Heul... ich habe grad schon ganz viel geschrieben, abgeschickt --- und Fehlermeldung. Jetzt in Kürze noch mal:rb19 hat geschrieben:Ich habe gelesen, dass die Kindesmutter und ich, samt beglaubigter, apostilierter Geburtsurkunde und samt Baby in der deutschen Botschaft erscheinen müssen, um einen vorläufigen Kinderausweis, als Vorstufe der deutschen Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich habe in der FAQ gefunden, das "Falls es der Vater ist, der die deutsche StA hat, muss ggf. die Abstammung nachgewiesen werden." Wie sieht denn dieser Nachweis der Abstammung aus? Wie viel Zeit braucht man aus erem Erfahrungsschatz heraus für die Apostille und für das ausstellen des Kinderausweises? Meine Freundin hat ein Jahresvisa für Deutschland. Gilt dieses dann auch automatisch für unser Kind, welches dann ja im Pass eingetragen ist oder sind wir auf den vorl. Kinderausweis angewiesen.
Deutscher (Kinder)Pass ist nicht die Vorstufe der Staatsangehörigkeit, sondern deren Dokumentation. Deutscher Kinderreisepass geht außerdem ganz schnell und unkompliziert, zumindest in Moskau - anders als der Papierkram für die russischen Unterlagen.
Wenn ihr nach DE reisen wollt, braucht ihr auf jeden Fall sowohl einen gültigen deutschen als auch einen gültigen russischen Identitätsnachweis für das Kind, sonst kriegt ihr Probleme an der Grenze. Das kann jeweils ein eigener Reisepass fürs Kind sein oder die Eintragung im Pass des Elternteils (zumindest beim russischen Elternteil). Wenn das Kind nur einen dt. Ausweis hat, aber keinen russischen Eintrag oder Ausweis, kommt es nicht wieder nach Russland rein!
Ich glaube, ich mach mal eine FAQ zu den Dokumenten, wo und wie man die bekommt... morgen gibts die.


