sunshine123 hat geschrieben:Gemeinsame Konsularische Instruktionen der Schengenpartner enthält eine Definition:
Hauptreiseziel ist (kurzgefasst) das Land, in dem die meisten Aufenthaltstage verbracht werden.
Hm, sorry, eine solche "Zusammenfassung" der relevanten Textstelle der "Gemeinsamen konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen ..." ist schon ueberraschend, steht doch dort geschrieben
1.1. Für die Bearbeitung des Visumantrags zuständiger Staat
Für die Prüfung des Antrags und die Erteilung eines einheitlichen Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt oder eines Durchreisevisums sind die nachstehenden Staaten in der angegebenen Reihenfolge zuständig:
a) - Die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Reiseziel liegt; gibt es mehrere Reiseziele, ist der Staat zuständig, in dem das Hauptreiseziel liegt. In keinem Falle kann ein Durchreisestaat als Hauptreiseziel betrachtet werden.
Die Auslandsvertretung bestimmt nach Entgegennahme des Antrags im Einzelfall und unter Würdigung der Gesamtumstände und insbesondere unter Berücksichtigung des Reiseziels, des Reisewegs und der Aufenthaltsdauer, in welchem Staat das Hauptreiseziel liegt. Bei der Prüfung dieser Kriterien stützen sich die Auslandsvertretungen insbesondere auf die vom Antragsteller vorgelegten Belege.
- Stellen ein oder mehrere Reiseziele den Grund bzw. eine Ergänzung zu einem anderen Reiseziel dar, so geht die Auslandsvertretung insbesondere vom wesentlichen Reisezweck und -ziel aus.
- Stellt kein Reiseziel den Grund bzw. eine Ergänzung zu einem anderen Reiseziel dar, so geht die Auslandsvertretung insbesondere von der längsten Aufenthaltsdauer aus (und bei Vorliegen gleicher Aufenthaltsdauer von der Vertragspartei aus, in der der erste Aufenthalt stattfindet).
b) - Wenn keine Vertragspartei als Hauptreiseziel bestimmt werden kann, die Vertragspartei der ersten Einreise.
("
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 01):de:not")
Es mag durchaus sein, dass deutsche Auslandsvertretungen diese Vorschriften in der praktischen Arbeit manchmal in erster Naeherung auf simple Arithmetik reduzieren, aber die Verfasser der "Gemeinsamen konsularischen Instruktion..." hatten doch wohl andere Intentionen... Mir scheint, etwa so, wie schon von Zejtnot formuliert.
Uebrigens gibt es recht aehnliche Formulierungen auch im "Nachfolge-Dokument", dem im Juni d.J. vom Rat der EU angenommenen Visa-Kodex, wenn ich das richtig verstehe...
http://register.consilium.europa.eu/pdf ... 5.de09.pdf