsse,
desertrazor
ich habe gestern mal mit dem Konsulat hier in Dubai telefoniert und die konnten mir nicht weiterhelfen! Da wurde mir was vom Pferd erzählt und als ich nachgehackt habe, wurde mir gesagt: Wir sind da eh nicht zuständig....Versuchen Sie es mal bei den Luxemburgern....danke !
Gut....Ich habe jetzt mal eine Email an das Ausländeramt in Leipzig geschickt und denen die Situation erklärt- warte noch auf Antwort.
Grüsse,
desertrazor

