...ich brauch mal eine Auskunft.
Ich bin seit einem Jahr mit einer Russin verheiratet. Vor sechs Monaten habe ich die "разрешение на временное проживание" beantragt und nun den Bescheid erhalten, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Auf dem russischen Amt hat man mir nun gesagt, dass ich 20 Tage vor jeder Ausreise ein Wiedereinreisevisum beantragen muss. Da ich beruflich oft sehr spontan nach Europa zurückreisen muss ist diese Regelung für mich nicht praktikabel.
Soweit ich informiert bin gibt es aber ein spezielles Visaabkommen zwischen Russland und Deutschland... bin ich da auf dem Holzweg ?!??????
Bei meinem zuständigen Amt bekomme ich keine wirkliche Auskunft.
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann... event. auch entsprechende Gesetzestexte nennen kann.
Vielen Dank im voraus...
Neo



