Nikolaus hat geschrieben:Heilige Einfalt!... Ich verstehe natuerlich, dass russische rechtliche Bestimmungen keine Rolle spielen, wenn solche Autoritaeten wie Zejtnot [...] etwas anderes sagen ...
Nikolaus hat Recht - denn später hat hier irgendwer mal gepostet, dass die mir bekannte 6-Monate-Regelung bereits vor einigen Jahren ausgelaufen ist. Ausländische Führerscheine gelten danach unbegrenzt.
Kraft meiner Autorität stelle ich nun eine neue These auf: Es gibt quasi nur noch eine Einschränkung - wenn man hier dauerhaft wohnt (вид на жительство) - dann ist man verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen einen russischen Führerschein zu machen. Dann gilt auch der internationale FS nicht mehr, denn dieser gilt NIE in jenem Land, wo man wohnt. Und mit dem вид wohnt man nach russischem Recht hier.
Insofern kann Simone beruhigt hier rumkurven, so lange sie einen internationalen FS oder einen notariell übersetzten deutschen FS hat, jedoch gleichzeitig keinen вид на жительство.
Anmerkung: Ursprünglich stand oben 90 Tage, später korrigiert (nach Hinweis im weiteren Verlauf).

