Da Du geschrieben hattest,
hatte ich die Hoffnung, dass Du selbst einen solchen Fall kennst.Sibirier hat geschrieben:Also ich habe auch schon solche Konstelationen gesehen...
Offenbar ein Missverstaendnis, sorry.
hatte ich die Hoffnung, dass Du selbst einen solchen Fall kennst.Sibirier hat geschrieben:Also ich habe auch schon solche Konstelationen gesehen...

Ist das wirklich so?zimdriver hat geschrieben: Die Hoffnung der Russen/ Russlanddeutschen, in eine solche Konstruktion zu rutschen, ist zwar verständlich, dürfte aber heute kaum realisierbar sein. Falls doch, so brauchen diese nicht nach RUS zu gehen, sondern können auch als Superspezialisten in D ihre Position finden.


stimmt, das klingt logisch.zimdriver hat geschrieben:Achso, nun verstanden.
Ich kenne mich im Ausländerrecht nicht so gut aus, aber eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer in Deutschland dürfte durch eine Entsendung in ein anderes Land aufgehoben werden.
Naja, wenn er aber weiterhin einen deutschen Vertrag hat und bei einer deutschen Firma beschäftigt ist.... dann ist das sooo logisch auch nicht.m1009 hat geschrieben:stimmt, das klingt logisch.zimdriver hat geschrieben:Achso, nun verstanden.
Ich kenne mich im Ausländerrecht nicht so gut aus, aber eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer in Deutschland dürfte durch eine Entsendung in ein anderes Land aufgehoben werden.

Also, ich denke schon, wenn z. B. Tätigkeitsort im Arbeitsvertrag "Russland" steht.... Denn sonst würden ja die ganzen deutschen Repräsentanzen in Russland "straffällig"....denn ein Repräsentanz gilt als Filiale der deutschen Firma....Dietrich hat geschrieben:Oder dürfte eine deutsche Firma jemandem OHNE deutsche Arbeitserlaubnis einen deutschen Vertrag geben? Auch wenn er dann im Ausland beschäftigt ist...
