Sagen wir mal so; er hat sich nicht falsch verhalten. Der Ermessensspielraum ist zu euren Gunsten ausgelegt worden. Bei der Heirat in Deutschland ohne Heiratsvisum oder bei Heirat im Ausland, muss in der Regel das FZF Verfahren durchgeführt werden. Daran ist die Ausländerbehörde beteiligt. Entsprechend ist dies auch beim deutschen Heiratsvisum der Fall. Da wird alles mögliche geprüft und die Zustimmung der Auslandsvertretung ist auch notwendig. All das hat in eurem Fall (genau wie in Dänemark) ja gar nicht stattgefunden. Aber sehr interessant und wichtig das man auch solche Erfahrungswerte mal in Foren liest. Danke nochmal!flyaway hat geschrieben:Insofern hat sich der Leiter unseres Ausländeramtes richtig verhalten.
(M)ein Erfahrungsbericht "Heirat in Deutschland"
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TM09
Re: "falsches" schengen-visum
Re: (M)ein Erfahrungsbericht "Heirat in Deutschland"
Hallo TM09,
ich muss Dir leider widersprechen...
Die deutsche Auslandsvertretung ist lediglich Erfüllungsgehilfe der deutschen Behörden.
Sie entscheidet nicht darüber, ob jemand heiraten darf oder nicht.
Sie sammelt lediglich die Unterlagen ein, schickt sie nach D, wo sie geprüft (Standesamt, ABH, OLG) und wieder zurückgeschickt werden.
Das ganze dauert ca. 3 Monate (manchmal auch länger...).
Wir haben dieselben Nachweise erbringen müssen, welche von denselben Behörden geprüft wurden, so wie es bei einem Heiratsvisum der Fall gewesen wäre.
(siehe meinen Bericht)
hier ein Link zum Vergleich:
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de ... ssland.pdf
Darüber hinaus hat sich die ABH für meine Einkommensverhältnisse und die Wohnraumsituation interessiert.
Der Grund unserer Vorgehensweise war einzig, dass wir wegen meiner Urlaubsplanung nicht so lange auf das Heiratsvisum warten wollten.
Viele Grüsse,
flyaway
ich muss Dir leider widersprechen...
Die deutsche Auslandsvertretung ist lediglich Erfüllungsgehilfe der deutschen Behörden.
Sie entscheidet nicht darüber, ob jemand heiraten darf oder nicht.
Sie sammelt lediglich die Unterlagen ein, schickt sie nach D, wo sie geprüft (Standesamt, ABH, OLG) und wieder zurückgeschickt werden.
Das ganze dauert ca. 3 Monate (manchmal auch länger...).
Wir haben dieselben Nachweise erbringen müssen, welche von denselben Behörden geprüft wurden, so wie es bei einem Heiratsvisum der Fall gewesen wäre.
(siehe meinen Bericht)
hier ein Link zum Vergleich:
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de ... ssland.pdf
Darüber hinaus hat sich die ABH für meine Einkommensverhältnisse und die Wohnraumsituation interessiert.
Der Grund unserer Vorgehensweise war einzig, dass wir wegen meiner Urlaubsplanung nicht so lange auf das Heiratsvisum warten wollten.
Viele Grüsse,
flyaway
- Sibirier
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 5784
- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: (M)ein Erfahrungsbericht "Heirat in Deutschland"
flyaway: So ganz kann ich Dir nicht recht geben. Eine Auslandsvertretung ist nämlich auch dazu da, das im Vorfeld die eingereichten Dokumente nach dem dortigen Landesrecht in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht geprüft wird und dann zwar keine Zustimmung/Ablehnung erteilt wird, aber evtl. noch weitere Unterlagen angefordert werden.
Ich kenne nämlich so einen Fall, dass eine Russin ein Visum zwecks Familienzusammenführung erteilt wurde, dies aber nicht hätte erteilt werden dürfen, da sie nach dt. Recht (nicht nach russischem Recht!) noch verheiratet war... Aber das nennt die deutsche Rechtssprechung dann "hinkende Ehe"....weil die Behörden ein Fehler gemacht haben und es zu kostenaufwendig wäre, diesen Fehler zu korrigieren....(wegen Haftung bei Erteilung des Visa's und der Aufenthaltsgenehmigung).
UND TROTZDEM: Ich freue mich für Euch, dass Euer Leiter der ABH so "humanitär" seinen Ermessungsspielraum eingesetzt hat und dies so ermöglicht hatt. Ich hoffe, ihr habt Euch bei Ihm bedankt..... Denn für mich gelten nicht die §§ sondern das Menschliche, was leider sehr oft in behördlichen Entscheidungen vermißt wird...
Ich kenne nämlich so einen Fall, dass eine Russin ein Visum zwecks Familienzusammenführung erteilt wurde, dies aber nicht hätte erteilt werden dürfen, da sie nach dt. Recht (nicht nach russischem Recht!) noch verheiratet war... Aber das nennt die deutsche Rechtssprechung dann "hinkende Ehe"....weil die Behörden ein Fehler gemacht haben und es zu kostenaufwendig wäre, diesen Fehler zu korrigieren....(wegen Haftung bei Erteilung des Visa's und der Aufenthaltsgenehmigung).
UND TROTZDEM: Ich freue mich für Euch, dass Euer Leiter der ABH so "humanitär" seinen Ermessungsspielraum eingesetzt hat und dies so ermöglicht hatt. Ich hoffe, ihr habt Euch bei Ihm bedankt..... Denn für mich gelten nicht die §§ sondern das Menschliche, was leider sehr oft in behördlichen Entscheidungen vermißt wird...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
