D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
rb19
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D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von rb19 »

Hallo Liebes Forum,

meine Freundin und ich, haben die tolle Nachricht bekommen das wir ab Mai eine kleine Familie sein werden. Wir leben beide zusammen hier in Moskau. Ich bin Deutscher und habe allerdings noch meinen Hauptwohnsitz in D, sie ist Russin. Unser Kleines soll auch hier in Moskau zur Welt kommen. In dieser neuen Situation tun sich nun jedoch einige Fragen auf...

Ich habe gelesen, dass die Kindesmutter und ich, samt beglaubigter, apostilierter Geburtsurkunde und samt Baby in der deutschen Botschaft erscheinen müssen, um einen vorläufigen Kinderausweis, als Vorstufe der deutschen Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich habe in der FAQ gefunden, das "Falls es der Vater ist, der die deutsche StA hat, muss ggf. die Abstammung nachgewiesen werden." Wie sieht denn dieser Nachweis der Abstammung aus? Wie viel Zeit braucht man aus erem Erfahrungsschatz heraus für die Apostille und für das ausstellen des Kinderausweises? Meine Freundin hat ein Jahresvisa für Deutschland. Gilt dieses dann auch automatisch für unser Kind, welches dann ja im Pass eingetragen ist oder sind wir auf den vorl. Kinderausweis angewiesen.

Der zweite Teil der Fragen dreht sich vorrangig um die deutschen Sozialeistungen. Ich denke das unser Kleines ja eigentlich auch Anspruch auf Kindergeld haben müsste. Ist das so? Wo kann ich dies beantragen? Geht das auch aus Moskau heraus oder muss ich das in Deutschland tun und ggf. das Baby auch bei der Kindergeldstelle "vorweisen". Weiß jemand ob ich in dieser Situation auch Elterngeld beantragen kann, wenn ich mich als Vater um das Kind kümmere?

Der dritte Teil der Fragen richtet sich auf unseren derzeitigen Familienstatus. Wir hatten die Hochzeit für Feb. 10 geplant, wollen diese aber nun verschieben, da wir uns eine Hochzeitsfeier hochschwanger schwieriger vorstellen. Es müssen ja doch einige Dinge für eine solche Feier organisiert werden. Ergeben sich jetzt aus der Tatsache das wir zwar zusammenleben aber noch nicht verheiratet sind irgendwelche Nachteile, welche wir derzeit noch nicht sehen? Hat in diesen Punkt jemand Erfahrungen?

Viele Fragen, ich weiß... :)
Über Antworten wären wir euch beide (eigentlich ja nun 2,5) sehr dankbar.

Liebe Grüße,
Rene
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Zejtnot
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Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von Zejtnot »

rb19 hat geschrieben:Ich habe gelesen, dass die Kindesmutter und ich, samt beglaubigter, apostilierter Geburtsurkunde und samt Baby in der deutschen Botschaft erscheinen müssen, um einen vorläufigen Kinderausweis, als Vorstufe der deutschen Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Soweit ich weiß, ist die Mutter nicht notwendig - das Kind und ein amtlicher Vertreter (also ein Elternteil - kannst auch Du sein) reichen aus. Wir hatten das Thema letztens sehr genau - da wurde auch das Gesetz zitiert. (Suchfunktion nutzen.)

Zuerst wird die Staatsbürgerschaft anerkannt, danach bekommst Du den Kinderpass.
"Ich habe in der FAQ gefunden, das "Falls es der Vater ist, der die deutsche StA hat, muss ggf. die Abstammung nachgewiesen werden." Wie sieht denn dieser Nachweis der Abstammung aus?
Wenn in der Geburtsurkunde Dein Name als Vater steht, ist die Abstammung hinreichend nachgewiesen. Bilde ich mir ein.
Wie viel Zeit braucht man aus erem Erfahrungsschatz heraus für die Apostille und für das ausstellen des Kinderausweises?
Auf die Geburtsurkunde braucht Ihr eine Apostille - erkundigt Euch, wo und wie schnell Ihr diese in Moskau bekommt.
Meine Freundin hat ein Jahresvisa für Deutschland. Gilt dieses dann auch automatisch für unser Kind, welches dann ja im Pass eingetragen ist oder sind wir auf den vorl. Kinderausweis angewiesen.
Hmmmmm, das ist natürlich eine extrem gute Frage. Eine Antwort weiß ich nicht einmal. Aber Du kannst das Kind ja in Deinem Pass eintragen lassen - damit kann es definitiv ohne Visum einreisen!
Der zweite Teil der Fragen dreht sich vorrangig um die deutschen Sozialeistungen. Ich denke das unser Kleines ja eigentlich auch Anspruch auf Kindergeld haben müsste. Ist das so? Wo kann ich dies beantragen? Geht das auch aus Moskau heraus oder muss ich das in Deutschland tun und ggf. das Baby auch bei der Kindergeldstelle "vorweisen". Weiß jemand ob ich in dieser Situation auch Elterngeld beantragen kann, wenn ich mich als Vater um das Kind kümmere?
Das Kind muss in Deutschland wohnen, damit Du Kinder- oder Erziehungsgeld bekommst. Da diese Gelder zurückgefordert werden, wenn sich ein Betrug herausstellt, sollte man da auch vorsichtig sein. Ein Sozialamt sollte nicht wegen 185 Tagen außerhalb Deutschlands Stress machen - aber wenn das Kind nachweislich in Russland den Lebensmittelpunkt hat, wäre ich vorsichtig.
Ergeben sich jetzt aus der Tatsache das wir zwar zusammenleben aber noch nicht verheiratet sind irgendwelche Nachteile, welche wir derzeit noch nicht sehen? Hat in diesen Punkt jemand Erfahrungen?
Mir wurde mal gesagt, dass die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft einfacher wäre, wenn die Eltern verheiratet wären. Aber ich wüsste nicht, warum dies wirklich so sein sollte. Lasse mich da aber gern eines Besseren belehren.

Nachtrag: Siehe Korrekturen von Sunshine im Folgenden.
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Sibirier
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Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von Sibirier »

In Moskau ist für Apostillen das Standesamt Nr. 1 zuständig (ich glaube die machen dort nur Apostillen... ;) ). Eine Apostillierung erfolgt innerhalb 1 Woche. Ich glaube Mittwoch's ist Ruhetag dort.

Da Du aber schreibst "Deine Freundin", darunter verstehe ich, dass Ihr noch nicht verheiratet seit, kann es u. U. ein Problem geben, Dich als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen, seit Ihr verheiratet, wirst Du automatisch eingetragen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von Zejtnot »

Sibirier hat geschrieben:Da Du aber schreibst "Deine Freundin", darunter verstehe ich, dass Ihr noch nicht verheiratet seit, kann es u. U. ein Problem geben, Dich als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen, seit Ihr verheiratet, wirst Du automatisch eingetragen....
Kann ich mir nicht vorstellen - in Russland gibt es doch etliche uneheliche Kinder. Als Vater wird der eingetragen, der von der Mutter genannt wurde. Es sei denn es gibt mehrere Anwärter, die auf die Vaterschaft bestehen - dann beschäftigen sich damit Gerichte. Oder es bestand zum Zeitpunkt der Zeugung eine andere Ehe - auch kompliziert. Aber in allen anderen Fällen kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Argument gegen die Vaterschaft gäbe?!

Nachtrag: Siehe Korrekturen von Sunshine im Folgenden.
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Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von Sibirier »

Ich glaube nicht, dass so einfach eine Mutter einen Namen angeben kann, muss evtl. eine notariell bestätigte Erklärung geben....

So weit ich weiss, wird bei ledigen Müttern kein Vater eingetragen. Die Eintragung des Vaters geht auf beidseitige Erklärung (evtl. notariell)...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
sunshine123

Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von sunshine123 »

Allgemeine Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland findet man in den FAQs des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... sicht.html

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Ich schlage vor, sich diesbezüglich direkt mit der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Moskau (per E-Mail) in Verbindung zu setzen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung, die auf den Zeitpunkt der Geburt wirkt, wird für das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit vom Vater abgeleitet. Das Kind erwirbt dann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Antrag, sondern durch Geburt § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz. Der Pass ist keine Vorstufe zur deutschen Staatsbürgerschaft. Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so tut man dies auch, wenn man keinen Pass hat.

Anspruch auf Kindergeld besteht im Ausland nur eingeschränkt. Hinweise darauf findet man auch unter den FAQs des Auswärtigen Amts (siehe oben). Wenn der Hauptwohnsitz in Moskau ist, rate ich dazu, dies auch gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen, sprich: sich in Deutschland abzumelden. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Melderecht vor, was je nach Bundesland unterschiedlich geahndet werden kann (Ordnungswidrigkeit). Wird Kindergeld beantragt, weil noch eine deutsche Meldeadresse besteht, das Kind und der Wohnsitz der Eltern jedoch überwiegend im Ausland ist, kann dies später bei Bekanntwerden zu Rückforderungen seitens der Kindergeldstelle führen: http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/ ... m-ausland/ Ich wäre daher - wie Zejtnot auch schon meinte - vorsichtig bei der Umgehung der Vorschriften. Kann hierbei Vorsatz nachgewiesen werden, ist auch eine Anzeige wegen Betrug zumindest möglich. (Ich will keine Angst machen, es soll nur hinterher keiner sagen: Das habe ich nicht gewusst...)

Und noch zu dem Jahresvisum der Kindesmutter: Dieses erstreckt sich nicht auf das Kind. Erstens ist dieses deutsch (Vaterschaftsanerkennung vorausgesetzt), d.h. ein Visum kann für einen deutschen Staatsangehörigen gar nicht ausgestellt werden. Zweitens, wäre das Kind nicht deutsch, müsste ein eigenes Visum für das Kind beantragt werden, auch wenn es im Pass der Mutter eingetragen ist. In den Pass kommt dann eben ein zweites Etikett.

In die Geburtsurkunde kann ein Vater auch auf Wunsch der Mutter eingetragen werden. Hintergrund ist das Recht eines rus Kindes auf einen Vatersnamen, der nur gebildet werden kann, wenn ein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen ist. In der Abstammungsurkunde ist dann ein Vermerk des Standesbeamten ersichtlich, auf welcher Grundlage die Eintragung des Vaters erfolgte. In dem Fall ergeben sich keine rechtlichen Konsequenzen für den eingetragenen Mann. Je nach dem wie das Standesamt "so drauf ist" wird bei nichtehelichen Kindern bereits der biologische Vater eingetragen, in Vorgriff auf eine Vaterschaftsanerkennung.

Abschließend noch ein Tipp: Das nächste Mal vielleicht gleich die Frage an die Botschaft richten statt in einem Forum zu posten?! Ich finde ja interessant, was der eine oder andere so für Tipps parat hat, jedoch erspart dies eine Anfrage bei der Konsularabteilung eh nicht ... und so manches gefährliche Halbwissen schafft eher Verwirrung als Klarheit.

Nichts für ungut, sunshine.
achim

Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von achim »

sunshine123 hat geschrieben:Abschließend noch ein Tipp: Das nächste Mal vielleicht gleich die Frage an die Botschaft richten statt in einem Forum zu posten?!
Dem möchte ich doch ausdrücklich wiedersprechen. Eine Anfrage in der Botschaft sowohl als auch in einem Forum halte ich für sinnvoll ;) Denn wenn wir uns nur auf das verlassen würden, was die Botschaft oder das Konsulat so an Informationen rausrückt, dann könnte das manchmal auch zu wenig sein. Ich will dabei natürlich keinen bösen Willen unterstellen. Aber in machen Fällen Willkür (Beispiel: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner - Im Speziellen: Mein Beitrag dazu ).
sunshine123

Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von sunshine123 »

na von mir aus.

dann freue ich mich auch in zukunft auf die netten anfragen mit den einleitenden worten: wie ich im internet gelesen habe ... und zum teil haarsträubenden informationen, die jeglicher grundlage entbehren. zum beispiel zitate aus einem merkblatt des deutschen gk in bordeaux, welches nun plötzlich rechtsverbindlich wie eine verwaltungsvorschrift auch für die vertretungen in russland sein soll.

was immer wieder vergessen wird: der gesetzgeber räumt hier und dort dann doch einen gewissen spielraum ein. es liegt an den örtlichen begebenheiten eines jeden gastlandes, wie weit dieser spielraum ausgeschöpft wird, beispielsweise kann dies mit der zuverlässigkeit des standesamtswesens zusammen hängen. da kann russland nicht mit frankreich verglichen werden. ein blick auf den korruptionsindex ist wohl ausreichend, um zu sehen, warum. http://www.icgg.org/corruption.cpi_2008.html
und in diesem speziellen fall gab es nicht einmal ein ermessen, denn das gesetz legte ganz eindeutige regelungen fest, über die eben in frankreich (und auch in deutschland) hinweggesehen werden - zugunsten der antragsteller, in russland aber aus guten gründen nicht. ein anspruch kann daraus jedenfalls nicht abgeleitet werden.
achim

Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von achim »

Beim Beispiel der Kindespräsentation bei Reisepassbeantragung verstehe ich Deinen Unmut. Auch wenn ich die Regelung als unsinnig bezeichnen möchte. Das es in Frankreich dann auch noch unkomplizierter gehandhabt wird macht diese unsinnige Regelung natürlich nicht gerade verständlicher. Aber die Regeln für Russland sind im Prinzip klar und daher würde ich mir weitere Bemerkungen (zumindest) im Konsulat ersparen.

Jedoch warum bei ein und demselben Vorgang (Mehrjahresvisum) frei nach Belieben des entsprechenden Beamten entschieden wird, dass ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Prinzip würde es mir zwar einiges an Nerven ersparen, wenn ich nicht wüßte das es auch die Möglichkeit eines Mehrjahresvisums gib (was ich von der Beamtin freiwillig wohl kaum erfahren hätte), jedoch bin ich froh, dass es dieses Forum gibt, damit ich über Beamtenwillkür informiert bin.

In diesem Sinn wünsche ich mir viele Fragen und eine anregende Diskussion an dieser Stelle.
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Sibirier
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Re: D.-Russisches Baby in Moskau bekommen

Beitrag von Sibirier »

Übrigens, meine Aussagen bezogen sich auf die Geburtsurkunde, die zwangsläufig in Russland ausgestellt wird. Und für die russische Geburtsurkunde wird bei einer ledigen Mutter der Vater nur durch Anerkennung oder Gerichtsbeschluss wohl eingetragen (wie in DE)....

Da sie aber die Anerkennung auch nach deutschem Recht machen müssen, ist es eh ein Abwasch...es sei denn das Konsulat verlangt eine Vaterschaftsanerkennung direkt dort vor Ort....

Aber zum Teil gebe ich auch Sunshine123 Recht, es ist in solchen Fällen auch gut, mit dem Konsulat persönlich in Kontakt zu treten (das rät ja auch das Auswärtige Amt)....

Manchmal ist jedoch auch gut, sich schon vorher an anderen Stellen zu erkundigen. Übrigens in dem anderen Thread habe ich nicht geschrieben, das das deutsche Konsulat sich an die Regeln des französischen Konsulat halten muss. Ich habe dort nur geschrieben, dass es auch anders geht. Eine höhere Kriminalitätsrate ist für mich jedoch keine Entschuldigung, andere Maßstäbe für die allgemeine Bevölkerung anzuwenden.... Das wäre doch der falsche Schritt.... (ein Ausländer hat mich geschlagen, somit sind alle Ausländer Schläger....).

Hier ein Link zur Frage nach der russischen Geburtsurkunde bei ledigen Müttern: http://www.chassuda.ru/family/konsult.php?quest=600. Also nur durch beidseite Erklärung der Eltern oder per Gericht....

Übrigens, Dein Link auf Korruption bezieht sich auf die Korruption von russischen Staatsangehörigen. Bei der Beantragung eines deutschen Kinderreisepass oder auch hier bei Geburt eines Kindes eines Deutschen, sprechen wir von deutschen Staatsangehörigen, die nur im Ausland leben, oder möchtest Du behaupten, dass Deutsche die in die russische Förderation "umziehen" automatisch der Korruptionsrate unterliegen?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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