Drei Fragen zur Einladung
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paramecium
- Zar/iza

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Drei Fragen zur Einladung
Hallo
Ich möchte meine Freundin aus Russland einladen. Nun muss man auf den Antrag zur Visa-Ausstellung schreiben ob man schon einmal in einem Schengen-Staat war und wie lange. Bei ihrem bisher einzigen Besuch vor einem Jahr in Deutschland ist sie über Finnland eingereist. Das heißt ich bin nach Helsinki geflogen, sie ist mit dem Bus gefahren, wir haben eine Woche dort verbracht und haben uns schließlich die anderen drei Wochen in Deutschland aufgehalten. Das ist ja eigentlich nach Schengen-Recht nicht korrekt. Was soll man da tun? Interessiert das die deutsche Botschaft überhaupt bei der Ausstellung des VISA? Wenn ja soll man die Daten ein wenig drehen (würde ich sehr ungern machen) ? Ich stelle mir dabei die Frage ob die deutschen Behörden anhand der Flugdaten (werden die gespeichert?) prüfen wann die wirkliche Ein- und Ausreise war.
Die zweite Frage bezieht sich auf die Dauer die die Botschaft zum erteilen des VISA benötigt. Meine Freundin muss von Archangelsk zur Botschaft nach Petersburg fahren. Im Reisebüro sagte man ihr, dass sie 3 Tage in Petersburg bleiben müsse um den Entscheid abzuwarten. Stimmt das mit den Erfahrungen die einige hier gemacht haben überein? Es wäre sehr ungünstig, wenn die Botschaft für ihren Entscheid länger braucht, denn eine zweimalige Fahrt nach Petersburg ist nicht nur zeitlich und organisatorisch ein großer Aufwand und eventuell gar nicht machbar, sondern auch ein großer Kostenfaktor.
Dritte Frage: Bei welcher Krankenversicherung kann man schnell und unkompliziert die nötige Reiseversicherung besorgen?
Ich möchte meine Freundin aus Russland einladen. Nun muss man auf den Antrag zur Visa-Ausstellung schreiben ob man schon einmal in einem Schengen-Staat war und wie lange. Bei ihrem bisher einzigen Besuch vor einem Jahr in Deutschland ist sie über Finnland eingereist. Das heißt ich bin nach Helsinki geflogen, sie ist mit dem Bus gefahren, wir haben eine Woche dort verbracht und haben uns schließlich die anderen drei Wochen in Deutschland aufgehalten. Das ist ja eigentlich nach Schengen-Recht nicht korrekt. Was soll man da tun? Interessiert das die deutsche Botschaft überhaupt bei der Ausstellung des VISA? Wenn ja soll man die Daten ein wenig drehen (würde ich sehr ungern machen) ? Ich stelle mir dabei die Frage ob die deutschen Behörden anhand der Flugdaten (werden die gespeichert?) prüfen wann die wirkliche Ein- und Ausreise war.
Die zweite Frage bezieht sich auf die Dauer die die Botschaft zum erteilen des VISA benötigt. Meine Freundin muss von Archangelsk zur Botschaft nach Petersburg fahren. Im Reisebüro sagte man ihr, dass sie 3 Tage in Petersburg bleiben müsse um den Entscheid abzuwarten. Stimmt das mit den Erfahrungen die einige hier gemacht haben überein? Es wäre sehr ungünstig, wenn die Botschaft für ihren Entscheid länger braucht, denn eine zweimalige Fahrt nach Petersburg ist nicht nur zeitlich und organisatorisch ein großer Aufwand und eventuell gar nicht machbar, sondern auch ein großer Kostenfaktor.
Dritte Frage: Bei welcher Krankenversicherung kann man schnell und unkompliziert die nötige Reiseversicherung besorgen?
Re: Drei Fragen zur Einladung
Als erstes würde ich einfach bei der wahrheit bleiben!!
Zweitens!! Meine Freundin hatte immer nach drei tagen ihr visa!!
Drittens!! ADAC Incomming Versicherung!!
Büdde
Zweitens!! Meine Freundin hatte immer nach drei tagen ihr visa!!
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- Zejtnot
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Re: Drei Fragen zur Einladung
Ist eine sehr diffizile Frage. Du hast Recht, dies war nicht korrekt. Lügen sollte man aber auch nicht. Also bleibt nur galantes Weglassen dieser Momente.paramecium hat geschrieben:Bei ihrem bisher einzigen Besuch vor einem Jahr in Deutschland ist sie über Finnland eingereist. Das heißt ich bin nach Helsinki geflogen, sie ist mit dem Bus gefahren, wir haben eine Woche dort verbracht und haben uns schließlich die anderen drei Wochen in Deutschland aufgehalten. Das ist ja eigentlich nach Schengen-Recht nicht korrekt. Was soll man da tun?
Im Antrag schreibt man also "1. bis 21. Oktober, Europa-Rundreise, Finnland, Deutschland". Damit läuten natürlich alle Alarmglocken bei einem Konsulatsbeamten - vermute ich mal. Also würde ich ein Begleitschreiben beilegen, wo dies noch einmal erläutert wird: "Wir haben uns in Finnland getroffen, einen Teil der Zeit dort und einen Teil in Deutschland verbracht. Hotelbuchungen aus Finnland oder andere Nachweise können wir auf Wunsch vorlegen." Ich hoffe, Ihr könnt das ...
Auf die genaue Aufenthaltsdauer würde ich nicht eingehen.
Ja.Interessiert das die deutsche Botschaft überhaupt bei der Ausstellung des VISA?
Soweit ich weiß, wird nur die erste Ein- und die letzte Ausreise aus Schengen registriert - und die war ja wohl hoffentlich aus und nach Finnland.Ich stelle mir dabei die Frage ob die deutschen Behörden anhand der Flugdaten (werden die gespeichert?) prüfen wann die wirkliche Ein- und Ausreise war.
In Novosibirsk wird über Nacht das Visum erstellt. Man kann - habe ich aus Moskau gehört - auch das fertige Visum per Post zuschicken lassen. Dafür muss man dann die entsprechende Gebühr hinterlegen. Schau einfach mal auf der Seite des Generalkonsulates St. Petersburg, dort steht das ganz sicher. http://www.sankt-petersburg.diplo.de/Ve ... seite.htmlDie zweite Frage bezieht sich auf die Dauer die die Botschaft zum erteilen des VISA benötigt. Meine Freundin muss von Archangelsk zur Botschaft nach Petersburg fahren. Im Reisebüro sagte man ihr, dass sie 3 Tage in Petersburg bleiben müsse um den Entscheid abzuwarten. Stimmt das mit den Erfahrungen die einige hier gemacht haben überein?
Ich habe für meine Gäste zuletzt http://www.studentversicherung.de/krank ... hland.html genutzt.Bei welcher Krankenversicherung kann man schnell und unkompliziert die nötige Reiseversicherung besorgen?
Re: Drei Fragen zur Einladung
Tja, wenn sie ehrlich ist, dann gibt sie zu dass sie das finnische Visum misbraucht hat. Ob ihr danach noch ein deutsches gegeben wird? Ich weis es nicht.
Auf die Flugdaten kann meines wissens nach die Botschaft nicht zugreifen. Es gibt ja immer noch so etwas wie Datenschutz. Allerdings könnte die Botschaft/Konsulat mal nachfragen wo man in Finnland so gelebt hat, und was man da so gemacht hat.
Das die Leute aus SPB und Umgebung ganz Europa mit dem Finnischen Visum bereisen ist aber glaube ich auch kein Geheimnis mehr.
Ich persönlich kenne einige Leute die sich zwar fleissig Finnische Visa geben lassen, von Finnland aber dennoch nur den Flufhafen in Helsinki gesehen haben. Wenn es dan aber um ein Visum zum Beispiel für Deutschland ging, war Finnland natürlich ihr Lieblingsurlaubsland.
Soweit mein Komentar. Was sie nun tut, mus sie selber entscheiden.
Auf die Flugdaten kann meines wissens nach die Botschaft nicht zugreifen. Es gibt ja immer noch so etwas wie Datenschutz. Allerdings könnte die Botschaft/Konsulat mal nachfragen wo man in Finnland so gelebt hat, und was man da so gemacht hat.
Das die Leute aus SPB und Umgebung ganz Europa mit dem Finnischen Visum bereisen ist aber glaube ich auch kein Geheimnis mehr.
Ich persönlich kenne einige Leute die sich zwar fleissig Finnische Visa geben lassen, von Finnland aber dennoch nur den Flufhafen in Helsinki gesehen haben. Wenn es dan aber um ein Visum zum Beispiel für Deutschland ging, war Finnland natürlich ihr Lieblingsurlaubsland.
Soweit mein Komentar. Was sie nun tut, mus sie selber entscheiden.
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paramecium
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Re: Drei Fragen zur Einladung
Mhm, das ist natürlich erstmal sehr beunruhigend.
- Apollo
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Re: Drei Fragen zur Einladung
Wenn doch die Ausreise beim ersten Mal auch über Finnland erfolgte kann man das doch einfach angeben. Man muss ja auch mal die Nachweispflicht in einer gewissen Relation sehen. Wer hebt jeden Mist aus dem Urlaub schon 10 Jahre auf ?
Der andere Weg führt doch dann im Zweifelsfall in diesem Fall auch über Finnland.
Der andere Weg führt doch dann im Zweifelsfall in diesem Fall auch über Finnland.
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paramecium
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Re: Drei Fragen zur Einladung
Ja, die Ausreise erfolgte wieder über Finnland. Eine nochmalige Einreise über Finnland werden wir uns in jedem Fall verkneifen, das gibt anscheinend nur Ärger. Und um volle 14 Tage dort zu bleiben ist es zumindest aus Studentensicht viel zu teuer. Wenn also die deutschen Behörden bei dem Antrag auf Erteilung des VISA dicht machen bleibt mir wohl nichts anderes übrig als selbst zum dritten Mal dieses Jahr für einen Monat nach Russland zu reisen. :-(
Re: Drei Fragen zur Einladung
Kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Bis ich geheiratet habe ist meine Frau auch immer über Finnland eingereist. Sie wurde auch schon mal an der Grenze von Finischen Grenzbeamten gefragt wo es den langgehe. Sie hat klip und klar gesagt, dass in 5 Stunden der Flieger nach D geht. War kein Problem. Den sie darf es ja auch, sie muss halt einen gewissen Teil der Zeit in Finnland verbringen wann sie das tut ist ihr überlassen.paramecium hat geschrieben:Ja, die Ausreise erfolgte wieder über Finnland. Eine nochmalige Einreise über Finnland werden wir uns in jedem Fall verkneifen, das gibt anscheinend nur Ärger.
An für sich kann sie auch mit dem Finnischen Visum direkt nach deutschland einreisen (und auch ausreisen). Kann halt nur passieren, dass sie kein weiteres mehr kriegt, wenn sie das ständig macht und die Finnen sich vor der Vergabe des nächsten Visums alles genau anschaen und ein paar erklärungen vordern.
Ich weis auch nicht was passiert wenn die Deutschen ein Visum ablehnen und sie dann wieder ein finnisches haben will? Ob das Auswirkungen hat?
- Zejtnot
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Re: Drei Fragen zur Einladung
paramecium, mach Dich nicht grundlos verrückt. Da Ihr ja scheinbar längerfristige Pläne habt, würde ich die Sache eher früher klären als zu spät - sprich, dieses Mal das deutsche Visum angehen. Wie gesagt, den Verstoß vom letzten Besuch nicht verheimlichen, aber auch nicht in allen Details auf die Nase binden. Jeder Mensch macht mal Fehler - und je eher man sich dazu bekennt, desto problemloser wird einem wieder Glauben geschenkt. (Meine subjektive Meinung dazu.)
Ein Kollege von mir wurde letztens am Flughafen Frankfurt sehr genau gefragt, was er (mit seinem deutschen Visum) in Deutschland plant. Als er etwas unklar sagte, dass er in die Schweiz will (wo er auch, aber nicht nur hin wollte), ging die Fragerei los ...
Fazit: Mit einem finnischen Visum ohne geplanten Finnland-Besuch einzureisen, wäre grob fahrlässig!
Es kann halt auch passieren, dass man sie an der deutschen Grenze nicht reinlässt. Ein Visum ist kein Rechtsanspruch zur Einreise. Wenn also ein Hin- und ein Rückflugticket nach Deutschland vorliegen und nicht plausibel gezeigt werden kann, dass es zwischendurch ins Hauptreiseziel Finnland geht (Fährticket, Flugticket oder Hotelbuchung) - dann kann die Bundespolizei locker die Einreise verweigern.lixil hat geschrieben:An für sich kann sie auch mit dem Finnischen Visum direkt nach deutschland einreisen (und auch ausreisen). Kann halt nur passieren, dass sie kein weiteres mehr kriegt, wenn sie das ständig macht und die Finnen sich vor der Vergabe des nächsten Visums alles genau anschaen und ein paar erklärungen vordern.
Ein Kollege von mir wurde letztens am Flughafen Frankfurt sehr genau gefragt, was er (mit seinem deutschen Visum) in Deutschland plant. Als er etwas unklar sagte, dass er in die Schweiz will (wo er auch, aber nicht nur hin wollte), ging die Fragerei los ...
Fazit: Mit einem finnischen Visum ohne geplanten Finnland-Besuch einzureisen, wäre grob fahrlässig!
Ein abgewiesenes deutsches Visum sehen die Finnen ja am berühmten ABCD-Stempel im Pass - sie erkennen also, dass da kürzlich schon anderswo ein Visum ausprobiert wurde. Dann wäre naheliegend, dass sie etwas genauer ins Computersystem der Schengen-Staaten schauen oder sogar mal anrufen ...lixil hat geschrieben:Ich weis auch nicht was passiert wenn die Deutschen ein Visum ablehnen und sie dann wieder ein finnisches haben will? Ob das Auswirkungen hat?
Re: Drei Fragen zur Einladung
Ja natürlich, das gilt aber für jede Grenze. Ein Grenzbeamter mus nicht wirklich begründen warum er jemanden nicht reinlässt, da reichen schon Verdachtsmomente. Das eine direkte Einreise mit einem Finnischen Visum schon etwas heikler ist, ist denke ich unbestritten.Zejtnot hat geschrieben: Es kann halt auch passieren, dass man sie an der deutschen Grenze nicht reinlässt. Ein Visum ist kein Rechtsanspruch zur Einreise. Wenn also ein Hin- und ein Rückflugticket nach Deutschland vorliegen und nicht plausibel gezeigt werden kann, dass es zwischendurch ins Hauptreiseziel Finnland geht (Fährticket, Flugticket oder Hotelbuchung) - dann kann die Bundespolizei locker die Einreise verweigern.
Wie ist es aber, wenn ich als Russe ein finnisches Visum für sagen wir 90 Tage habe. Jetzt habe ich bei früheren Aufenthalten bereits 60 Tage nur in Finnland verbracht. Kann ich den jetzt nicht nach Deutschland, Spanien oder sons wo hin fliegen ohne dabei einen "Abstecher" in Finnland zu machen. Ich meine, muss ich die Hälfte der Zeit von jedem Aufenthalt im Schengenraum in Finnland gewesen sein oder geht es um alle Aufenthalte pro erteiltem Visum?
