Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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crion

Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum

Beitrag von crion »

Hallo Ihr Lieben!

Derzeit kommen am laufenden Band komplizierte Fragen von mir - hier nun wohl die Krönung:
Gesetzt den Fall, eine mit einem Deutschen verheiratete russische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ehemann treffen sich zur gemeinsamen Hochzeitsreise in einer schönen Stadt des Schengen-Raums, außerhalb Deutschlands. Gesetzt den Fall, dass sie zu diesem Zeitpunkt in der 33. Woche schwanger ist, und dass die beiden nach einer Woche beschließen, für ein paar Tage Deutschland zu erkunden. Gesetzt den Fall, dass nach zwei Tagen in Deutschland Schwangerschaftskomplikationen auftreten und ihre Rückreise in die Russische Föderation ärztlich attestiert unmöglich wird. Gesetzt den Fall, dass irgendwann ihr Visum ausläuft, dass sie aber nach wie vor nicht reisefähig ist. Gesetzt den Fall, dass es nun irgendwann zur Geburt kommt. Wer kommt dann für die Kosten dieser Geburt auf? Ihr Ehemann? Oder ist sie über ihren Ehemann quasi automatisch gesetzlich krankenversichert, auch wenn sie sich nur mit einem Schengen-Visum für einen anderen Schengen-Staat in Deutschland aufhält? Eine Familienzusammenführung hat zuvor noch nicht stattgefunden. Falls sie in diesem Fall nicht familienversichert sein sollte: Welche incoming-KV o.ä. (gern mit z.B. 500+ Euro Monatsbeitrag) trägt die Kosten einer Niederkunft ohne Wartezeit oder mit maximal 3 Monaten Wartezeit (nach Abschluss durch den Ehemann)?

Es gab da vor etwas mehr als einem Jahr schon einen Beitrag mit einem sehr ähnlichen Betreff, in dem jemand (Zeppelin?) geschrieben hatte, dass es in einem ähnlichen Fall möglich gewesen sein soll, dass die dort schwangere Frau bzw. das Kind(?) vor der Geburt in die Familienversicherung mit aufgenommen worden ist, sodass die Kosten der Geburt von der KV der Familienversicherung getragen worden sind. Wäre dies in dem von mir geschilderten Beispiel ebenfalls eine Möglichkeit?

Danke Euch vielmals!

Beste Grüße,
Christian
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bella_b33
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Re: Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum

Beitrag von bella_b33 »

Hallo Crion,
wenn Du Deine Frau in die Schengener-Staaten einlädst, schließt Du ja eine Krankenversicherung für sie ab, richtig? Diese sollte auch für Schwangerschaftskomplikationen und eine eventuell damit verbundene frühere Geburt mit einstehen.

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
crion

Re: Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum

Beitrag von crion »

Hallo Silvio!
bella_b33 hat geschrieben:Hallo Crion,
wenn Du Deine Frau in die Schengener-Staaten einlädst, schließt Du ja eine Krankenversicherung für sie ab, richtig? Diese sollte auch für Schwangerschaftskomplikationen und eine eventuell damit verbundene frühere Geburt mit einstehen.
Naja, was heißt einladen... sie wird selbst ein (touristisches) Visum des Staates beantragen, in welchen die Hochzeitsreise gehen soll.
Eigentlich hatte ich ja gehofft, dass bei einer Reise in einen Schengen-Staat und insbesondere bei ihrem Besuch in Deutschland schon die Familienversicherung gilt. Die wäre ja theoretisch auch EU-weit/Schengen-weit gültig...
Das Problem ist, dass ich bisher noch keine incoming-Versicherung gefunden habe, die die Kosten einer Geburt im normalen zeitlichen Rahmen (also keine frühere Geburt) trägt...

Beste Grüße,
Christian
Elefant

Re: Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum

Beitrag von Elefant »

bella_b33 hat geschrieben:wenn Du Deine Frau in die Schengener-Staaten einlädst, schließt Du ja eine Krankenversicherung für sie ab, richtig? Diese sollte auch für Schwangerschaftskomplikationen und eine eventuell damit verbundene frühere Geburt mit einstehen.
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn ich mich recht erinnere, war das damals (als ich so eine Versicherung brauchte) schon sehr eingeschränkt. Auf der ADAC-Homepage heißt es dort über deren Incoming-Versicherung:
Muss ihr Gast wegen einer Verletzung oder wegen einer akuten, unerwarteten Erkrankung in Deutschland ins Krankenhaus, übernehmen wir die vollen Kosten für Unterbringung, Behandlung und Operationen
Marco
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Re: Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum

Beitrag von Marco »

Sehe ich wie Elefant. Bei einer Schwangerschaft kann man mit Komplikationen und einer früheren Geburt rechnen. Sie zählt also nicht zu den unerwarteten, akuten Krankheiten. Insbesondere ist eine Schwangerschaft auch keine Erkrankung.
Du wirst auch keine Reise-/oder Incoming Versicherung finden, die solche Kosten ersetzt. Dann können die gleich den Laden dicht machen. EIne Entbindung kostet eben nicht 1,50 €. Und die Incoming Versicherungssätze liegen ja zudem auch noch unter normalen KV-Versicherungssätzen.

Du solltest mal deine gesetzliche KV anrufen und anfragen, wann deine Frau dort familienversichert ist oder wie du sie dort mit reinkriegst.

Edit: Die Hanse Merkur deckt Schwangerschaftsuntersuchungen ab, aber keine Entbindung bzw. erst nach 8 Monaten Wartezeit.

http://www.reiseversicherung-buchen.at/ ... index.html
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Zejtnot
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Re: Niederkunft der Ehefrau in Deutschland mit Schengen-Visum

Beitrag von Zejtnot »

Ich meine die AKV zahlt.
Marco hat geschrieben:Sehe ich wie Elefant. Bei einer Schwangerschaft kann man mit Komplikationen und einer früheren Geburt rechnen. Sie zählt also nicht zu den unerwarteten, akuten Krankheiten. Insbesondere ist eine Schwangerschaft auch keine Erkrankung.
Die Schwangerschaft ist keine Erkrankung. Aber:
crion hat geschrieben:Gesetzt den Fall, dass nach zwei Tagen in Deutschland Schwangerschaftskomplikationen auftreten und ihre Rückreise in die Russische Föderation ärztlich attestiert unmöglich wird.
Dieser Fall wäre eindeutig eine Erkrankung, das Zauberwort ist "Komplikationen"! Genau für solche Fälle schließt man eine KV ab.

In den Versicherungsbedingungen der Hanse-Merkur (Link oben) steht beispielsweise: "2. Als Heilbehandlung im Sinne dieser Bedingungen gelten: ... b) ärztliche Behandlungen, durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche und Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), auch wenn die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsbzw. des Verlängerungsvertrages bereits bestanden hat, sofern die Behandlungsnotwendigkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand; ..." Das ist ziemlich eindeutig, oder?

Wenn man dennoch eine KV hat, die so etwas explizit ausschließt, dann greift die Verpflichtungserklärung. Ist die Frau ohne VE hier, gilt der Ehegattenunterhalt. Hat der Ehegatte nichts, zahlt das Sozialamt.
Marco hat geschrieben:Du wirst auch keine Reise-/oder Incoming Versicherung finden, die solche Kosten ersetzt. Dann können die gleich den Laden dicht machen.
Es wird kaum Paare geben, die freiwillig in der 33. Woche noch eine große Reise starten. Russische Airlines lassen auch ab der 32. Woche Schwangere nur noch mit ärztlicher Bescheinigung zur dringenden Notwendigkeit der Reise an Bord. Insofern ist dieser Fall eine reichlich theoretische Diskussion, und kein Risiko für einen Ruin der Versicherungen.
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