Hallo zusammen,
Ich möchte demnächst meine Verlobte (Russin) in Deutschland heiraten.
Sie hat aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich gültig bis ende des Jahres.
Nun meine Frage: Können wir sie hier in Deutschland nach der Hochzeit gleich anmelden so das sie gleich hierbleiben darf (Aufentshalt und Arbeitserlaubnis),oder muss sie sich in Ö erst abmelden ? Dann wäre Sie aber von der Abmeldung in Ö bis zur Anmeldung in D "illegal" in Deutschland oder?
Weiss einer von euch wie das gehandhabt wird?
Danke für die Antworten.
Viele Grüsse
erst abmelden?
Re: erst abmelden?
Österreich gehört zur EU und somit zu den Schengen-Staaten. Mit der Aufenthaltserlaubnis für Österreich darf sie sich auch in Deutschland aufhalten.
(Größere) Probleme dürfte es nicht geben. Frag bei deiner Ausländerbehörde nach.
Alles Gute.
(Größere) Probleme dürfte es nicht geben. Frag bei deiner Ausländerbehörde nach.
Alles Gute.
- Sibirier
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Re: erst abmelden?
Ich hatte mal gehört - aber wie schon geschrieben: GEHÖRT - das eine Aufenthaltsgenehmigung wie eine Art nationales Visum ist und damit nicht für die Schengen-Staaten berechtigt. Inwieweit es für die EU-Länder jedoch verhält weiss ich auch nicht. M. E. muss man da strikt trennen zwischen Schengen und EU, weil nicht alle Schengen-Staaten auch EU-Länder sind!
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
