Hallo an alle!
Ich habe mich hier mal so durchgeklickt und schon viele interessante Sachen gefunden. Trotzdem muss ich mal meine Situation beschreiben, da ich hier noch keine Identische gefunden habe und daher noch einige Fragen offen sind:
Meine Freundin (19) und ich (20) studieren beide. Sie in Moskau, ich in Frankfurt. Wir sind jetzt seit anderthalb Jahren zusammen und sie hat sich schon von kleinauf für Deutschland und die deutsche Sprache interessiert, lernt deutsch seit sie 13 ist. Sie plant schon seit Längerem, nach den ersten zwei Jahren Studium (also nächstes Jahr) in Deutschland weiter zu studieren. Sie möchte dies nicht als zeitlich befristetes Auslandsstudium dazwischenschieben (was durchaus möglich wäre, da die beiden Universitäten eine Kooperation miteinander haben), sondern sie möchte danach nicht wieder nach Russland zurück, sondern mit mir zusammenziehen und ihr Reststudium hier absolvieren und auch hier dann arbeiten.
Meine Frage wäre, welche Möglichkeiten es unter diesen Voraussetzungen für uns gäbe, denn es geht ja dabei hauptsächlich um die Aufenthaltsgenehmigung. Das wäre ja keine über die Universität, sondern das müsste ja dann über mich laufen.
In teilweise sinnverwandten Foren habe ich schon die Andeutung gefunden, dass es keine andere Möglichkeit gäbe, als zu heiraten und ihr damit die Aufenthaltsgenehmigung zu sichern. Nur: Ginge das mit einer Heirat wirklich?, und: Heiraten wir dann einfach hier während sie ein Privatvisum hat? Oder gäbe es vielleicht sogar noch andere Möglichkeiten, durch die sie die Aufenthaltsgenehmigung bekäme, sodass wir unseren Heiratszeitpunkt nicht ganz unromantisch nach den Semesterferien im nächsten Jahr richten müssten?
Verzeiht mir diese etwas naiv klingenden Fragestellungen, aber ich habe bisher schlichtweg Probleme gehabt, all die im Internet kursierenden Puzzleteile auf meine Situation bezogen als Ganzes zusammensetzen.
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße,
Tobias
Zusammenleben in Deutschland?
Re: Zusammenleben in Deutschland?
Wenn du deutscher Staatsbürger bist, dann geht das schon mit dem Heiraten. Rein vom aufenthaltsrechtlichen Standpunkt gesehen, ist das die einfachste Sache.
Ohne Heiraten: Ich weiß nicht, was die anderen Foren so schreiben, aber man kann durchaus eine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommen, wenn man hier studieren möchte. Dies ist in § 16 Aufenthaltsgesetz [1] geregelt. Des weiteren wird man nicht sofort nach dem Abschluss des Studiums "rausgeschmissen", sondern auch D hat erkannt, dass man Leute, die man hier ausbildet doch eher behalten sollte
Sie kann gemäß § 16 Absatz 4 eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr beantragen, um nach Abschluß hier einen Arbeitgeber zu finden.
Einige Freundinnen meiner Frau sind Russinnen oder Ukrainerinnen, die hier ohne "Ehemann" studieren.
Aber natürlich muss es jemanden geben, der eine Verpflichtungserklärung für deine Freudin abgibt und der-/diejenige darf nicht mittellos sein.
[1] http://dejure.org/gesetze/AufenthG/16.html
Ohne Heiraten: Ich weiß nicht, was die anderen Foren so schreiben, aber man kann durchaus eine Aufenthaltsgenehmigung für D bekommen, wenn man hier studieren möchte. Dies ist in § 16 Aufenthaltsgesetz [1] geregelt. Des weiteren wird man nicht sofort nach dem Abschluss des Studiums "rausgeschmissen", sondern auch D hat erkannt, dass man Leute, die man hier ausbildet doch eher behalten sollte
Sie kann gemäß § 16 Absatz 4 eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr beantragen, um nach Abschluß hier einen Arbeitgeber zu finden.
(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19 und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Absatz 3 gilt entsprechend. § 9 findet keine Anwendung.
Einige Freundinnen meiner Frau sind Russinnen oder Ukrainerinnen, die hier ohne "Ehemann" studieren.
Aber natürlich muss es jemanden geben, der eine Verpflichtungserklärung für deine Freudin abgibt und der-/diejenige darf nicht mittellos sein.
[1] http://dejure.org/gesetze/AufenthG/16.html
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
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Re: Zusammenleben in Deutschland?
Herzlich willkommen!
Ihr habt zwei Varianten:
A. Heiraten - in Deutschland am besten mit einem Heiratsvisum und anschließender Familienzusammenführung oder in Russland. Konkrete Fragen dazu am besten in der Ehe-Rubrik unseres Forums, nachdem Du die FAQ dort gelesen hast.
B. Ein offizielles Studium in Deutschland anfangen, wofür man jedoch eine Hochschulzulassung benötigt - Sprachtest DaF (soweit ich weiß) und diverse andere Sachen. Details dazu findet man auf den Seiten der Auslandsämter der Universitäten oder auch beim DAAD. In St. Petersburg gibt es definitiv einen DAAD-Berater, jener kann Deiner Freundin sicher genau erläutern, welche Möglichkeiten sie hat.
Ihr habt zwei Varianten:
A. Heiraten - in Deutschland am besten mit einem Heiratsvisum und anschließender Familienzusammenführung oder in Russland. Konkrete Fragen dazu am besten in der Ehe-Rubrik unseres Forums, nachdem Du die FAQ dort gelesen hast.
B. Ein offizielles Studium in Deutschland anfangen, wofür man jedoch eine Hochschulzulassung benötigt - Sprachtest DaF (soweit ich weiß) und diverse andere Sachen. Details dazu findet man auf den Seiten der Auslandsämter der Universitäten oder auch beim DAAD. In St. Petersburg gibt es definitiv einen DAAD-Berater, jener kann Deiner Freundin sicher genau erläutern, welche Möglichkeiten sie hat.
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deltaforst
Re: Zusammenleben in Deutschland?
Vielen Dank dafür. Das hat mir schon sehr weitergeholfen! 
Ich habe oft schon gehört, dass ein solches Heiratsvisum für Deutschland nicht einfach zu bekommen ist, da sog. "Scheinehen" eingedämmt werden sollen, was ja logisch ist.
Kann man trotzdem davon ausgehen, dass das auf jeden Fall funktioniert, wenn man seine Absichten dargelegt hat oder ist das eher ein schmaler Grat?
Und, noch eine weitere Frage: Könnten wir auch in der Zeit heiraten, in der sie ein Visum über die Universität hat, sodass sie dann "einfach" anstatt nach einem oder zwei Semestern zurück zu gehen, einen Antrag auf ein Weiterstudieren in Frankfurt und einen Verbleib in Deutschland stellen kann?
Noch einmal vielen Dank im Voraus
Ich habe oft schon gehört, dass ein solches Heiratsvisum für Deutschland nicht einfach zu bekommen ist, da sog. "Scheinehen" eingedämmt werden sollen, was ja logisch ist.
Kann man trotzdem davon ausgehen, dass das auf jeden Fall funktioniert, wenn man seine Absichten dargelegt hat oder ist das eher ein schmaler Grat?
Und, noch eine weitere Frage: Könnten wir auch in der Zeit heiraten, in der sie ein Visum über die Universität hat, sodass sie dann "einfach" anstatt nach einem oder zwei Semestern zurück zu gehen, einen Antrag auf ein Weiterstudieren in Frankfurt und einen Verbleib in Deutschland stellen kann?
Noch einmal vielen Dank im Voraus
- Sibirier
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- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
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Re: Zusammenleben in Deutschland?
Heiraten kann sie mit jedem Visum in DE. Nur die Heirat berechtigt nicht zum Aufenthalt. Bei manchen Ausländerbehörden klappt es auch das sie nicht wieder ausreisen muss, sondern das ihr gleich die FZF in DE beantragen könnt. Aber das ist nicht die Regel und ein Anspruch darauf besteht nicht. Das müsstet Ihr in DE vor Ort bei der ABH klären, wie die den Fall handhaben.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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Re: Zusammenleben in Deutschland?
Naja, eigentlich eher anders herum: Obskure Besuchervisa werden abgelehnt, da Verdacht auf falschen Visagrund (sprich Heirat statt Besuch) besteht. Aber Heiratsvisa an sich sind kein pauschaler Grund für Ablehnungen. Im Gegenteil - es ist ja nicht verboten, zu heiraten.deltaforst hat geschrieben:Ich habe oft schon gehört, dass ein solches Heiratsvisum für Deutschland nicht einfach zu bekommen ist, da sog. "Scheinehen" eingedämmt werden sollen, was ja logisch ist.
Re: Zusammenleben in Deutschland?
Also wir haben mit Heiratsvisum geheiratet - dannach durfte sie natürlich sofort bleiben
das Visum zu bekommen war wegen zickiger Konsulate nicht ganz einfach
und wenn unser deutsches Standesamt nicht geholfen hätte wäre es wohl recht
langwierig geworden
das Visum zu bekommen war wegen zickiger Konsulate nicht ganz einfach
und wenn unser deutsches Standesamt nicht geholfen hätte wäre es wohl recht
langwierig geworden

