FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

In Novosibirsk musste weder ich (Basis: Russische Ehefrau) noch eine Bekannte (Basis: Humanitätere Hilfe) für den Wechsel von der разрешение на временное проживание auf den вид einen Sprachtest machen. Alle Ärzte mussten wir aber noch einmal abklappern. Anhand der Karte siehst Du eigentlich, was hier gefordert wurde (vier Ärzte, Steuernummer, notarielle Bestätigung einer unbegrenzten (!) Wohnmöglichkeit, Bestätigung der Hausverwaltung, Einkommensnachweis vom Arbeitgeber in Form vom Formular NDFL-2, notariell beglaubigte Übersetzung vom Pass, Kopie der разрешение на временное проживание, Kopie der Eheurkunde).

Gegenüber der Beantragung der разрешение на временное проживание entfiel nur das polizeiliche Führungszeugnis aus Deutschland: "Wir kennen Sie ja jetzt!"
vvodkanasaftrak
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von vvodkanasaftrak »

.......danke fuer diesen Tipp, nur hat mir die zustaendige Dame auch erzaehlt, wie schrecklich kompliziert es sei, Russland zu verlassen, und sei es nur 1 Tag lang, dazu brauche man ein Ausreisevisum, und das daure 20 Tage..........Deutscher hin oder her.

Habe ihr dann den Abkommenstext AUF RUSSISCH zugeschickt, des Inhalts, dass wir eben gerade KEIN Ausreisevisum brauchen; nie wieder irgendwas gehoert. :evil: :evil: :evil:


Nikolaus hat geschrieben:Das Forum ist ja ganz schoen, aber das Einfachste ist vielleicht, eine aktuelle checklist bei dem fuer Deinen Wohnsitz zustaendigen FMS auszufassen. Letztlich haengst Du in den Details ja immer von der Interpretation eben "Deines persoenlichen" FMS-Beamten ab...
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wolk0815
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von wolk0815 »

Norbert hat geschrieben:In Novosibirsk musste weder ich (Basis: Russische Ehefrau) noch eine Bekannte (Basis: Humanitätere Hilfe) für den Wechsel von der разрешение на временное проживание auf den вид einen Sprachtest machen.
Der Artikel redet doch aber von "Der Gesetzentwurf wird in erster Verfassung am 1. Juli 2009 zur Abstimmung gestellt." Du hast doch dein вид aber schon lange vorher gemacht. Deine Bekannte wahrscheinlich auch nicht gerade erst jetzt, oder? Wenn die das nicht schon durchgepaukt haben, kann das ja auch noch nicht gefordert sein, sondern droht in nicht allzu ferner Zukunft (Verabschiedung mal vorausgesetzt)
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Nikolaus
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Nikolaus »

Hm, nun der Artikel ist, nicht nur von der Sprache her, nicht so klar...
In den offiziellen Dokumenten der Sitzung des Rates der Duma vom 02.07.09
http://asozd2.duma.gov.ru/work/id.nsf/S ... penElement
(Pkt. 62)
steht jedenfalls, dass der Gesetzentwurf auf der Sitzung der Duma am 09.09.09 diskutiert werden soll.
Das Ziel der Gesetzesaenderung soll ja uebrigens offiziell nicht sein, irgendwelche Beschraenkungen einzufuehren, sondern besonders geeigneten Leuten eine laengerfristige Arbeit in Ru zu genehmigen...

Aber in jedem Fall betrifft er solche Leute wie den Fragesteller nicht.
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

wolk0815 hat geschrieben:Deine Bekannte wahrscheinlich auch nicht gerade erst jetzt, oder?
Doch, in den letzten zwei Monaten hat sie alle Dokumente eingesammelt und vor zwei Wochen abgegeben. Hatte ich vergessen zu schreiben.
vodkanasaftrak hat geschrieben:Nur hat mir die zustaendige Dame auch erzaehlt, wie schrecklich kompliziert es sei, Russland zu verlassen, und sei es nur 1 Tag lang, dazu brauche man ein Ausreisevisum, und das daure 20 Tage ... Deutscher hin oder her.
Habe ihr dann den Abkommenstext AUF RUSSISCH zugeschickt, des Inhalts, dass wir eben gerade KEIN Ausreisevisum brauchen; nie wieder irgendwas gehoert. :evil: :evil: :evil:
Ging mir auch so. Ich habe den Gesetzestext vorbeigebracht und gefragt, wieso sie das nicht kennen. "Kennen wir natürlich. Wenn Sie meinen, dass es die Grenzer es auch kennen, dann versuchen Sie es halt." Daraufhin habe ich mich hier im Forum angemeldet und nachgefragt - die Antwort war: Ja, die Grenzer kennen es! Und so war es auch. (Sicherheitshalber hatte ich eine Kopie des Gesetzes stets dabei, aber nie gebraucht.)
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von vvodkanasaftrak »

@ Norbert

Habe jetzt den gesamten Bericht ueber Deine Zeit in Novosibirsk et al durchgelesen.

Einfach nur GROSSARTIG.
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explicant

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von explicant »

Hallo Zusammen. Ich bin neu hier und lese seit einiger Zeit Eure interessanten Beiträge. Seit einigen Monaten bin ich Besitzer und Eigentümer einer Wohnung im russischen Norden genauer Syktyvkar. Der Kauf und die Abwicklung waren aus meiner Sicht wirklich problemlos und zügig abgehandelt. Nach Renovierung der Wohnung lässt es sich nun gut darin leben. Ich reise mit einem Jahresvisum fast monatlich ein und aus. Hier nun die Frage, reicht der Besitz von Wohnraum aus um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen ?
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

explicant hat geschrieben:Hier nun die Frage, reicht der Besitz von Wohnraum aus um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen ?
Dies ist keiner der Gründe, die in der Liste der "begünstigten Personen" genannt werden. Du kannst natürlich dennoch einen Antrag stellen und ein Begleitschreiben mit diesem Grund beilegen - aber die Chancen schätze ich sehr gering ein.

Stell Dir mal vor, was in Deutschland los wäre, wenn all die ausländischen Immobilienbesitzer Anspruch auf einen Niederlassungstitel bekämen ...

Gründe für eine Aufenthaltsgenehmigung sind - von weniger relevanten Ausnahmen abgesehen - vor allem russische Kinder und Ehepartner.
explicant

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von explicant »

Ja Norbert da hast Du recht. Aber stell Dir mal vor man verweigert mir aus irgendwelchen Gründen einmal das Visa, dann kann ich mein Eigentum nicht nutzen. Gut ich bin das Risiko eingegangen, aber ich glaube nicht dass Ausländer die in Deutschland Immobilien erwerben ein "Zutrittsrisiko" haben. Das ist in Russland schon ungewöhnlich.
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

explicant hat geschrieben:Ja Norbert da hast Du recht. Aber stell Dir mal vor man verweigert mir aus irgendwelchen Gründen einmal das Visa, dann kann ich mein Eigentum nicht nutzen. Gut ich bin das Risiko eingegangen, aber ich glaube nicht dass Ausländer die in Deutschland Immobilien erwerben ein "Zutrittsrisiko" haben. Das ist in Russland schon ungewöhnlich.
Nein, dies ist überhaupt nicht ungewöhnlich. Russen, denen in Deutschland eine Wohnung gehört, haben keinerlei Anrecht auf ein Visum. Sie müssen genauso eine Verpflichtungserklärung vorzeigen oder anderweitig die Finanzierung des Aufenthaltes nachweisen können. Sie haben lediglich den Vorteil, dass die Frage der Unterkunft - und damit ein Teil der Finanzierung - geklärt ist. Aber trotz Wohnung kann ihnen ohne weitere Angabe von Gründen das Visum (oder gar die Einreise nach Visaerhalt) verweigert werden. (Ich kann mich hier irren und lasse mich gern unter Nennung einer Ausnahmeregelung für Immobilienbesitzer eines Besseren belehren!)

Ebenso ist es doch bei Dir in Russland - Du kannst genauso ein Visum beantragen und genauso als Aufenthaltsort Deine eigene Wohnung angeben. (Hier wäre die Frage, ob in diesem Fall auf einen Reisevoucher oder eine Einladung verzichtet werden kann. Dies musst Du im Konsulat oder in der Botschaft erfragen.)

Übrigens, eine russische Aufenthaltserlaubnis erlischt sobald Du mehr als 183 außerhalb des Landes bist. Manche Migrationsbehörden meinen sogar, dass man mehr als 183 Tage pro Jahr in Russland sein muss, damit die Erlaubnis gültig bleibt. Damit müsstest Du die Erlaubnis quasi jedes Jahr neue beantragen, wenn Du sie nicht ausgiebig genug nutzt.
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