Doch, sowas gibt es. Wenn zum Beispiel eine Russin einen Deutschen heiratet und den Namen des Ehemannes annimt, dan muss sie, insovern sie nicht in einem russischen Konsulat regestriert ist zurück nach Russland reisen und sich einen neuen Pass austellen lassen. Bei der wiedereinreise nach Deutschland wird dann einmal der entwertete alte Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubniss und der neue Reisepas vorgezeigt.zimdriver hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht:
Du hast einen russischen Pass mit deutschem Titel. Wenn Du einen neuen russischen Pass bekommst, wird der alte eingezogen. Zumindest habe ich noch nie gehört, dass irgendjemand seinen alten Pass wieder mitnehmen durfte.
Denn alten Pass kann man wiederbekommen wenn man es beim beantragen des neuen kund tut.


